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Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert über entsprechenden Kontakte (zB beim dt. Städtetag) bei der Bundesregierung für eine Änderung/Ergänzung der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) hinzuwirken, um in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln nicht nur im Umfeld von schützenwerten Einrichtungen zuzulassen, sondern auch an besonders stark frequentierten Straßen (u.a. mit Durchgangscharacter) Begründung: Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, das Straßen mit Durchgangscharacter in Tempo-30-Zonen durchaus ein hohes Verkehrsaufkommen mit grenzwertigen Geschwindigkeiten zeigen (,die auch nicht durch Kontrollen in den Griff zu bekommen sind). Auch an diesen Straßen müssen an bestimmten (neuralgischen) Stellen Fußgängerquerungen und Fußgängerampeln zur Sicherung von Fußgängern möglich sein beziehungsweise vorhandene Anlagen dauerhaft rechtlich möglich sein.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 153/15 Betreff: Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert über entsprechenden Kontakte (zB beim dt. Städtetag) bei der Bundesregierung für eine Änderung/Ergänzung der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) hinzuwirken, um in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln nicht nur im Umfeld von schützenwerten Einrichtungen zuzulassen, sondern auch an besonders stark frequentierten Straßen (u.a. mit Durchgangscharacter) Begründung: Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, das Straßen mit Durchgangscharacter in Tempo-30-Zonen durchaus ein hohes Verkehrsaufkommen mit grenzwertigen Geschwindigkeiten zeigen (,die auch nicht durch Kontrollen in den Griff zu bekommen sind). Auch an diesen Straßen müssen an bestimmten (neuralgischen) Stellen Fußgängerquerungen und Fußgängerampeln zur Sicherung von Fußgängern möglich sein beziehungsweise vorhandene Anlagen dauerhaft rechtlich möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 244 2018 1. Die Vorlage B 63 dient unter Hinweis auf OA 244 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme