Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 44 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Vorgang: A 1309 FAG 1. Was versteht der Magistrat unter "ausreichenden Flächen" für eine Erweiterung des Klinikums, d.h. welche Flächengrößen hält er für ausreichend? Die bauliche Erweiterung eines Klinikums steht auch zukünftig - unter anderem - unter der Prämisse gesetzlicher Regelungen, der Entwicklung des Leistungsgeschehens/der Fallzahlen, der medizinischen Konzeption der Einrichtung und vor allem auch der Wünsche und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Deshalb ist die Vorhaltung von Erweiterungsflächen für die originären stationären und ambulanten Klinikbereiche als auch für eine kliniknahe Bebauung und Nutzung als Einheit zu betrachten. Diesen Maßgaben hat der Magistrat Rechnung getragen, da der geplante Ersatzneubau auf der Liegenschaft des ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses es ermöglicht, nach Bezug des Neubaus und Abbruch des Altbestandes (A- und B-Bau) umfangreiche Erweiterungsflächen mit hohem Entwicklungspotentialen vorzuhalten. Der Magistrat hält die Vorhaltung und Entwicklung von ca. 34.570 m2 Erweiterungsfläche (siehe Lageplan) am Standort Klinikum Frankfurt Höchst für dauerhaft zukunftssichernd. 2. Wo genau werden die unter 1. aufgeführten Flächen vorgehalten? Siehe Lageplan. 3. Welche konkrete neue Nutzung hat der Magistrat für das derzeit als zentrale Notaufnahme genutzte Gebäude vorgesehen? Vorbehaltlich der Genehmigung der Zielplanung durch das hessische Sozialministerium ist es vorgesehen, das gegenwärtig als Zentrale Notaufnahme genutzte Gebäude (K-Bau) zukünftig für die medizinischen Bereiche "Augenheilkunde" und "Ambulantes Operieren" zu nutzen. Anlage Lageplan (ca. 746 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.10.2010, A 1309 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 44 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Bunte (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 279, 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 09.06.2011 Aktenzeichen: 61 00

Verknüpfte Vorlagen