Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B
44 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 879 -
Klinikum Höchst Vorgang:
A 1309 FAG 1. Was versteht der Magistrat unter
"ausreichenden Flächen" für eine Erweiterung des Klinikums, d.h.
welche Flächengrößen hält er für ausreichend? Die bauliche Erweiterung eines Klinikums steht auch
zukünftig - unter anderem - unter der Prämisse gesetzlicher Regelungen, der
Entwicklung des Leistungsgeschehens/der Fallzahlen, der medizinischen
Konzeption der Einrichtung und vor allem auch der Wünsche und Bedürfnisse der
Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Deshalb ist die Vorhaltung von Erweiterungsflächen
für die originären stationären und ambulanten Klinikbereiche als auch für eine
kliniknahe Bebauung und Nutzung als Einheit zu betrachten. Diesen Maßgaben hat der Magistrat Rechnung getragen,
da der geplante Ersatzneubau auf der Liegenschaft des ehemaligen
Victor-Gollancz-Hauses es ermöglicht, nach Bezug des Neubaus und Abbruch des
Altbestandes (A- und B-Bau) umfangreiche Erweiterungsflächen mit hohem
Entwicklungspotentialen vorzuhalten. Der Magistrat hält die Vorhaltung und Entwicklung
von ca. 34.570 m2 Erweiterungsfläche (siehe Lageplan) am Standort
Klinikum Frankfurt Höchst für dauerhaft zukunftssichernd. 2. Wo genau werden die unter 1. aufgeführten Flächen
vorgehalten? Siehe Lageplan. 3. Welche konkrete neue Nutzung hat der Magistrat
für das derzeit als zentrale Notaufnahme genutzte Gebäude vorgesehen? Vorbehaltlich der Genehmigung der Zielplanung durch
das hessische Sozialministerium ist es vorgesehen, das gegenwärtig als Zentrale
Notaufnahme genutzte Gebäude (K-Bau) zukünftig für die medizinischen Bereiche
"Augenheilkunde" und "Ambulantes Operieren" zu nutzen. Anlage Lageplan (ca. 746 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.10.2010, A 1309
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 6
am 08.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 44
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP
29 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 44
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen Bunte (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (=
Kenntnis) 1. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2011, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 44
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und
Bunte (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 279, 1. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 09.06.2011 Aktenzeichen: 61 00