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Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.10.2010, A 1309 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Mit dem Bericht B 612 vom 24.09.2010 wurde die Anfrage der FAG-Fraktion A 1236 vom 21.06.2010 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war der Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst. Der Magistrat führt unter 4. aus, dass "weiterhin ausreichend Flächen für eine Erweiterung des Klinikums vorgehalten" werden. Unklar ist dabei, was der Magistrat unter ausreichend versteht und wo genau sich diese Flächen befinden. Auf die Frage 7. welche konkrete neue Nutzung für die zentrale Notaufnahme vorgesehen ist, antwortete der Magistrat, dass auch weiterhin eine medizinische Nutzung durch das Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen ist. Offen bleibt hierbei jedoch, welche konkrete neue Nutzung vorgesehen ist. Bei einer Verlegung der Klinik, wie sie vom Magistrat geplant ist, ist eine Nutzung als zentrale Notaufnahme aufgrund der Lage ausgeschlossen. Andere Nutzungen sind aufgrund der Lage ebenfalls zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Was versteht der Magistrat unter "ausreichenden Flächen" für eine Erweiterung des Klinikums, d.h. welche Flächengrößen hält er für ausreichend? 2. Wo genau werden die unter 1. aufgeführten Flächen vorgehalten? 3. Welche konkrete neue Nutzung hat der Magistrat für das derzeit als zentrale Notaufnahme genutzte Gebäude vorgesehen? Antragsteller: FAG Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 612 Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 44 Versandpaket: 13.10.2010 Aktenzeichen: 61 00