Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 08.10.2010, A 1309 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum
Höchst Mit dem Bericht B 612 vom 24.09.2010
wurde die Anfrage der FAG-Fraktion A 1236 vom 21.06.2010 beantwortet.
Gegenstand der Anfrage war der Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst. Der
Magistrat führt unter 4. aus, dass "weiterhin ausreichend Flächen für eine
Erweiterung des Klinikums vorgehalten" werden. Unklar ist dabei, was der
Magistrat unter ausreichend versteht und wo genau sich diese Flächen
befinden. Auf die Frage 7. welche konkrete
neue Nutzung für die zentrale Notaufnahme vorgesehen ist, antwortete der
Magistrat, dass auch weiterhin eine medizinische Nutzung durch das Klinikum
Frankfurt Höchst vorgesehen ist. Offen bleibt hierbei jedoch, welche konkrete
neue Nutzung vorgesehen ist. Bei einer Verlegung der Klinik, wie sie vom
Magistrat geplant ist, ist eine Nutzung als zentrale Notaufnahme aufgrund der
Lage ausgeschlossen. Andere Nutzungen sind aufgrund der Lage ebenfalls
zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund fragen wir
den Magistrat:
1. Was versteht der Magistrat
unter "ausreichenden Flächen" für eine Erweiterung des Klinikums, d.h. welche
Flächengrößen hält er für ausreichend? 2. Wo genau werden die unter 1. aufgeführten Flächen
vorgehalten? 3. Welche konkrete neue Nutzung hat
der Magistrat für das derzeit als zentrale Notaufnahme genutzte Gebäude
vorgesehen? Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.09.2010, B 612
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2011, B 44
Versandpaket: 13.10.2010 Aktenzeichen: 61 00