Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften
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Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 54
Betreff: Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1470 - E 62/06 CDU/GRÜNE, B 46/18 - Der Magistrat ist seiner jährlichen Berichtspflicht zum E 62 vom 20.12.2006 zuletzt mit Bericht B 46 vom 19.02.2018 nachgekommen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1429 vom 01.06.2016 ist der Magistrat im Rahmen des E 86 vom 26.04.2017 - Controlling des Personalwachstums - verpflichtet, zu gleichgelagerten ausbildungsrelevanten Sachverhalten zu berichten. Mit seinem Bericht B 353 vom 02.11.2018 fasste der Magistrat unter der Überschrift "Personalbeschaffung" die aktuelle Entwicklung in der Ausbildung zusammen. Der Magistrat nimmt daher in Umsetzung der jährlichen Berichtsverpflichtung zum E 62 auf vorgenannten Bericht B 353 vom 02.11.2018 Bezug und wird in den künftigen Jahresberichten zum E 86 vom 26.04.2017 zugleich den Inhalten des E 62 berichten.