Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften
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Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 36
Betreff: Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1470 - E 62/06 CDU/GRÜNE, l. B 26/16 - Seit 2008 berichtet der Magistrat jährlich, erstmals am 22.02.2008 auf der Grundlage der Einstellungsquoten für die Jahre 2006 und 2007. Als eine der größten Arbeitgeberinnen im Ballungsraum Rhein/Main ist der Stadt Frankfurt am Main bewusst, dass hieraus eine besondere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen resultiert. Der Magistrat stellt sich dieser arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Verantwortung. Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine gesamtstädtische Aufgabe und Herausforderung. Ihr kommt aufgrund der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und des sich weiter verschärfenden Mangels an Fachkräften eine immer größere Bedeutung zu. Dies zeigt sich zum einen in den hohen Ausbildungsquoten. Zum anderen aber auch in dem Bestreben, das Ausbildungsangebot in den nicht speziell für den öffentlichen Dienst ausgebildeten Berufen zu erhöhen bzw. zu erweitern. Eine Ausweitung des Ausbildungs-engagements ist sehr stark von den Möglichkeiten und Kapazitäten der fachpraktischen Ausbildungsstellen in den Ämtern und Betrieben abhängig. Die Ämter und Betriebe stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach wie vor viele Ausbildungsplätze in den dezentral finanzierten Berufsbildern zur Verfügung. Sie bilden auch weiterhin über den eigenen Bedarf hinaus aus. Das Personal- und Organisationsamt arbeitet eng mit den Ämtern und Betrieben zum Thema Ausbildung von Nachwuchskräften zusammen. Neben der jährlichen Abfrage der Ausbil-dungsmöglichkeiten, steht die Unterstützung bei Auswahlverfahren und die Durchführung von Werbemaßnahmen zur Imagepflege und Rekrutierung von Auszubildenden im Vorder-grund. Außerdem wird Hilfe bei der Implementierung neuer Berufe angeboten. Das Spektrum der Ausbildungsberufe ist 2016 um den Beruf d. Elektroniker/in für Betriebstechnik auf insgesamt 22 verschiedene Berufsbilder ausgeweitet worden. Wieder ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Stadtverwaltung bietet mittlerweile neben den Berufen im feuerwehrtechnischen Dienst folgende Berufe und Studiengänge an: Büro und Verwaltung: Ausbildung: Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Veranstaltungskauffrau/Veranstaltungskaufmann Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (Kommunalverwaltung) Studium: Bachelor of Arts in Public Administration Inspektoranwärterin/Inspektoranwärter (Bachelorstudiengang) Medien und IT Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste (Bibliothek) Fachinformatikerin/Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung) Fachinformatikerin/Fachinformatiker (Systemintegration) Technik und Handwerk: Elektronikerin/Elektroniker für Betriebstechnik
Fachkraft für Abwassertechnik
Forstwirtin/Forstwirt Gärtnerin/Gärtner (Garten- und Landschaftsbau) Gärtnerin/Gärtner (Zierpflanzenbau) Kfz-Mechatronikerin/Kfz-Mechatroniker (Nutzfahrzeugtechnik) Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker
Mechanikerin/Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik Tischlerin/Tischler Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker Gesundheit, Pflege und Hygiene: Gesundheitsaufseherin/Gesundheitsaufseher Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter Tierpflegerin/Tierpfleger (Zoo) Nicht alle genannten Berufe werden in jedem Jahr ausgebildet, einige nur im dreijährigen Turnus, bedingt durch die räumlichen und personellen Kapazitäten in den fachpraktischen Ausbildungsstellen. Für das Einstellungsjahr 2017 beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main einschließlich der Eigenbetriebe 263 neue Auszubildende, Studierende und Anwärter/-innen, darunter ist auch der feuerwehrtechnische Dienst gefasst, einzustellen. Die Anstrengungen der vergangenen Jahre zeigen positive Wirkung, sodass insgesamt die Anzahl der Ausbildungsplätze 2017 gegenüber dem Jahr 2006 um 112% gestiegen ist. Der Magistrat wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin die Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung auffordern, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu beachten.