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Controlling des Personalwachstums

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.02.2020, B 64

Betreff: Controlling des Personalwachstums Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 - E 62/06 CDU/SPD/GRÜNE, E 86/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 54/19 - Mit dem Stellenplan 2019 wurden 210 Stellen geschaffen (durch die Dezernate angemeldet waren rd. 600 Stellen), die sich über alle Dezernatsbereiche erstrecken, mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: 24 Stellen, die im Interesse eines zukunftsorientierten Personalmanagements der nachhaltigen Unterstützung der Ausbildungsaktivitäten der Stadt Frankfurt a.M. dienen, 45 Stellen, durch die Einnahmen generiert werden können, welche die hierfür entstehenden Personalaufwendungen mindestens decken, und 88 Stellen, die der stellenplanmäßigen Beordnung von bislang außerhalb des Stellenplans geführten Beschäftigungen (Umwandlung von sogenannten Hilfs- in Planstellen) dienen. Da die mit dem Stellenplan 2019 neugeschaffenen Planstellen u.a. aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes 2019 größtenteils noch nicht besetzt sind, lassen sich gegenwärtig noch keine validierbaren Aussagen zu den möglichen Auswirkungen des Personalzuwachses auf die Qualität und Effizienz der städtischen Leistungen der Stadtverwaltung treffen. Gleiches gilt in Folge für die Frage der Bewältigung der infrastrukturellen Herausforderungen in Bezug auf Büroräume und IT aufgrund der Stellenneuschaffungen, zumal diese Auswirkungen weitestgehend dezentral von den Dezernaten und Ämtern zu regeln sind und von daher noch nicht zusammenfassend bewertet werden können. Dies vorangestellt, wird zu den gewünschten Eckpunkten wie folgt berichtet: Personalwirtschaftliche Eckdaten Stellen- und Beschäftigtenzahlen Die Entwicklung von Stellenbestand und Beschäftigtenzahlen in der Gemeindeverwaltung stellt sich für den Zeitraum von 2014 - 2018 in absoluten Zahlen wie folgt dar: Jahr Stellenplan (Soll) Besetzte Stellen (Ist) Besetzungs- grad Beschäftigte absolut 2014 8.904 7.946 89,2% 9.945 2015 8.902 8.037 90,3% 10.057 2016 9.063 8.113 89,5% 10.158 2017 9.639 8.128 84,3% 10.314 2018 9.644 8.367 86,8% 10.515 Steigerung absolut 740 421 570 Steigerung in % 8,31% 5,29% 5,73% Mit dem Stellenplan 2018 erfolgten, gemäß dem Etatantrag E 262 vom 23.04.2018, lediglich 19 Stellenneuschaffungen für das Jobcenter Frankfurt am Main, die weitgehend von der Bundesagentur für Arbeit refinanziert sind. Zur Übernahme der Erweiterten Schulischen Betreuung an drei Schulen wurden vom Stadtschulamt (Gemeindeverwaltung) 14 Stellen zum Eigenbetrieb Kita Frankfurt (Sondervermögen) verlagert. Der Stellenplan 2018 der Gemeindeverwaltung weist, mit den 19 Stellenneuschaffungen, somit in der Summe eine Erhöhung um 5 Stellen gegenüber dem Vorjahr aus. Demografische Entwicklung Die Entwicklung des Durchschnittsalters der Beschäftigten (gesamt) in der Gemeindeverwaltung (jeweils zum Stand: 31.12.) zeigt im Berichtszeitraum eine geringfügige Erhöhung: Beschäftigte Durchschnittsalter Jahr Beamtinnen/ Beamte Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer gesamt 2014 44,72 44,31 44,44 2015 44,49 44,53 44,52 2016 44,62 44,59 44,60 2017 44,60 44,67 44,65 2018 44,39 44,51 44,47 Steigerung absolut -0,33 0,20 0,03 Steigerung in % -0,73% 0,45% 0,08% Die Altersstruktur der Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung stellt sich zum Stand: 31.12.2018 wie folgt dar: Beim Durchschnittsalter der Beschäftigten ist im Betrachtungszeitraum ein leichter Anstieg festzustellen. Das derzeitige Durchschnittsalter ist mit 44,47 Jahren zwar verhältnismäßig hoch, liegt aber im Bereich des Durchschnittsalters der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, das 2016 bei 44,6 Jahren lag. Darüber hinaus sind rund 25 % der Beschäftigten über 55 Jahre alt und werden voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren ausscheiden. Entwicklung der Krankheitstage Im Vergleich der letzten fünf Jahre weist die Entwicklung des Krankenstandes der Beschäftigten der Stadtverwaltung Fehlzeiten von durchschnittlich 23,1 - 25,9 Tagen auf. Sie liegt damit im Betrachtungszeitraum konstant - geringfügig unter der vom Deutschen Städtetag für die Mitgliedsstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern/Einwohnerrinnen erhobenen Krankenquote. Jahr Durchschnittliche Krankheitstage (Kalendertage) je Mitarbeiter/in Quote in % (gerundet) (Vergleichs-)Quote in % Mitgliedstädte des Dt. Städtetages (Städte der Größenklasse > 500.000 Einwohner) 2014 2015 2016 2017 2018 23,1 24,2 25,8 24,8 25,9 6,3 6,6 7,0 6,8 7,1 7,0 7,0 7,1 7,0 8,3 Personalgewinnung Entwicklung der Ausbildungs- und Studienplätze Neben den bereits erfolgten Stellenneuschaffungen ist die Ausbildung von Nachwuchskräften ein Garant für die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und für die notwendige qualitativ einwandfreie Aufgabenerledigung für die Bürgerinnen und Bürger, die in Frankfurt ansässigen Unternehmen sowie für die Gäste der Stadt. Nachdem bereits die Ausbildungsquoten in den Jahren 2016, 2017 und 2018 deutlich erhöht wurden, ist für das Einstellungsjahr 2019 eine weitere deutliche Steigerung vor dem Hintergrund der bereits erwähnten Entwicklungen auf 321 Ausbildungsplätze (2018: 296) erforderlich. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt als eine der größten Arbeitgeberinnen der Rhein-Main-Region eine besondere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber Ausbildungsplatz suchenden jungen Menschen wahr. Neben der zahlenmäßigen Erhöhung der Auszubildenden und Studierenden ist es zwingend erforderlich, finanzielle Spielräume im Bereich der Ausbildung zu schaffen, um den Ansprüchen an eine moderne und in die Zukunft gerichtete Ausbildung gerecht zu werden. Hier sind beispielhaft die Themen E-Learning, technische Ausstattung mit Laptops und Tablets (siehe München) und zeitgemäße Kommunikationssoftwarelösungen zu nennen. Nur auf diesem Weg lassen sich unsere Nachwuchskräfte auf die digitale Transformation vorbereiten und nur auf diesem Weg kann die städtische Ausbildung mit anderen Ausbildungsstellen und -behörden Schritt halten. Auch Themen wie Auslandssemester, Austausche mit anderen deutschen Städten (zurzeit in Vorbereitung) oder lehrgangsbezogene Studienreisen werden seitens der Nachwuchskräfte immer stärker nachgefragt und können mangels finanzieller Ressourcen nicht umgesetzt werden. Entwicklung der Stellenausschreibungen Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl der Stellenausschreibungen in den vergangenen Jahren: Gesamtanzahl der Stellenausschreibungen pro Jahr Jahr Gesamtzahl d. Stellen nur intern parallel intern und extern nur extern 2014 512 291 221 2015 467 216 251 2016 547 228 255 64 2017 810 285 450 75 2018 858 245 479 134 Flexibles Arbeiten Bei der Gewinnung und Bindung von Personal spielt flexibles Arbeiten eine wichtige Rolle. Die Stadt Frankfurt am Main bietet seit vielen Jahren diese Flexibilität. Bereits seit Ende der 1980er Jahre wurde das Thema Arbeitszeit sowohl in Bezug auf den Umfang der Zeiten als auch bezüglich der Lage der Arbeitszeit äußerst variabel ausgestaltet. Inzwischen gibt es bei der Stadt Frankfurt am Main nahezu 3.000 verschiedene Arbeitszeitmodelle. Aber auch die Flexibilisierung des Arbeitsortes wird durch die Mitarbeitenden aktiv genutzt - so waren im Juni 2019 572 Telearbeitsplätze vorhanden. Derzeit wird der Rahmen für mobiles Arbeiten bei der Stadtverwaltung geschaffen. Den Mitarbeitenden wird es grundsätzlich möglich sein, partiell und situativ in Absprache mit ihren Vorgesetzten Aufgaben an einem Arbeitsort ihrer Wahl zu erfüllen. Die genannten Instrumente - unterstützt durch die fortschreitende Digitalisierung sowie moderne Informations- und Kommunikationstechnologien - können einen wertvollen Beitrag leisten, die Raum- und Arbeitsmittelauslastung innerhalb der Stadtverwaltung zu optimieren. Personalentwicklung Auch um dem Anspruch der Stadt als attraktiver und sozialer Arbeitgeber gerecht zu werden, steht die berufliche Förderung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fokus der Personalentwicklung. Dies gilt beispielsweise für die berufliche Weiterentwicklung von Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst oder für Qualifizierungsmöglichkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Beschäftigtenverhältnis. Prüfungsfreier Aufstieg Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten regelt die hessische Laufbahnverordnung den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. Danach gilt der Grundsatz des prüfungsgebundenen Aufstiegs mit der Ausnahmemöglichkeit des "prüfungsfreien Aufstiegs". Zur Sicherung dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses ist beim prüfungsfreien Aufstieg ein strenger Maßstab anzulegen. Durch die Vorschrift wird Beamtinnen und Beamten, die zwar über Berufserfahrung und hervorragende Beurteilungen verfügen, aber nicht die Ausbildung und Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst erfolgreich durchlaufen haben, die Möglichkeit zum Aufstieg eröffnet. Derzeit wird die Wiedereinführung eines Verfahrens zum Aufstieg für Beamtinnen und Beamte vom mittleren in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst umgesetzt. Das Konzept für den "Prüfungsfreien Aufstieg" wurde mit dem Gleichberechtigungsbüro und dem Gesamtpersonalrat abgestimmt und in 2018 erstmals stadtweit ausgeschrieben. Dadurch wird für Beamtinnen und Beamten in der Laufbahn des mittleren Dienstes eine Möglichkeit geschaffen, in den gehobenen Dienst zu wechseln. In 2018 gingen infolge der Ausschreibung 17 Bewerbungen ein, von denen 12 Bewerberinnen und Bewerber die formalen Voraussetzungen erfüllt haben. Davon haben sechs Personen den Online-Test erfolgreich absolviert und konnten mit Genehmigung des Landespersonalamtes zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes zugelassen werden. Auch in diesem Jahr können Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst, die bereits Tätigkeiten des gehobenen Dienstes wahrnehmen, im Rahmen der Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum prüfungsfreien Aufstieg zugelassen werden. Dafür kommen wieder bis zu 10 Bewerberinnen und Bewerber in Betracht. Die Ausschreibung erfolgte Ende Juli 2019. Derzeit gehen die ersten Bewerbungen mit den Stellungnahmen der Ämter und Betriebe ein. Weiterqualifizierungsprogramm für Beschäftigte Vor dem Hintergrund der wahrnehmbaren Bereitschaft zur Weiterqualifizierung über die Ausbildung hinaus, wurde im Rahmen einer Kooperation mit der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM), erstmals für alle städtischen Beschäftigten der Entgeltgruppen 5 bis 9a TVöD ein berufsbegleitendes Studium mit Bachelorabschluss ausgeschrieben. Das neu konzipierte Programm wird mit dem Sommersemester 2020, zum 01. März 2020 mit bis zu 20 Teilnehmenden beginnen. Dabei wird seitens der Stadt Frankfurt am Main durch zentrale Mittel die volle Finanzierung der Studiengebühren übernommen und durch die aktuellen Einsatzbereiche der Beschäftigten eine zweitägige Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge ermöglicht. Bei erfolgreichem Abschluss mit Erreichen eines Bachelorabschlusses, ist eine Übernahme auf Planstellen der Entgeltgruppen 9b oder 9c vorgesehen. Die genauen Modalitäten dieses neuen Instruments wurden in den Nachrichten der Stadtverwaltung Nummer 7 aus 2019 veröffentlicht. Mit diesem Instrument wird einerseits eine sehr attraktive Möglichkeit der Weiterqualifizierung für Beschäftigte vergleichbar dem Übergang von Beamten und Beamtinnen vom mittleren in den gehobenen Dienst geschaffen. Da etliche Auszubildende die unmittelbare Weiterqualifizierung wählen, fehlen diese im Anschluss in den Ämtern und Betrieben. Jetzt besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem sich unmittelbar anschließenden dualen Studiengang in Vollzeit aber mit Studierendengehalt beziehungsweise -besoldung oder aber nach dreijähriger Berufserfahrung einem vollfinanzierten berufsbegleitenden Studium unter Fortzahlung der regulären Bezüge. Traineeprogramm Als Baustein zur Personalentwicklung im höheren Dienst wurde das Traineeprogramm entwickelt. Dieses dient zur Qualifizierung von internen und externen Bewerberinnen und Bewerbern für die Anforderungen des höheren Dienstes. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch ein 15-monatiges Programm ämter- und betriebsübergreifend Kräfte für (Führungs-) Aufgaben des höheren Dienstes zu qualifizieren und eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Personalentwicklung, aber auch Personalbindung zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dabei durch Hospitationen Einblicke in andere Arbeitsbereiche. Das Traineeprogramm wurde erstmals im Jahr 2008 durchgeführt und im Jahr 2012 wiederholt. Für das Traineeprogramm 2019 wurden insgesamt 20 Stellen ausgeschrieben, davon 16 interne Stellen und 4 externe Stellen. Auf die interne Ausschreibung sind insgesamt 39 Bewerbungen eingegangen, auf die externen Ausschreibungen insgesamt 147. Das externe Auswahlverfahren wurde in ein IST-Screening und ein Interview unterteilt, während bei den internen geeigneten Bewerberinnen die Beurteilungen ausgewertet wurden und ebenso ein Interview durchgeführt wurde. Das anschließende Auswahlverfahren wurde von einer externen Beraterin unterstützt und hat ganztägig an sieben Tagen stattgefunden. Zwei, mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, extern nicht besetzbare Traineeplätze wurden unter Berücksichtigung der guten Ergebnisse interner Bewerberinnen und Bewerber für die Aufstockung der internen Plätze im Bereich "Allgemeine Verwaltung" vorgesehen, so dass 11 anstatt 9 Plätze vergeben werden können. Folglich wurden 11 interne Bewerberinnen und Bewerber für den Bereich "Allgemeine Verwaltung", 5 Interne für den Bereich "Jugend-und Sozialamt" und 2 Interne für den Bereich "Stadtvermessungsamt" für das Traineeprogramm vorgesehen. Extern erhielten 2 Bewerberinnen und Bewerber für das Traineeprogramm eine Zusage. Ein Bewerber hat die Teilnahme am Traineeprogramm abgesagt, so dass intern für den Bereich "Allgemeine Verwaltung" eine weitere Bewerberin nachrücken konnte. Fort- und Weiterbildung Ein wichtiger Baustein von Personalentwicklung ist die Bereitstellung von Qualifizierungsangeboten zu Aufgaben und Fragestellungen der Verwaltung, die eine Vielzahl von Ämtern und Betrieben betreffen. Ein Großteil dieser Fortbildungsprogramme und Maßnahmen werden in einem zentralen Fortbildungsbudget abgebildet. Die beiden nachfolgenden Übersichten stellen dar, in welchem Umfang und zu welchen Themenbereichen die städtischen Beschäftigten von den zentralen Fortbildungsangeboten Gebrauch gemacht haben: Die Anzahl der Teilnehmenden an den Qualifizierungsmaßnahmen der zentralen Personalentwicklung ist von den Themenschwerpunkten des jeweiligen Jahres und der Nachfrage durch Mitarbeitende sowie der Ämter und Betriebe abhängig. Im Rahmen einer Einführungsphase in den Jahren 2013/2014 haben stadtweit alle Führungskräfte und nahezu alle Mitarbeitende umfangreiche Schulungsangebote und verbindliche Veranstaltungen zur Dienstvereinbarung "Betriebliches System Leistungsentgelt bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main" wahrgenommen. Diese Aktivitäten schlagen sich im Jahr 2014 in den Zahlen des Themenfeldes Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Verwaltung nieder. Während 2015 keine nennenswerten Sonderaktionen zu verzeichnen waren, fand 2016 und 2017 erneut eine stadtweite Qualifizierungsoffensive zur Implementierung der neuen "Beurteilungsrichtlinien der Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main" statt. Hierzu wurden Veranstaltungen für Mitarbeitende (Themenfeld Verwaltung/Technik) sowie Pflichtveranstaltungen für Führungskräfte (Themenfeld Personalentwicklung/Führungskräfte-entwicklung) durchgeführt. Die Erweiterung der Angebote im Themenfeld Verwaltungswissen - insbesondere für Mitarbeitende im Bereich der Rechnungsführungen - führte 2016 und 2017 ebenfalls zum Anstieg der Teilnahmezahlen in diesem Bereich. Weiter bildet sich 2017 im Bereich der Personalentwicklung die prozesshafte Entwicklung des stadtweiten Führungsverständnisses mit ca. 200 beteiligten Führungskräften in unterschiedlichen Veranstaltungen ab. Der Prozess wurde in 2018 in 4 durchgeführten Großgruppenveranstaltungen mit ca. 350 Mitarbeitenden fortgeführt. Mit Magistrats-Beschluss Nr. 1059 zur Entwicklung und nachhaltigen Implementierung des stadtweiten Führungsverständnisses im November 2018 ist es nun Aufgabe der zentralen Personalentwicklung, Ämter und Betriebe bei der Umsetzung des stadtweiten Führungsverständnisses zu unterstützen. Nach erfolgter Freigabe durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik haben ab Juni 2018 einzelne Ämter und Betriebe mit der Umstellung von PCs und Notebooks auf das Betriebssystem Windows 10 und Office 2016 begonnen. Bis Dezember 2018 wurden im Rahmen der Umstellung 82 Umsteiger-Schulungen mit 846 Teilnehmende durchgeführt. Dies führte zum deutlichen Anstieg der Teilnehmenden Zahlen im Themenfeld IT-Lehrgänge. Im August 2018 fand ein stadtweiter Digitalisierungskongress für Amts-/Betriebs-/Referats-/Institutsleitungen sowie Verwaltungsleitungen, Vertreter/-innen des Gleichberechtigungsbüros und Gesamtpersonalrates statt, an dem 95 Personen teilgenommen haben. Diese Großveranstaltung schlägt sich in den Zahlen des Themenfeldes Personalentwicklung nieder. Für die zentralen Fortbildungsangebote sind in den Jahren 2014 - 2018 folgende Kosten entstanden: 2014: 844.138,41 € 2015: 640.277,81 € 2016: 790.986,83 € 2017: 872.158,36 € 2018: 824.671,43 € Personalwirtschaftliche Maßnahmen Personalservice Mobilität (PSM) Sowohl in ihrer Verantwortung als sozialer Arbeitgeber als auch vor dem Hintergrund sich verändernder Anforderungen im Arbeitsleben (beispielsweise Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Aufgabenerledigung der Verwaltung, Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen), hat sich die Vermittlung von Personal und Stellen quasi zu einem internen Arbeitsmarkt weiterentwickelt. Über die Module des flexiblen oder zeitlich befristeten Personaleinsatzes, der Beratung bei beruflicher Neuorientierung sowie zur Qualifizierung und Personalentwicklung ergibt sich insbesondere für leistungsgewandelte Mitarbeiter/innen eine Chance sinnvolle Einsatzmöglichkeiten in neuen Aufgabenfeldern zu realisieren. Zugleich kann mit diesem Instrument auf Bedarfe der Ämter und Betriebe bei kurzzeitigen Personalengpässen oder zusätzlichen Aufgaben flexibel auf anfallende Arbeitsspitzen oder Vertretungssituationen reagiert werden. Voraussetzung hierbei ist es, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend für diese Aufgaben und Tätigkeiten zu qualifizieren und die Rahmenbedingungen für eine (zeitlich befristete) Unterstützung der Ämter und Betriebe zu schaffen. Seit Einführung des Personalservice Mobilität (PSM) konnten bisher 2 Beschäftigte nach erfolgreicher Schulung dauerhaft einem Amt zugewiesen werden. Einer weiteren im Rahmen des PSM qualifizierten Mitarbeiterin wird aller Voraussicht nach in Kürze eine dauerhafte Planstelle im derzeitigen Hospitationsamt übertragen. Bewerbungsonlineportal rexx Die Stadt Frankfurt am Main verfügte bisher über keine Möglichkeit, interne oder externe Bewerbungen online zu ermöglichen und zu bearbeiten. Die externen Bewerbungen, die fast ausschließlich über E-Mail eingehen, müssen durch die Sachbearbeiter/innen ausgedruckt und manuell erfasst und weiterbearbeitet werden. Bei ca. 850 Stellenausschreibungen und ca. 50.000 Bewerbungen jährlich stellte dies einen großen zeitlichen und kostenintensiven Aufwand in der gesamten Stadtverwaltung dar. Darüber hinaus ist ein Bewerbungsonlineverfahren auf dem Markt der Bewerbenden ein sehr gut geeignetes Mittel, um sich als moderne und innovative Arbeitgeberin zu präsentieren. Seit März 2019 finden externe Bewerber/innen die Stellenausschreibungen auf dem neuen Jobportal der Stadt Frankfurt am Main www.stadtfrankfurtjobs.de und interne Mitarbeiter/innen seit September 2019 auf dem Jobportal www.intern.stadtfrankfurtjobs.de. Die Anbindung aller Ämter und Betriebe erfolgt sukzessive. Die Pilotämter "Jugend- und Sozialamt" und die "Branddirektion" wurden bereits geschult und haben im Oktober 2019 die ersten Stellen über das Bewerbungsonlineportal rexx veröffentlicht und Bewerbungen entgegengenommen. Alle weiteren Ämter und Betriebe werden ab November 2019 sukzessive im Rahmen einer KickOff-Veranstaltung über die Einführung von rexx informiert. Im Rahmen des Termins wird der Zeitpunkt der Anbindung besprochen und festgelegt. Die Schulungen der Sachbearbeiter/innen der Personalstellen werden durch das Personal- und Organisationsamt - 11.62 durchgeführt, ebenso der sich anschließende dauerhafte First-Level-Support. Identitätsbasierte Arbeitgeberpositionierung - Arbeitgebermarke U. a. vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bei den städtischen Beschäftigten, aber auch der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt bei der Gewinnung und Bindung von Beschäftigten, wurde die Entwicklung einer "Arbeitgebermarke" als zentrale gemeinsame Aufgabenstellung identifiziert. Die Arbeitgebermarke hat zum Ziel, die Stadt Frankfurt am Main extern als Arbeitgeber mit allen Berufen und Berufsfeldern bekannter zu machen, von anderen Arbeitgebern zu differenzieren und Fachkräfte zu finden sowie intern die Identifikation mit ihr als Arbeitgeber zu stärken und bei ihr Beschäftigte langfristig zu binden. Das Projekt zur Entwicklung einer Arbeitgebermarke baut sich in vier Phasen auf:

  1. Planungsphase - Erstellung Projektauftrag und Strukturierung des Projektes; Einrichtung des Projektteams und der Projektgruppen (Lenkungskreis und Impulsgruppe)

  2. Analysephase - Analyse der Organisationskultur
    Ist-Analyse der Organisations- und Arbeitskultur mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

  3. Soll-Analyse mit Führungskräften Strategieentwicklung - Entwicklung der Arbeitgeberpositionierung Ableitung von Profilthemen aus Ist- und Soll-Analyse, strategische Bewertung und Formulierung zu Positionierungsaussagen (Spiritsätze)

  4. Implementierung der Arbeitgebermarke intern und extern Aktuell befindet sich der Prozess zur Entwicklung der Arbeitgebermarke für die Stadt Frankfurt am Main in der dritten Phase der Strategieentwicklung. Die Profilthemen wurden abgeleitet und strategisch bewertet. Die Themen, mit denen sich die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin positionieren wird (= Positionierungsthemen), wurden durch die Mitarbeiter/-innen der Ämter und Betriebe validiert. Anhand der Rückmeldungen wurden Anpassungen vorgenommen und erneut in die Validierung gegeben. Vorausgesetzt, die Ergebnisse der zweiten Validierung sind nicht gegenläufig zur ersten Validierung, wird anhand der Umfrageergebnisse die Arbeitgeberpositionierung finalisiert. Zentrale Steuerungs- und Organisationsprozesse, Reorganisation Reorganisationsmaßnahmen verstehen sich innerhalb der öffentlichen Verwaltung als prozessorientierte Daueraufgabe, die sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation betreffen können. Die Ämter und Betriebe gestalten im Rahmen ihrer dezentralen Verantwortung ihre Organisation vermehrt auch auf der Grundlage definierter Bearbeitungsprozesse. Zielsetzungen der Ämter und Betriebe sind unter anderem die Verbesserung der Zusammenarbeit, Wissensmanagement, Standardisierung, Verbesserung der Effizienz und/oder der Wirkung des Verwaltungshandelns. Das Personal- und Organisationsamt unterstützt die Ämter und Betriebe bezüglich des Geschäftsprozessmanagements insbesondere durch Schulung und Beratung, durch die Bereitstellung einer einheitlichen Software sowie bei Bedarf durch Projekte zur Geschäftsprozessoptimierung. Reorganisationsmaßnahmen Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) Um die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Hessischen E-Government-Gesetz in Verbindung mit dem Onlinezugangsgesetz erfüllen zu können, ist es dringend notwendig, die begonnenen Anstrengungen zur Bereitstellung von Onlineantragsverfahren zu forcieren. Aus den genannten Gesetzen ergibt sich die Verpflichtung, bis zum Jahresende 2022 alle kommunalen Leistungen auch online anzubieten, ein Dienstleistungsportal zu betreiben und in den Portalverbund zu integrieren sowie Nutzerkonten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen einzubeziehen. Aufgrund des sehr engen Zeitrahmens ist die Stadt Frankfurt am Main zu einer hohen Parallelisierung der verschiedenen Projekte zur Bereitstellung der Onlineantragsverfahren gezwungen. Die Umsetzung der Antragsverfahren erfordert die Analyse und Optimierung bestehender Geschäftsprozesse unter Einbeziehung der technischen Möglichkeiten. Zur Bewältigung dieser Aufgaben hat sich das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik organisatorisch weiterentwickelt. So wurden operative Aufgaben und Stellen von der Stabsstelle Digitalisierung (16A) in das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik verlagert. Des Weiteren wurde die Abteilung 16.3 (Service Design) neu strukturiert. Hier wurden die Aufgaben der "Digitalisierung" ab 01.07.2019 dem neuen Sachgebiet "Digital Services" zugeordnet. Amt für Bau und Immobilien (Amt 25) Mit Wirkung vom 01.11.2017 wurde das Amt für Bau und Immobilien aus den ehemaligen Hochbauamt, dem Liegenschaftsamt und dem liegenschaftsverwaltenden Bereich des Stadtschulamtes gebildet. Eine der Herausforderungen ist die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal für die zahlreichen freien Stellen. Seit Neugründung des Amtes konnten rd. 90 externe Fachkräfte gewonnen werden, rd. 60 Mitarbeitende wechselten innerhalb des Amtes 25 auf andere Stellen. Das Amt für Bau und Immobilien mit seinen über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist auf drei Liegenschaften (Gerbermühlstraße, Berliner Straße, Gutleutstraße) verteilt. Die Umzüge innerhalb der Gebäude und die Ausstattung der Arbeitsplätze wurden weitestgehend abgeschlossen, stellen das Amt jedoch weiterhin vor große Herausforderungen. Ziel ist der zeitnahe Bezug eines gemeinsamen Behördenstandorts. Dafür wurde zwischenzeitlich ein Standort in der Solmsstraße in der City West gefunden. Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge (58) Aufgrund des seinerzeitigen starken Flüchtlingszustroms wurde mit Wirkung vom 01.11.2015 die "Stabsstelle Flüchtlingsmanagement" eingerichtet. Aufgabenschwerpunkte der Stabsstelle waren zunächst die strategische und konzeptionelle Ausrichtung des städtischen Flüchtlingsmanagements sowie die Steuerung und Koordinierung sämtlicher Aktivitäten in den Bereichen der Notversorgung für eintreffende Geflüchtete. Darüber hinaus wurden die Aufgaben Unterkunftsakquise, Organisation der Betreuung, Koordination und Steuerung in den Bereichen Bildung und Teilhabe sowie Öffentlichkeitsarbeit in der Stabsstelle zusammengeführt. Aufgrund der dauerhaft angespannten Situation auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt in Frankfurt am Main, von der sowohl nach Frankfurt zugewiesene Flüchtlinge (nach dem Landesaufnahmegesetz) und im besonderen Maße Menschen, die in Frankfurt ihre Wohnung verlieren, betroffen sind, erfolgte Ende 2018 eine Neuausrichtung und Erweiterung des Aufgabenspektrums der Stabsstelle. Deshalb wurden, neben den o.a. bisherigen Aufgaben, auch die für die Unterbringungen Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nötigen Akquise- und Koordinierungsaktivitäten auf die Stabsstelle 58 übertragen. Gleichzeitig erfolgte die Umbenennung in "Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge". Bewertung der städtischen Leistungen Nach der unlängst veröffentlichten Frankfurter Bürgerbefragung 2018 - Image der Stadtverwaltung - genießen die Ämter und Betriebe weiterhin ein hohes Ansehen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Weit über die Hälfte der 1363 Befragten (58 %/unverändert) gaben an, eine persönlich "sehr gute" (13 %) oder "gute" (45 %) Meinung von der Frankfurter Stadtverwaltung zu haben. Nur sechs Prozent (ebenfalls unverändert) waren der gegenteiligen Auffassung. Das von den Bürgerinnen und Bürgern attestierte positive Ansehen der Frankfurter Stadtverwaltung spiegelt sich auch in anderen Komponenten. So erreichten "Zuverlässigkeit" (59 %/+2 %-Punkte) und "Bürgerorientierung" (46 % /+2 %-Punkte) bei der Stadtverwaltung neue Bestmarken. Zugleich haben noch nie so viele Frankfurterinnen und Frankfurter Eigenschaften wie "unfähig" (58 %/+1 %-Punkt) oder "korrupt" (54 %/+1 %-Punkt) zurückgewiesen. Auffallend ist allerdings, dass nur noch ein Drittel (33 %) der Befragten die Ämter und Betriebe der Stadt als "modern" empfindet (-5 %-Punkte). Dagegen sehen sie 18 Prozent (+3 %-Punkte) eher nicht als "modern" an. Ein deutliches Plus lässt sich bei der "Sparsamkeit" feststellen. So halten 22 Prozent (+4 %-Punkte) der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ihre Stadtverwaltung für "sparsam", nur acht Prozent (-2 %-Punkte) sind gegenteiliger Auffassung.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 13
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter

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