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Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1212/2 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zur Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde und sowie dem Ortsbeirat und der Bevölkerung vorgestellt werden. 2. Wie bereits vom Ortsbeirat2 zweimal Mal angeregt, soll ein ausreichender Ausweichstandort für die Verlagerung der Schule während der Sanierung gefunden werden. Hier wird vorgeschlagen: ehemaliger ADAC-Übungsplatz Am Römerhof. 3. Durch eine zügige Planung der Auslagerung könnten die sanierten Container der ausgelagerten Johanna-Tesch-Schule nach ihrem endgültigen Umzug benutzt werden. 4. Die Grundschule soll ausgelagert werden und als eigenständige Grundschule geführt werden. 5.Bei der Auslagerung sind die Schulwege zu beachten und entsprechend einzuplanen, um einen sicheren Schulweg für die Schüler zu gewährleisten. 6. Während der Sanierung des Westbahnhofs ist ein gesicherter Schulweg zur Georg-Büchner-Schule gewährleisten( Haltestelle Shuttlebus am Mercure-Hotel). Begründung: Laut Äußerungen des Bildungsdezernats wird die Sanierung der Georg-Büchner-Schule in die nächste Projektphase des Schulbau-Entwicklungsprogramms integriert. Es sind wichtige Punkte bei der Planung der Sanierung der Georg-Büchner-Schule zu beachten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/2 wird zurückgestellt, bis Frau Stadträtin Weber das Thema in der Bürgerfragestunde vorgestellt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenVerkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Standorte P+R im Ortsbezirk 2?
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2025, OF 1068/2 Betreff: Standorte P+R im Ortsbezirk 2? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, ob weiterhin das Gebiet am Rebstockbad/Rebstockviertel als P&R Standort (vgl. B 77 vom 09.03.2018) geprüft wird und ob weitere Standorte im Ortsbezirk 2 geprüft werden. Es dient zur Kenntnis, dass seit 2018 keine neuen Sachstandsberichte ergangen sind, obwohl die Stadtverordneten im, Jahr 2017 (NR 450) mehrheitlich das Erfordernis zusätzlicher P&R Flächen anerkannt haben. Begründung: Sollte der Standort am Rebstock weiterhin verfolgt werden (siehe dazu fnp vom 12.05.2024: https://www.fnp.de/frankfurt/fahren-u5-soll-in-frankfurt-schon-2027-bis-zum-roem erhof-93062630.html), dann ist der Ortsbeirat alsbald einzubeziehen. Es ist bei der Verkehrsplanung unbedingt zu beachten, dass dort ein zusätzliches Baugebiet, "Am Römerhof" entsteht, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 abgelehnt wurde (ST 2065 vom 09.09.2022), dass die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 sich erneut verzögert (derzeitiger Planungsstand 2027; bis zum Römerhof) und die Kreuzung "Am Römerhof/Max-Pruss Straße/Oeser Straße" bereits jetzt überlastet ist. Es besteht daher unbedingt Erörterungsbedarf, wie die verkehrliche Situation im Rebstockviertel eine zusätzliche Belastung in Form eines P&R Parkplatzes aufnehmen soll. Zugleich teilt der Ortsbeirat die Einschätzung, dass P&R Plätze auszuweisen sind. Diese sollten dort angelegt werden, wo öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar sind und für die Nutzer attraktive Alternativen zur Nutzung des PKW bis an den Zielort bieten. Zugleich müssen auch die Straßenverhältnisse so sein, dass sie die entstehenden Pendlerströme zu- bzw. von den P&R Standorten aufnehmen können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 463 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1106 2025 1. Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1068/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, SPD und BFF gegen 1 CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenFreies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6236 entstanden aus Vorlage: OF 1035/2 vom 16.11.2024 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier- Allee sicherzustellen. Begründung: Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 525 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssituation rund um das Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssituation rund um das Rebstockbad Vorgang: OM 4648/23 OBR 2; OM 5140/24 OBR 2; ST 528/24; ST 1094/24 1. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, endlich eine Lösung, auch unter Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Mitbürger für den Übergang Alter/Neuer Rebstockpark zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat in naher Zukunft vorzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Neubaus des Rebstockbads die Verkehrssituation an der Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee zu überdenken und auch diesbezüglich Kontakt mit dem Ortsbeirat aufzunehmen. Der Magistrat wird aufgefordert, hierzu zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsvorsteher zu vereinbaren. Begründung: Zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648, sowie der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140, sei darauf hingewiesen, dass es unverzichtbar ist, nicht nur zugunsten der Anwohner und der Schüler, sondern künftig auch zugunsten der Schwimmbadbesucher die Verkehrssituation zu überdenken. Es wird daher erneut auf die Erforderlichkeit eines neuen Konzepts hingewiesen. Ergänzend zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1094 (auf die Vorlage OM 5140 hin), sei darauf hingewiesen, dass das Thema schon sehr lange bekannt ist und daher die Aussage, dass eine kurz- oder mittelfristige Lösung nicht zu erwarten sei, vor dem Hintergrund der Dringlichkeit des Anliegens inakzeptabel ist. Schließlich ist der derzeitige Übergang, der nur außerhalb der Messezeiten passierbar ist, zwischen dem Neuen und dem Alten Rebstockpark für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht nutzbar. Der Termin, der in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, in Aussicht gestellt wurde, hat bis heute nicht stattgefunden. Dem Ortsbeirat liegen keine Terminvorschläge vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 2
Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 981/2 vom 25.08.2024 Betreff: Verkehrssicherheit im Rebstockquartier verbessern Vorgang: OM 823/21 OBR 2; ST 170/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob auf der rechten Fahrbahn zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße (siehe Abbildung in der Begründung) eine Umweltspur (Bus und Fahrrad) eingerichtet werden kann, ohne dass eine Einfahrt in die Montgolfier-Allee untersagt wird, und ob diese Maßnahme prioritär umgesetzt werden kann; 2. den Radverkehr aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg/Ecke Melli-Beese-Straße in östlicher Richtung in die Signalisierung am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße aufzunehmen und Radfurten zu markieren, um eine sichere Querung über die Straße am Römerhof zu gewährleisten. In diesem Zuge sollte die Melli-Beese-Straße in östliche Richtung für den Radverkehr freigegeben werden. Begründung: Die Verkehrssituation an den genannten Stellen ist derzeit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Radfahrende, unübersichtlich und gefährlich. Zu Ziffer 1.: Am Römerhof zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg gibt es derzeit keine Radverkehrsanlage oder Umweltspur. In seiner Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 170, hatte der Magistrat den Bedarf für die Einrichtung einer eigenständigen Radverkehrsführung als Lückenschluss zwischen Leonardo-da-Vinci-Allee und Wilhelmine-Reichard-Weg bestätigt und die Maßnahme auf die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aufgenommen. Mit der Umsetzung als Umweltspur könnte zusätzlich der Busverkehr attraktiviert werden. Zu Ziffer 2.: Radfahrende, die aus dem Wilhelmine-Reichard-Weg in östlicher Richtung fahren, sind derzeit am Knotenpunkt Am Römerhof/Buzzistraße nicht in der Signalisierung berücksichtigt (siehe Abbildung in der Begründung). Zu Ziffer 1.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Zu Ziffer 2.: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Zeichnung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 2
Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5543 entstanden aus Vorlage: OF 1286/1 vom 25.05.2024 Betreff: Straße der Nationen gegen Raser und Poser sichern - der Kinder zuliebe Der Magistrat wird gebeten, die Straße der Nationen in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt wirksam gegen Raser und Poser sichern zu lassen, indem die Zufahrt von der Straße Am Römerhof mit einer automatischen Schrankenanlage mit Zufahrtskontrolle ausgestattet wird. So können während der Messezeiten, insbesondere während der Aufbau- und Abbautage, und außerhalb der Messezeiten berechtigte Fahrzeuge einfahren. Für Unberechtigte bleibt die Zufahrt versperrt, um vor allem spielende Kinder zu schützen. Begründung: Die vierspurige autobahnähnliche Straße der Nationen dient während der Messezeiten als Zufahrt für Lkw und Pkw. Außerhalb der Messezeiten übernimmt die Straße keine Andienungsfunktion und ist meist leer und nutzlos. Lediglich einzelne Kinder und zu Fuß Gehende "verirren" sich manchmal dorthin oder gehen mit ihren Hunden Gassi. Regelmäßig rasen jedoch dort Menschen mit getunten Autos hin und her und finden sich, ihre aufgemotzten Karren und ihr Verhalten offenbar großartig. Sie gefährden durch ihre Raserei jedoch andere und verlärmen gleichzeitig die Wohngebäude im Europaviertel und die Kleingärten in der Kuhwaldsiedlung. Hinweisschilder helfen erfahrungsgemäß nicht. Dem rücksichtlosen Verhalten muss endlich wirksam Einhalt geboten werden. Foto: Wikipedia Straße der Nationen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 539
Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 entstanden aus Vorlage: OF 926/2 vom 13.05.2024 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates an dem ämterübergreifenden Gremium Vorgang: OM 4648/ 23 OBR 2; ST 528/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 2 als Vertretung der Anwohner*innen und Nutzer*innen der Übergänge Alter/Neuer Rebstockpark (Straße Zum Rebstockbad) sowie der Kreuzung Zufahrt Messeparkhaus/Montgolfier-Allee/Leonardo-da-Vinci-Allee an dem in der Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 528, angekündigten ämterübergreifenden Gremium zu beteiligen. Begründung: Der Ortsbeirat 2 setzt sich seit mehreren Jahren für die Schaffung eines sicheren Übergangs zwischen Altem und Neuem Rebstockpark ein. Er kennt die Verkehrssituation sehr gut und steht darüber im regelmäßigen Austausch mit den Anwohner*innen. Es wäre daher ratsam, den Ortsbeirat im Rahmen des ämterübergreifenden Gremiums bei der schlussendlichen Entscheidungsfindung frühzeitig zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2024, OF 924/2 Betreff: Plätze im Rebstockviertel zukunftsfähig planen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der weiteren Planung des neuen Quartiers zwischen der BAB 648 und der Leonardo-da Vinci Allee bzw. Am Römerhof das zunehmend heiße Sommerklima zu berücksichtigen. Insbesondere der neu entstehende Quartiersplatz "Sally Ride" sollte ausreichend begrünt und verschattet angelegt werden, um den Aufenthalt auch im Sommer attraktiv werden zu lassen. Der Ortsbeirat bittet in die weitere Planung eng einbezogen zu werden. Begründung: Das Quartier befindet sich im Bau. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, von der Rebstock Projektgesellschaft im Juli 2022 eine Führung erhalten zu haben und bittet um ein Update entweder vor Ort oder in einer der nächsten Sitzungen. Im Rahmen dessen sollen bitte die klimatischen Entwicklungen und die daran orientierte Planung besonders thematisiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 924/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement Bockenheim mit den westlichen Gebieten im Fokus
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 883/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement Bockenheim mit den westlichen Gebieten im Fokus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in den Haushalt 2024/2025 110.000 Euro pro Jahr einzustellen, um für den Stadtteil Bockenheim ein Quartiersmanagement einzurichten und sicherzustellen. Der Betrag gliedert sich in 1. Personalkosten: ca. 70.000 Euro 2. Raummiete: ca. 20.000 Euro 3. Sach- und Projektmittel: ca. 15.000 Euro Räumlicher Fokus des Quartiersmanagements soll auf den westlichen Gebieten Bockenheims liegen (v.a. auf Kuhwaldsiedlung und Rebstockquartier). Begründung: Es besteht in Bockenheim, v.a. in den westlichen Gebieten, wachsender Bedarf an einem Quartiersmanagement. Dieser ergibt sich insbesondere durch fehlende bzw. wegbrechende wirtschaftliche und soziale Versorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich Kuhwaldsiedlung, Rebstockquartier, aber auch in der Postsiedlung. Es bestehen größere Strukturprobleme. Es fehlt an sozialen Treffpunkten und Anlaufstellen, vor allem für Jugendliche und ältere Menschen. Die Nahversorgung in den genannten Gebieten hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Es fehlt an Einkaufsmöglichkeiten, an (Kinder-) Ärzt*innen, Bankautomaten, etc. und an Begegnungsräumen, Möglichkeiten der Partizipation und Anlaufstellen zu bürgerschaftlichem Engagement. Gleichzeitig verzeichnet Bockenheim ein hohes Bevölkerungswachstum und einen besonderen Zuwachs an Familien und hochaltrigen Personen. Es besteht zudem eine sehr hohe Konzentration an Geflüchteten-Unterkünften und damit zusätzlicher Bedarf an integrativen Strukturen und Angeboten. Es fehlt an übergreifender Koordination und Kooperation der Akteure vor Ort. Im letzten Jahr hat sich ein Stadtteilarbeitskreis Kuhwald/Rebstock gegründet, dem verschiedenen (soziale) Institutionen angehören. Auch der Arbeitskreis hat die Notwendigkeit eines Quartiersmanagements zuletzt immer wieder betont. Weiterhin hat der Ortsbeirat im Sommer 2024 gemeinsam mit örtlichen Vereinen im Rahmen des Projekts "Zukunftswerkstatt Kommunen" des Sozialrathauses Bockenheim eine gut besuchte Stadtteilkonferenz in der Kuhwaldsiedlung durchgeführt. Auch dort wurden die Bedarfe durch die Bürger*innenschaft bestätigt. Besonderes Interesse besteht seitens der sozialen Akteure vor Ort beispielsweise an der Nutzung des leerstehenden Ladenlokals in der Montgolfier-Allee 6, einer städtischen Liegenschaft. Die Räumlichkeit könnte im Rahmen eines Quartiersmanagement als eine Art Nachbarschaftstreff für diverse soziale Zwecke und Angebote genutzt werden (u.a. Begegnungsstätte, Informationspunkt, Kursangebote). Die Akteure des Arbeitskreises haben bereits ein Konzept für eine Mischnutzung erarbeitet; bislang fehlte es allerdings an einer Trägerschaft. Ein Quartiersmanagement würde die nötigen Strukturen schaffen, um lokale Potenziale zu erschließen, Versorgungslücken zu schließen, soziale Teilhabe, Integration und Ehrenamt zu fördern und dem demografischen Wandel Bockenheims Rechnung tragen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 126 2024 Die Vorlage OF 883/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenJugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 872/2 Betreff: Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - welche Möglichkeiten gesehen werden, im Stadtteil Kuhwald (bzw. in seinem räumlichen Einzugsbereich) einen Treffpunkt für Jugendliche einzurichten - ggf. in Kooperation mit vorhandenen Institutionen (Kirchen, Schulen und Sportvereinen) sowie z.B. durch die Nutzung von Leerständen; - ob im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 683 Ä - Rebstock in Kooperation mit den dort aktiven Wohnungsbauinvestoren ABG und LBBW sowie anderen Akteuren/ Eigentümern (bzw. im engeren Einzugsbereich des neuen Stadtteils Rebstock), nachträglich einen Treffpunkt für Jugendliche vorzusehen; - ob im B-Plan-Gebiet Rebstock ggf. auf vorhandenen Brachflächen in Absprache mit den Eigentümern in Modulbauweise und als experimentelle Zwischennutzung ein attraktiver Jugendtreff geschaffen werden kann; - ob auf jeden Fall im Rahmen des Bebauungsplans B 936 - Am Römerhof Räume für Jugendliche, z.B. ein Jugendzentrum/ Jugendhaus und/ oder eine Jugendbibliothek vorgesehen bzw. frühzeitig eingeplant werden können. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Rebstock / Kuhwald stellte in seinem Bericht für 2023 die soziale Infrastruktur insbesondere für ältere Kinder/ Jugendliche als besonders defizitär und verbesserungsbedürftig dar. Jugendtreffs seien nicht vorhanden und auch im Rahmen der Neuplanungen am Rebstock nicht vorgesehen. Hinzu komme, dass vorhandene Einrichtungen im Nachbarstadtteil Bockenheim aufgrund unzureichender Personal- und Finanzausstattung keine räumlichen Alternativen anbieten könnten. Die Bedarfe der Jugendlichen und Hilfsangebote sowie Jugendarbeit werden in den peripheren Bockenheimer West-Stadtteilen sträflich vernachlässigt, obwohl hier gezielt für Familien geplant und gebaut wird. Im Rahmen des Rebstock-Bebauungsplans B 683 - Ä ist planerisch als soziale Infrastruktur lediglich eine Kita im Rahmen der nördlichen Kamm-Bebauung (ABG) festgesetzt. Angebote für ältere Kinder oder Jugendliche fehlen. Von besonderer Bedeutung wäre es, auf jeden Fall bei der weiteren Planung des neuen Baugebiets Am Römerhof (ABG) Räume für Jugendliche vorzusehen, hierfür Träger zu gewinnen und diese entsprechend auszustatten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 912 2024 Die Vorlage OF 872/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenSolaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 09.02.2024 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Vorgang: OM 4663/23 OBR 5; ST 5/24 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. am von der Messe Frankfurt GmbH betriebenen Messeparkhaus Rebstock, Am Römerhof 1, möglich. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 5 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Alt-Sachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1228 Aktenzeichen: 61-0
Sicherheit vor der Viktoria-Luise-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5124 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 19.11.2023 Betreff: Sicherheit vor der Viktoria-Luise-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Beschildeung vor der Viktoria-Luise-Schule, Leonardo-da-Vinci-Allee 11, auf ihre Sichtbarkeit zu prüfen und ein Schild direkt vor der Schule, von der Haltestelle "Rebstockbad" aus kommend, zu versetzen, damit dieses für Autofahrer zeitig genug sichtbar ist. Begründung: Das Schild ist für Autofahrer, die von stadtauswärts/aus Richtung Haltestelle "Rebstockbad" kommen, nicht sichtbar (siehe Foto 1). Das Schild mit Tempo 30 ist erst sichtbar, wenn man schon an der Schule angelangt ist (Foto 2). Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1088 Aktenzeichen: 66-2
Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5138 entstanden aus Vorlage: OF 848/2 vom 04.02.2024 Betreff: Schulwegsicherung rund um die Viktoria-Luise-Schule - Termin vor Ort, bitte! 1. Der Magistrat wird gebeten, a) zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Montgolfier-Allee getroffen werden können, um für die anwohnenden Kinder den Schulweg zu sichern; b) zu prüfen und zu berichten, wie die Kinder die Melli-Beese-Straße unbeschadet überqueren können; c) die Taktung der Ampelschaltung auf der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie insbesondere Am Römerhof auf die Bedürfnisse der dort überquerenden Kinder abzustellen. 2. Der Magistrat wird gebeten, insbesondere die oben unter der Ziffer 1. genannten Punkte in einen zeitnah anzuberaumenden Ortstermin mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Amts zur Schulwegsicherung und Vertreterinnen und Vertretern der Viktoria-Luise-Schule sowie gerne auch des örtlich zuständigen Ortsbeirates vor Ort zu erörtern. Begründung: Im Rebstockviertel wohnen viele Familien mit Kindern und kleinen Kindern, die die wohnortnahen Kindergärten und Schulen besuchen. Viele Kinder müssen auf ihren Wegen zur Schule, zum Kindergarten und zurück nach Hause die Montgolfier-Allee kreuzen. In der Montgolfier-Allee befinden sich keine gesicherten Übergänge wie etwa Zebrastreifen oder Ampeln. In der gesamten Straße gilt Tempo 30 und eine Rechts-vor-Links-Regelung. Beide Regeln werden von den Auto- und auch Fahrradfahrenden kaum eingehalten. An der Allee parken auf beiden Seiten Autos, sodass Kinder, die zwischen den Autos heraus auf die Allee laufen, leicht übersehen werden. Leider wurde ein Ortstermin von dem zuständigen Amt für Schulwegsicherung, trotz entsprechender Bitte der Viktoria-Luise-Schule, bislang nicht in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 909 Aktenzeichen: 40-1
Gehweg Ursinusstraße ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 849/2 Betreff: Gehweg Ursinusstraße ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit das bisherige Gehwegstück in der Ursinusstraße (von der Straße Am Römerhof) kommend, in Richtung Rebstock Quartier mit den Bus und Tram Haltestellen Rebstockbad ausgebaut werden kann. Begründung: Von der Nidda kommend stellt die Ursinusstraße die kürzeste und direkte Verbindung zum Rebstock Quartier mit den dort befindlichen Haltestellen des ÖPNV dar. Der Gehweg Am Römerhof führt bislang lediglich zum in die Ursinusstraße hineinversetzten Zebrastreifen, jedoch nicht weiter. Fußgänger Richtung Rebstock Quartier müssen auf der Straße gehen oder den Umweg über den alten Rebstockpark (parallel zur Max-Pruss-Straße) wählen. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 863 2024 Die Vorlage OF 849/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenParkverbot vor dem Hotel The Niu Air errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5013 entstanden aus Vorlage: OF 782/2 vom 19.11.2023 Betreff: Parkverbot vor dem Hotel The Niu Air errichten Der Magistrat wird gebeten, Parkverbote vor dem Hotel The Niu Air (Leonardo-da-Vinci-Allee 30, eine Sackgasse) zu errichten, um die Freihaltung der erforderlichen Rettungswege, für Müllfahrzeuge etc. sowie des Wendehammers zu gewährleisten. Die Einhaltung sollte stichprobenweise kontrolliert werden. Begründung: Die kleine Straße wird von Hotelgästen zugeparkt, obwohl das Hotel Plätze in der Tiefgarage vorhält. Hier ist die Feuerwehrzufahrt zugeparkt und das Wenden am Ende der Sackgasse ist durch parkende Autos erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 755/2 vom 26.09.2023 Betreff: Bushaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" (Höhe Am Römerhof 51) auf die andere Seite der Kreuzung Am Römerhof/Ecke Leonardo-da-Vinci-Allee, also in Richtung Katharinenkreisel, verlegt werden kann. 2. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, eine ausreichend große, mit großvolumigen Mülleimern versehene Wartehalle am jetzigen Standort zu errichten. Begründung: Anwohnende aus der Liegenschaft Am Römerhof 51 berichten, dass nicht nur bei schlechter Witterung der Eingangsbereich ihres Gebäudes als überdachter Wartebereich genutzt wird. Dadurch kommt es zu starker Vermüllung, Lärm und auch zu aggressivem Verhalten, wenn ein Bewohnender darum bittet, zur eigenen Haustür gelangen zu dürfen. Es ist keine Seltenheit, dass sich mehr als zehn wartende Personen im Eingangsbereich des Hauses aufhalten. Die Haltestelle wird inzwischen von den Buslinien M34, 50 und 54 angefahren und sollte auch baulich den Anforderungen an eine Mehrfachhaltestelle entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 576 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Neue Lösung rund um die Kreuzung LeonardodaVinciAllee/Am Rebstockbad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 entstanden aus Vorlage: OF 756/2 vom 26.09.2023 Betreff: Neue Lösung rund um die Kreuzung Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Rebstockbad Vorgang: OM 2075/22 OBR 2; ST 2057/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. einen Ortstermin unter Einbeziehung der Messe sowie der zuständigen Ämter zur gesamten Verkehrslage an der Kreuzung Zum Rebstockbad/Zum Messeparkhaus Rebstock/Montgolfier-Allee/Leon ardo-da-Vinci-Allee anzuberaumen sowie 2. dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand und Lösungsoptionen bezüglich des immer wieder beantragten Übergangs zwischen Neuem und Altem Rebstockpark mitzuteilen. Begründung: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich und in der unmittelbaren Umgebung ist unübersichtlich und gefährlich. Den Ortsbeirat erreichen dazu regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung. Einige ortskundige Mitglieder des Ortsbeirats würden im Rahmen des Termins gerne die Situation vor Ort und die damit einhergehenden Probleme erläutern. Als problematisch werden u. a. folgende Punkte bzw. Beobachtungen gesehen: - Ein Durchfahrtsrecht von der Straße Zum Rebstockbad in die Leonardo-da-Vinci-Allee und umgekehrt hat, solange die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock geschlossen ist, nur der Linienverkehr. Hier kreuzt der Linienverkehr die Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sowie die Montgolfier-Allee. Das Durchfahrtsverbot wird von Autofahrenden allerdings regelmäßig ignoriert; - die Wohnsiedlung am Rebstock ist nur über den Römerhof (Montgolfier-Allee und Leonardo-da-Vinci-Allee) erreichbar; - an der Einmündung der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock sind nur Behelfsschranken installiert, die bei Wind umgestoßen werden können; - an der Ecke Zum Rebstockbad steht ein Stoppschild, das häufig von Pkw-Fahrenden missachtet wird; - schließlich sind die Verkehrswege nur unzureichend für zu Fuß Gehende und Radfahrende geeignet. Zu erwarten ist eine Zunahme von Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr, spätestens wenn das Schwimmbad wieder eröffnet wird, und die neuen Quartiere bezogen werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen, die die ohnehin problematische Situation verschärfen. Der erwähnte Fußgängerübergang war letztmalig Gegenstand der Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2057. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 28.01.2024, OF 847/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5140 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 528 Antrag vom 13.05.2024, OF 926/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5497 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5883 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit drosseln zum Schulanfang Vorgang: OM 130/21 OBR 2; ST 1543/21 Der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1543, zum Schulanfang im September 2023 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Leonardo-da-Vinci-Allee und auch an der Montgolfier-Allee auf Höhe der Kita Rebstockpark vorzunehmen. Begründung: Im Rebstock-Quartier, das verstärkt von jungen Familien mit Kindern bewohnt wird, gilt überwiegend Tempo 30. Innerhalb des Quartiers Leonardo-da-Vinci-Allee (im Norden), Wilhelmine-Reichard-Weg (im Süden), August-Euler-Straße (Westen) und Gebrüder-Wright-Straße (Osten) finden sich die Viktoria-Luise-Grundschule, die Kita Rebstockpark und der große Spielplatz des Quartiers. Dementsprechend wird dieser Bereich stark von Familien mit überwiegend kleineren Kindern frequentiert. Diese beklagen immer wieder überhöhte Geschwindigkeiten des automobilen Verkehrs. Da die bereits vorhandenen Hinweisschilder und Piktogramme auf der Straße (noch) nicht die gewünschte Wirkung entfalten, besteht der Wunsch nach weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kleinsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 130 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1805 Aktenzeichen: 32-4
Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 889/1 Betreff: Veranstaltungsgenehmigungen im Rebstock nur mit Verkehrskonzept und Verkehrsüberwachung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Veranstaltungen im zum Grüngürtel gehörenden Landschaftsschutzgebiet Rebstock nur dann zu genehmigen, wenn Veranstalter*innen ein schlüssiges Verkehrskonzept vorlegen. Des Weiteren soll die Städtische Verkehrspolizei den ruhenden Verkehr während dieser Veranstaltungen in den zum Ortsbezirk 1 gehörenden angrenzenden Gebieten überwachen und durch Abschleppen von Falschparker*innen für Sicherheit sorgen. Begründung: Das Rebstockgelände wird mehrfach im Jahr als Veranstaltungsgelände für kulturelle Zwecke und Festivals genutzt. Die Anbindung an das Gelände durch den ÖPNV ist über Busse und die Straßenbahnlinie 17 vorhanden, bei größeren Veranstaltungen aber nicht ausreichend. Gerade auswärtige Gäste reisen daher häufig mit dem Auto über A5 und A648 an und finden dann in der Nähe keinen Parkplatz. In den umgebenden Straßen und Wohngebieten wird entsprechend wild geparkt, im Ortsbezirk 1 ist vor allem die Straße und der Gehweg samt Böschung "Am Römerhof" betroffen. Der ohnehin schmale Gehweg unterhalb des Eidechsenlandes und die Fahrbahn weiter im Verlauf westlich sind dann flächendeckend zugeparkt und erschweren ein sicheres Durchkommen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 889/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1
Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 05.11.2022 Betreff: Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen Der Magistrat wird gebeten, die Schulen im Ortsbezirk 2, wie z. B. die Viktoria-Luise-Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee, zu unterstützen, ihre Schülerglocke an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien auszuschalten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern der Viktoria-Luise-Schule. Diese fühlen sich durch die Schülerglocke gestört, die auch an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien läutet. Gleichzeitig könnte man hier Energie sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-31
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ladenlokal in der Montgolfier-Allee?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3307 entstanden aus Vorlage: OF 539/2 vom 05.11.2022 Betreff: Ladenlokal in der Montgolfier-Allee? Der Magistrat wird gebeten, das Ladenlokal im Erdgeschoss des Gebäudes in der Montgolfier-Allee 6 durch eine Ausschreibung einer neuen Nutzung, beispielsweise als Café und/oder Begegnungsstätte o. Ä., zugänglich zu machen. Hierzu stellen sich folgende Fragen: - Wer ist Eigentümerin/Eigentümer bzw. Vermieterin/Vermieter der Lokalität? - Wie hoch ist die Miete für das Ladenlokal? - Was wird unternommen, um eine geeignete Betreiberin/einen geeigneten Betreiber zu finden? - Was kann die Kommune tun, die Betreiberin/den Betreiber eines Cafés zu unterstützen, das Café kostendeckend zu führen, damit die allgemeine Lebens- und Wohnqualität im Rebstockquartier gefördert werden kann? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Seit Jahren steht das Ladenlokal leer. Das Rebstockquartier hat kein eigenes Café, keinen Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner allen Alters. Ein Café an diesem Standort könnte einen Mittelpunkt und einen Raum der Begegnung für die Menschen im Rebstockquartier bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 936
Spielplatz im Alten Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2
Aushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 25.09.2022 Betreff: Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee/Endhaltestelle der Straßenbahn 17 entweder zu entsiegeln und eine kleine Oase (Wiese für Insekten) zu schaffen oder Pflanzenkübel aufzustellen und zu begrünen. Begründung: Der Altglascontainer auf der Verkehrsinsel wird versetzt. Die frei werdende Verkehrsinsel ist kaum sinnvoller nutzbar, da sie nicht barrierefrei ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 333 Beratung im Ortsbeirat: 2
Verkehrshinweise Montgolfier-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 489/2 vom 25.09.2022 Betreff: Verkehrshinweise Montgolfier-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Montgolfier-Allee, z. B. durch Piktogramme auf der Fahrbahn oder weitere Schilder, auf das durchgängige Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Lin ks-Regel hinzuweisen. Begründung: Entlang der Montgolfier-Allee gilt durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h sowie die Rechts-vor-Links-Regel. Auf den Querstraßen wird vor dem Einbiegen in die Montgolfier-Allee auf das Tempolimit von 30 km/h hingewiesen sowie beim Einfahren in die Allee vom Römerhof aus. Auf der Montgolfier-Allee selbst jedoch halten Verkehrsteilnehmer sich nicht immer ans Tempolimit. Rechts vor links wird von Verkehrsteilnehmenden auf Fahrrädern und im Auto zudem häufig ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 2
Sicherer Übergang zum Glascontainer 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 444/2 vom 28.08.2022 Betreff: Sicherer Übergang zum Glascontainer - 2 Vorgang: OM 2099/22 OBR 2; ST 1831/22 Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer im Rebstockquartier vom aktuellen Standort, der Verkehrsinsel in der Leonardo-da-Vinci-Allee, wie in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1831, vorgeschlagen, vor das Ibis-Hotel zu versetzen. Begründung: Der barrierefreie Zugang zum Glascontainer kann am aktuellen Standort des Glascontainers nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1831 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 50 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ausstattung des Spielplatzes an der Montgolfier-Allee mit krähensicheren Müllgaragen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2091 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 14.04.2022 Betreff: Ausstattung des Spielplatzes an der Montgolfier-Allee mit krähensicheren Müllgaragen Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Montgolfier-Allee/Ecke Zum Messeparkhaus Rebstock mit krähensicheren Müllgaragen auszustatten. Begründung: Die Nutzer des Spielplatzes, junge Familien und Teenager, haben ohne Mülleimer keine adäquate Entsorgungsmöglichkeit vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1724 Aktenzeichen: 67 2
Verlängerung der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 264/2 Betreff: Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie kann der verbleibende Teil des Rebstockwäldchens, der laut B-Plan Nr. 683 Ä nicht oder in absehbarer Zeit nicht für eine Bebauung vorgesehen ist, besser als bisher vor laufenden Baustellenmaßnahmen geschützt werden? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Bauvorhaben der LBBW westlich der Angelika-Machinek-Straße (WA 1/ B-Plan) beginnen soll, und wann somit weitere Waldfläche gerodet werden soll? 3. Welchen zeitlichen Horizont gibt es für die eventuelle Planung und Errichtung der ggf. an der süd-östlichen Seite des Rebstockwaldes vorgesehenen Schule (Fläche für den Gemeinbedarf/ 0,4 ha weiterer Wald-Verlust)? Welche Planungen liegen hier bereits vor? Welche Möglichkeiten werden ggf. gesehen, die Schule andernorts zu realisieren und damit einen größeren Teil des Waldes zu schonen? 4. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Rebstockwäldchen mittelfristig wieder ökologisch aufzuwerten, für die Bevölkerung zu öffnen und dem Quartier zugänglich zu machen? Begründung: Der Rebstockwald zwischen Leonardo da Vinci-Allee und BAB 648/ Katharinenkreisel wurde in seinem nord-östlichen Bereich bereits für das Bauvorhaben der ABG (Riegelbebauung) abgeholzt. Auffällig sind auch im süd-östlichen Randbereich starke Eingriffe, sowie Fällungen größerer Bäume am Rande der Angelika-Machnik-Straße. Der Wald ist zudem komplett eingezäunt und den derzeit eingerichteten Baustellen zugeschlagen, was befürchten lässt, dass ein Schutz vor weiteren Eingriffen nur unzureichend vorhanden ist. Der Rebstockwald sollte u.a. aus Gründen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des Lärmschutzes in größtmöglichen Teilen für ein überaus dichtes Wohnquartier erhalten werden. Er ist aufgrund früherer Entwicklungen ohnehin schon stark reduziert worden. Die B-Plan-Begündung (683 Ä) weist auf die hohe Versiegelung und die starken Aufheizungstendenzen im gesamten Rebstock-Quartier hin. Eine Kompensation der gerodeten Flächen des Rebstockwäldchens im Fechenheimer Mainbogen nutzt dem jetzt entstehenden Wohnquartier wenig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. des Antragstenors der Vorlage OF 264/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 323 2022 Die Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof
Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.
Radfahrerspur auf Brücke Römerhof vor Auffahrt zur Autobahn
Der Randstreifen der Brücke über die A648 wird von LKW als Parkstreifen benutzt. Benutzt man als Radfahrer die Strasse "Am Römerhof" ist man ohnehin gefährdet, da es in der Gegend keine Radwege gibt, aber auf besagter Brücke, von der man dann in den Schreberweg abbiegt, wird es eng für Auto und Radfahrer, daher sollte der Randstreifen als Radfahrerspur ausgestaltet werden!
Optimierung der Busverbindungen
Die Anbindung der Busverbindungen M34/M72 an die Tram (Leonardo-Da-Vinci-Allee), S-Bahn (Bahnhof Rödelheim) und die U-Bahn (Industriehof) sollten besser auf die Abfahrtszeiten / Ankunftszeiten abgestimmt werden. Ebenfalls sollten die Abstände der Busse optimiert werden, damit diese in einem regelmäßigerem Abstand kommen.
Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof
Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.
Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof
Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.
Teeren Fahrradweg Rebstock/Max-Pruss-Str.
Parallel zur Max-Pruss-Str. (Von Öserstr auf direktem Weg zur Leonardo-da-Vinci-Allee) verläuft ein Fahrradweg aus festgetretenem Sand/Erde. Es wäre toll, dieses kurze Stück (bevor man zu den Messe-Bushaltestellen kommt) auch zu teeren, um es als Fahrradfahrer auch im Winter oder bei Regen nutzen zu können. Dieser Weg wird sehr schnell matschig und ist bei schlechtem Wetter nicht nutzbar. Also muss man auf die Max-Pruss-Str, die auch Autobahn-Abfahrt und Zubringer ist, ausweichen. Fühle mich auf dieser recht engen Straße als Fahrradfahrer immer unwohl.
Sicherer und gerader Übergang alter / neuer Rebstockpark
Von den Europagärten führen über den Gleisfeld- und Zeppelinpark Geh- und Radwege in den Rebstockpark und darüber hinaus in Richtung der Sportanlagen an der Straße Am Römerhof, über die Öserstraße in Richtung Nied/Höchst sowie nach Rödelheim und an die Nidda. Die Wege durch den Rebstockpark sind auch als Schulweg für die Schüler des Gymnasiums Römerhof ausgewiesen. Sie erhalten durch die kürzlich errichteten Flüchtlingsunterkünfte am Rebstockpark und die vorgesehene Bebauung an der Straße Am Römerhof zusätzliche Bedeutung. Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind durch die zweispurige Straße Zum Rebstockbad und die parallel geführte dreispurige Zufahrt zum Messe-Parkhaus getrennt. Auf dem dazwischen liegenden Grünstreifen ist, mit Ausnahme eines einzelnen Übergangs, ein Zaun angebracht, der das Überqueren der Straßen verhindern soll. Am Übergang befindet sich eine Verkehrsinsel, die auch als Behelfsbushaltestelle für im Rebstockpark parkende Messebesucher genutzt wird. Auf dieser Insel befindet sich ein südlich um ca. 5 m versetzter Übergang, welcher zu einem „Trampelpfad“ auf Höhe der Rasenkracht Terrassen geführt hat. Der Übergang ist zu begradigen und vom alten Parkteil zur Mittelinsel über die 2 Spuren der Straße "Zum Rebstockbad" durch einen Zebrastreifen zu sichern. Zusätzlich sind "Achtung Fußgänger" Schilder aufzustellen. Die dreispurige Zufahrt zum Messeparkhaus ist nicht für einen Zebrastreifen geeignet. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung (2015) wird dieser Übergang an der Mittelinsel an insgesamt 70 Tagen im Jahr gesperrt, um eine unterbrechungsfreie Zufahrt zum Messeparkhaus zu gewährleisten. Inzwischen hat sich allerdings der Eindruck verfestigt, dass die Sperrungen häufiger vorkommen und auch länger andauern. Dies führt insbesondere für Schüler des Gymnasiums Römerhof, aber auch für Rollstuhlfahrer, Jogger und Personen mit Kinderwagen an den betreffenden Tagen zu vermeidbaren Umwegen oder (soweit möglich) zum Überklettern von Zaun und Übergangssperre. Eine Absicherung der drei Spuren ist während des Parkhausbetriebs über eine Ampel geboten. Die Stadtverwaltung behauptet, dass die vorhandene Technik dafür nicht ausreichend (verschiedene Anzeigenschaltungen für wechselnde Fahrtrichtungen) sei. Im Hinblick auf das jüngst großräumig installierte „intelligente“ Verkehrsleitsystem erscheint die Argumentation fragwürdig. Der Messe können entsprechende Investitionen zugemutet werden. Der Ortsbeirat 2 hat das Problem in der Vergangenheit wiederholt aufgegriffen. Zuletzt wurde mit ST 321 (https://bit.ly/2NW9cVg) vom 08.02.2019 eine Ampel-Lösung abgelehnt, die Möglichkeit einer Brücke jedoch offen gelassen und in Verbindung mit dem Bebauungsplanverfahren B 919 (das ist die Römerhof Bebauung) gebracht. In der Ziffer 4 wird auf die Dividendenzahlung der Messe verwiesen. Diese beläuft sich auf insgesamt € 13 Mio. Auf den 60% Anteil der Stadt Frankfurt sind das umgerechnet € 7,8 Mio. Sollte eigentlich für eine Brücke oder Unterführung reichen. Optionen: 1. Verkehrsreduzierung Neubau eines (größeren) Messeparkhauses nördlich Max-Pruss-Straße mit Anbindung an Tram 17. Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Max-Pruss / Zum Rebstockbad / Leonardo-da-Vinci Allee mit einer Beschränkung der Zufahrt in die Leonardo-da-Vinci Allee auf Anlieger (Verkehrszeichen Verbot der Durchfahrt + Anlieger frei) 2. Zebrastreifen über die 2 Spuren der Straße Zum Rebstockbad einschließlich Begradigung des Überwegs 3. Zebrastreifen + Ampel (3 Messe-Parkhaus Fahrspuren) Eine ebenerdige Lösung erscheint unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten die optimale Lö-sung! 4. Überführung / Brücke für Fußgänger & Radfahrer Eine Brücke, die über 5 von LKWs befahrene Spüren führt wird wahrscheinlich zu steil ausfallen, als dass Rollstuhlfahrer, Rollator Nutzer oder kleine Kinder diese annehmen würden. 5. Unterführung Auf Grund der Höhen der LKW, die die Spuren zum Messe-Parkhaus (aber auch der Straße Zum Rebstockbad) befahren, erscheint eine breite Unterführung unter den fünf Fahrspuren mit einem deutlich geringeren An- bzw. Abstiegswinkel am sinnvollsten.
Verkehrsampel Fußgängerunfreundlich
Die Verkehrsampel Am Römerhof, die den Zepellinpark und den Park Neuer Rebstockpark verbindert dauert sehr lange für Fußgänger! Oft stehen gar keine Autos da, aber Fußgänger müssen dennoch mehrere Minuten warten. Die Ampel verbindet die Parks und ist sonit direkte Strecke von vielen Familien und Joggern. Die Ampelschaltung sollte für Fußgänger effektiver eingestellt werden!
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung Rebstockpark
Die Ampel Am Römerhof/Max-Pruss-Straße am Rebstockpark sollte Fußgängerfreundlicher eingestellt werden. Oft dauert es Minuten bis die Ampel für Fußgänger umspringt, und bei den Autos sind einige Grünphasen dazwischen. Die Ampel wird von vielen Fußgängern, Radfahrern und Joggern verwendet, da sie den Westen Frankfurts hinterm Rebstockpark verbindet.
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.
Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.
Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Leonardo-da-Vinici-Allee / Zum Rebstockbad / Max-Preuss-Str.
Hierdurch wird der Verkehrsfluß verbessert und der Autobahnzugang vom Wohngebiet Rebstockpark zur A648 verkürzt. Bislang muss von der Montgolfier-Allee bzw. Leonardo-da-Vinci-Allee am Ibis Hotel vorbei auf die A648 stadteinwärts gefahren werden um dann vor dem Katharinenkreisel unter der Brücke die Fahrtrichtung zu wechseln. Dies ist bei Rückstau im morgentlichen Berufsverkehr mühsam. Das gleiche gilt alternativ für den Weg über die Straße "Am Römerhof" und durch den Katharinenkreisel. Die Durchfahrt von der Leonardo-da-Vinic-Allee in die Max-Preuss-Str. ist lediglich dem Bus Linienverkehr gestattet. Der Kreisverkehr sollte durch einen Fußgänger- / Radweg umrundet werden. Wenn dieser Weg durch Zebrastreifen gesichert wird, ist die Ampelanlage von der Straßenbahnhaltestelle hin zum Bad entbehrlich. Ein solcher Kreisverkehr stellt keinerlei Beeinträchtigung des Messe-Parkhaus Verkehrs dar, zumal dieses nur an 70 von 365 Tagen genutzt wird.
Bücherregal in der Kuhwaldsiedlung oder im Rebstock
Im südwestlichen Teil Bockenheims gibt es leider bisher kein öffentliches Bücherregal. Meiner Meinung nach würde sich ein Bücherregal an folgenden Orten anbieten: 1) In der Nähe des Spielplatzes in der Friedrich-Naumann-Straße in der Kuhwaldsiedlung 2) Vor dem Haupteingang des Rebstockparks am Wilhelmine-Reichard-Weg 3) In der Nähe der Straßenbahnhaltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee Ich würde mich sehr freuen, wenn an einem der drei Standorte ein Bücherregal aufgestellt werden würde.