Raumnot an der Holzhausenschule
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Bericht des Magistrats vom 31.01.2011, B 51
Betreff: Raumnot an der Holzhausenschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8883 - NR 1602 SPD, NR 1612 FAG, OA 1026/09 OBR 2, OM 3791/09 OBR 3, l. B 537/10 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 02.09.2011 und 04.10.2011 Zwischenbericht: Im Oktober 2010 erfolgte seitens des Landesamtes für Denkmalpflege die Unterschutzstellung der Holzhausenschule als Einzelkulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 des Hess. Denkmalschutzgesetzes. Die Komplexität der nun mit dem Denkmalschutz zu vereinbarenden Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Vereinbarkeit mit einem konventionellen und den Anforderungen entsprechenden Schulbau machen einen Architekturwettbewerb erforderlich. Zwischenzeitlich wurde bereits ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und der Kostenschätzung nach Kostenkennwerten beauftragt. Ein statistisches Gutachten des Bestandes sowie eine Beurteilung des Baugrundes sind derzeit in der Erstellung. Nach Abschluss der vorgenannten Verfahren und dem Vorliegen der Ergebnisse wird eine entsprechende Kostenschätzung, die auch die Kosten für eine erforderliche Gesamtauslagerung beinhalten wird, vorgelegt werden können. Im Hinblick auf eine Erweiterung wurden bereits zwei weitere Pavillons für einen reibungslosen Schulbetrieb aufgestellt.