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Raumnot an der Holzhausenschule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.01.2011, B 51 Betreff: Raumnot an der Holzhausenschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8883 - NR 1602 SPD, NR 1612 FAG, OA 1026/09 OBR 2, OM 3791/09 OBR 3, l. B 537/10 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 02.09.2011 und 04.10.2011 Zwischenbericht: Im Oktober 2010 erfolgte seitens des Landesamtes für Denkmalpflege die Unterschutzstellung der Holzhausenschule als Einzelkulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 des Hess. Denkmalschutzgesetzes. Die Komplexität der nun mit dem Denkmalschutz zu vereinbarenden Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Vereinbarkeit mit einem konventionellen und den Anforderungen entsprechenden Schulbau machen einen Architekturwettbewerb erforderlich. Zwischenzeitlich wurde bereits ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und der Kostenschätzung nach Kostenkennwerten beauftragt. Ein statistisches Gutachten des Bestandes sowie eine Beurteilung des Baugrundes sind derzeit in der Erstellung. Nach Abschluss der vorgenannten Verfahren und dem Vorliegen der Ergebnisse wird eine entsprechende Kostenschätzung, die auch die Kosten für eine erforderliche Gesamtauslagerung beinhalten wird, vorgelegt werden können. Im Hinblick auf eine Erweiterung wurden bereits zwei weitere Pavillons für einen reibungslosen Schulbetrieb aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.10.2009, NR 1602 Antrag vom 03.11.2009, NR 1612 Anregung vom 23.11.2009, OA 1026 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3791 Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 537 Bericht des Magistrats vom 06.02.2012, B 56 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 3 Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 51 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 51 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 31.10.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 51 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 119, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 06.06.2011 § 779, 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 31.10.2011 Aktenzeichen: 40 2