Raumnot an der Holzhausenschule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B
130 Betreff:
Raumnot an der
Holzhausenschule Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
10.12.2009, § 7303 - NR 1602
SPD, NR 1612 FAG, OA 1026 OBR 2, OM 3791 OBR 3 - Zwischenbericht: Die Schülerzahlen in der Holzhausenschule steigen in
den nächsten Jahren wie beschrieben stetig an. Durch die sprachlichen Angebote erhält die
Holzhausenschule auch Gestattungsanträge aus anderen Schulbezirken. Um diese
Problematik besser eingrenzen zu können, finden bereits seit Mitte 2009
Gespräche mit der Schulleitung, den stellvertretenden Schulleitungen und dem
Staatlichen Schulamt statt. In diesem Zusammenhang wurde nun zunächst
festgelegt, dass die Gestattungen für die griechischen Kinder und den BILI
Zweig Italienisch auf dem derzeitigen Niveau festgeschrieben werden, und die
weitere Planung für die Schulentwicklung vorangetrieben wird. Aus Sicht der Beteiligten sollte die
Schule nicht über eine 6-Zügigkeit hinaus gehen. Dies wird nicht mehr als
pädagogisch sinnvoll angesehen. Daher wird zunächst die Schulentwicklung aller
benachbarten Schulbezirke überprüft, um ggfls. auch eine Änderung der
Schulbezirksgrenzen vorzunehmen. Neben dem pädagogischen Aspekt setzt insbesondere
auch das vorhandene Schulgelände dem weiteren Anwachsen der Schülerzahlen enge
Grenzen. Es wird daher im Zuge einer
Machbarkeitsstudie derzeit die maximale Erweiterbarkeit der Schule unter
Berücksichtigung von Anforderungen an den Ganztagsbetrieb geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist die Voraussetzung
für die Festlegung der zukünftigen Zügigkeit und des Umfangs der bilingualen
Angebote. Sofern nach Vorliegen der
Schüleranmeldungen zum Schuljahresbeginn 2010/2011 weitere Klassenräume
benötigt werden, werden dem Bedarf entsprechend Räumlichkeiten gestellt.
Die Reinigung der Holzhausenschule erfolgt im
täglichen Turnus. In der letzten Zeit liegen keine Mängel vor. Die Toilettenanlagen wurden saniert und die
Abarbeitung der Mängel aus den Sonderbaukontrollen müssen in die
Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.10.2009, NR 1602
Antrag vom
03.11.2009, NR 1612
Anregung vom
23.11.2009, OA 1026
Anregung an
den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3791
Bericht des
Magistrats vom 20.08.2010, B 537
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 3
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 03.03.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung
der KAV am 08.03.2010, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 130
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 43. Sitzung des OBR 2
am 12.04.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 130
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR 3
am 15.04.2010, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 130
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 41. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.05.2010, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 130
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8073, 41. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 17.05.2010 Aktenzeichen: 40 2