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Raumnot an der Holzhausenschule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B 130 Betreff: Raumnot an der Holzhausenschule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7303 - NR 1602 SPD, NR 1612 FAG, OA 1026 OBR 2, OM 3791 OBR 3 - Zwischenbericht: Die Schülerzahlen in der Holzhausenschule steigen in den nächsten Jahren wie beschrieben stetig an. Durch die sprachlichen Angebote erhält die Holzhausenschule auch Gestattungsanträge aus anderen Schulbezirken. Um diese Problematik besser eingrenzen zu können, finden bereits seit Mitte 2009 Gespräche mit der Schulleitung, den stellvertretenden Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt statt. In diesem Zusammenhang wurde nun zunächst festgelegt, dass die Gestattungen für die griechischen Kinder und den BILI Zweig Italienisch auf dem derzeitigen Niveau festgeschrieben werden, und die weitere Planung für die Schulentwicklung vorangetrieben wird. Aus Sicht der Beteiligten sollte die Schule nicht über eine 6-Zügigkeit hinaus gehen. Dies wird nicht mehr als pädagogisch sinnvoll angesehen. Daher wird zunächst die Schulentwicklung aller benachbarten Schulbezirke überprüft, um ggfls. auch eine Änderung der Schulbezirksgrenzen vorzunehmen. Neben dem pädagogischen Aspekt setzt insbesondere auch das vorhandene Schulgelände dem weiteren Anwachsen der Schülerzahlen enge Grenzen. Es wird daher im Zuge einer Machbarkeitsstudie derzeit die maximale Erweiterbarkeit der Schule unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Ganztagsbetrieb geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist die Voraussetzung für die Festlegung der zukünftigen Zügigkeit und des Umfangs der bilingualen Angebote. Sofern nach Vorliegen der Schüleranmeldungen zum Schuljahresbeginn 2010/2011 weitere Klassenräume benötigt werden, werden dem Bedarf entsprechend Räumlichkeiten gestellt. Die Reinigung der Holzhausenschule erfolgt im täglichen Turnus. In der letzten Zeit liegen keine Mängel vor. Die Toilettenanlagen wurden saniert und die Abarbeitung der Mängel aus den Sonderbaukontrollen müssen in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.10.2009, NR 1602 Antrag vom 03.11.2009, NR 1612 Anregung vom 23.11.2009, OA 1026 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3791 Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 537 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 3 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.03.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung der KAV am 08.03.2010, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 130 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 43. Sitzung des OBR 2 am 12.04.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 15.04.2010, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.05.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 130 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8073, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 17.05.2010 Aktenzeichen: 40 2