Holzhausenschule: Änderung der Schulbezirksgrenzen Bericht des Magistrats vom 06.02.2012, B 56
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.03.2012, OA 159 entstanden aus Vorlage:
OF 166/3 vom
15.03.2012 Betreff: Holzhausenschule: Änderung der
Schulbezirksgrenzen Bericht des Magistrats vom 06.02.2012, B 56
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einer eventuellen
Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen Holzhausenschule und
Astrid-Lindgren-Schule auf jeden Fall folgende Rahmenbedingungen zu
beachten: 1. Der Ausbau der Holzhausenschule
zur sechszügigen Grundschule auf der Basis des ausgeschriebenen
Architektenwettbewerbs muss gewährleistet bleiben. 2. Die pädagogisch wichtige soziale Durchmischung
des Schülerklientels der Holzhausenschule muss auch bei ggf. geänderten
Schulbezirksgrenzen erhalten bleiben. Begründung: Die Holzhausenschule hat in mehr als zehn Jahren ein
Schulprofil entwickelt, das sie zu einer der attraktivsten Grundschulen in
Frankfurt macht. Steigende Schülerzahlen bestätigen dies. Umso wichtiger ist
es, dass die damit heute verbundenen Erfolge - die zahlenmäßig stabile Größe
und soziale Vielfalt der Schülerschaft - nicht durch eine ungeeignete Änderung
der Schulbezirksgrenzen gefährdet werden. Sollte dennoch eine solche Änderung
vorgenommen werden, müssen die oben genannten Bedingungen auf jeden Fall sicher
erfüllt sein. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.02.2012, B 56
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.07.2012, B 327
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 23.04.2012, TO I, TOP 14
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 56 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 159 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: NPD und REP (B 56 = Kenntnis, OA 159 = Annahme)
9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP
28 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage B 56 auf den Ausschuss für Bildung und Integration
delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss
für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 159 auf den
Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 39 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 56 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 159 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und
REP zu 2. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme)
12. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 27.08.2012, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 327) vorgelegt
hat. Beschlussausfertigung(en): § 1625, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 40 2