Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B
465 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225
Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4246 - OA 431/13 OBR 14 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben
aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu
eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten, die Inhalte zu prüfen
und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Da sich die Qualität eines Baugebietes aus dem
kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer
bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist, wird der Magistrat die
aktuell laufende Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne entsprechende
Festlegungen weiterführen. Unabhängig von der letztlich realisierten Anzahl der
Wohneinheiten wird sich durch die Entwicklung des Baugebiets in mehreren
Bauabschnitten der Zuzug der neuen Bewohner zeitlich über einen längeren
Zeitraum staffeln und damit ausreichend Zeit für die nachbarschaftlichen
Anpassungsprozesse bieten und nicht zu den befürchteten Belastungen führen.
Im Gegensatz zu vielen Planungen der Vergangenheit,
bei denen der Magistrat Innenentwicklung auf Gewerbebrachen, Bahn-, Hafen-,
oder Militärflächen betrieben hat und Boden geschont wurde, wird mit dem
Baugebiet wertvoller landwirtschaftlicher Boden beansprucht. Vor diesem
Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen Bauformen, die an das
Baugebiet im Osten von Bonames anschließen, ist es nicht angebracht, hier
vorwiegend mit Flächen beanspruchenden Doppel- und Reihenhäusern zu planen.
In diesem Zusammenhang orientierte
sich die Planung der jüngeren Vergangenheit am unteren Ende der Zielvorgabe im
Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain,
die im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 -
60 Wohneinheiten pro Hektar vorsieht. Im Hinblick auf die Versorgungs- und
Sicherheitsaspekte haben Neubaugebiete der jüngeren Zeit in Frankfurt gezeigt,
dass hier Verbesserungen für die gesamten Ortsteile eintreten. Die
Infrastruktur konnte beispielsweise durch großflächige Einzelhandelsbetriebe
als Selbstbedienungsmärkte (SB-Märkte) in Kalbach Nord und in Harheim Nord
ausgebaut werden. In Nieder Erlenbach West gibt es die Feuerwehr und
einen SB-Markt. Schulen, Kindertagesstätten und das geplante Einkaufszentrum
ergänzen das Angebot im Frankfurter Bogen. Ein SB-Markt, eine KiTa und ein
Bürgertreff für den Frankfurter Berg im Baugebiet Edwards Gardens oder der
Schulstandort am Prämeckerweg sind weitere Beispiele. Die verkehrlichen Auswirkungen für den Stadtteil
Bonames und die benachbarten Stadtteile werden im weiteren Verlauf des
Verfahrens untersucht werden. Die Stadtbahnlinie U2 wird derzeit mit drei Wagen
befahren; bei Bedarf ist eine Erweiterung auf vier Wagen möglich. Verglichen
mit dem Bebauungsplanentwurf aus der letzten Offenlage im Jahr 2001 ergeben
sich keine Auswirkungen auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im
Frankfurter Norden. Im Gegenteil würde bei einer unangemessen niedrigen
Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer
Landwirtschaftsflächen ansteigen. Die jahrelange planerische Auseinandersetzung wird
respektiert und gewürdigt. Dies sollte es jedoch nicht unmöglich machen, die
Planung an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen anzupassen und auf
veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
16.01.2015, OA 593
Anregung vom
16.01.2015, OA 594
Anregung vom
09.02.2015, OA 604
Antrag vom
31.12.2014, OF
256/15
Antrag vom 09.02.2015, OF 189/14
Antrag vom
16.01.2015, OF
257/15 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
28.10.2013, OA 431
Antrag vom
31.12.2014, OF
255/15 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
14 am 12.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage B 465 wird wegen Beratungsbedarfs
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
10 am 20.01.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage B 465 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015
1. Die Vorlage
B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage
OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage
OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
39. Sitzung des OBR
10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen.
2. Der Vorlage
OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP
28 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren)
sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE
und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 =
Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren)
ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 =
Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme)
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen
SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD
(= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 =
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5794, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00