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Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa

  1. 225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4246 - OA 431/13 OBR 14 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten, die Inhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Da sich die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist, wird der Magistrat die aktuell laufende Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne entsprechende Festlegungen weiterführen. Unabhängig von der letztlich realisierten Anzahl der Wohneinheiten wird sich durch die Entwicklung des Baugebiets in mehreren Bauabschnitten der Zuzug der neuen Bewohner zeitlich über einen längeren Zeitraum staffeln und damit ausreichend Zeit für die nachbarschaftlichen Anpassungsprozesse bieten und nicht zu den befürchteten Belastungen führen. Im Gegensatz zu vielen Planungen der Vergangenheit, bei denen der Magistrat Innenentwicklung auf Gewerbebrachen, Bahn-, Hafen-, oder Militärflächen betrieben hat und Boden geschont wurde, wird mit dem Baugebiet wertvoller landwirtschaftlicher Boden beansprucht. Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen Bauformen, die an das Baugebiet im Osten von Bonames anschließen, ist es nicht angebracht, hier vorwiegend mit Flächen beanspruchenden Doppel- und Reihenhäusern zu planen. In diesem Zusammenhang orientierte sich die Planung der jüngeren Vergangenheit am unteren Ende der Zielvorgabe im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, die im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 - 60 Wohneinheiten pro Hektar vorsieht. Im Hinblick auf die Versorgungs- und Sicherheitsaspekte haben Neubaugebiete der jüngeren Zeit in Frankfurt gezeigt, dass hier Verbesserungen für die gesamten Ortsteile eintreten. Die Infrastruktur konnte beispielsweise durch großflächige Einzelhandelsbetriebe als Selbstbedienungsmärkte (SB-Märkte) in Kalbach Nord und in Harheim Nord ausgebaut werden. In Nieder Erlenbach West gibt es die Feuerwehr und einen SB-Markt. Schulen, Kindertagesstätten und das geplante Einkaufszentrum ergänzen das Angebot im Frankfurter Bogen. Ein SB-Markt, eine KiTa und ein Bürgertreff für den Frankfurter Berg im Baugebiet Edwards Gardens oder der Schulstandort am Prämeckerweg sind weitere Beispiele. Die verkehrlichen Auswirkungen für den Stadtteil Bonames und die benachbarten Stadtteile werden im weiteren Verlauf des Verfahrens untersucht werden. Die Stadtbahnlinie U2 wird derzeit mit drei Wagen befahren; bei Bedarf ist eine Erweiterung auf vier Wagen möglich. Verglichen mit dem Bebauungsplanentwurf aus der letzten Offenlage im Jahr 2001 ergeben sich keine Auswirkungen auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden. Im Gegenteil würde bei einer unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen. Die jahrelange planerische Auseinandersetzung wird respektiert und gewürdigt. Dies sollte es jedoch nicht unmöglich machen, die Planung an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen anzupassen und auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 593 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Anregung vom 09.02.2015, OA 604 Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15 Antrag vom 09.02.2015, OF 189/14 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15

Beratungsverlauf 8 Sitzungen

Sitzung 37
OBR 14
TO I, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 465 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 15
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Die Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 10
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 14
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 39
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 39
OBR 10
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne Freie Wähler Römer
Ablehnung:
SPD Linke FDP Berichterstattung ÖkoLinX-ARL
Sitzung 40
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 41
Angenommen
1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne Freie Wähler Römer Piraten
Ablehnung:
SPD Linke FDP REP
Enthaltung:
NPD

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