Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames Ost
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD
Begründung
Ost Selbstverständlich muss weder die Stadtverordnetenversammlung noch Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte der der Bürger zu Eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets B 516, insbesondere, da das Planungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des B-Planes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern. Der Ortsbeirat lehnt die B 465 ab und bittet die Stadtverordnetenversammlung um präzise Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen:
- Der Bericht führt aus, dass sich "die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist". Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was unter "Qualität eines Baugebietes" verstanden wird und ob dieser Begriff mit "Wohnqualität (eines Wohnviertels)" etwas zu tun hat.
- Während ausgeführt wird, dass der Magistrat die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne Festlegung auf konkrete Plandaten weiterühren will ist gleichzeitig zu entnehmen, dass die Zielvorgaben im Regionalen Flächennutzungsplan Verwendung finden sollen, also 45-60 Wohneinheiten pro Hektar. Das Baugebiet hat eine Fläche von circa 44 ha. Ist es tatsächlich korrekt, dass der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigen, in Bonames Ost zwischen 1980 und 2640 Wohneinheiten zu planen?
- Auch wenn das Baugebiet sukzessive in mehreren Abschnitten bebaut werden soll ist die Anzahl der WE aus der GRZ und GFZ ziemlich genau ermittelbar. Aus welchem Grund werden diese Daten dann nicht genannt.
- In der M 146 (Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel) ist zu entnehmen, dass besonders die innenstädtisch hohe Bebauungsdichte negative klimatische Auswirkungen auf die Wohnqualität hat, genauso wie eine Reduzierung von Grünflächen. In der B 465 ist dargelegt, dass bei einer "unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen [... würde]". In letzter Konsequenz bedeutet das doch, dass man der Bonameser Wohnbevölkerung die Wahl vor Augen führt, ob sie lieber durch höhere Verdichtung oder durch Beseitigung von Grünflächen ebenfalls unter den schädlichen Einwirkungen auf das Wohnklima betroffen sein wollen, und nicht nur die Bewohner in der Innenstadt. Schließt sich die Stadtverordnetenversammlung tatsächlich dieser Logik an oder neigt sie eher dazu, dass die Auswirkungen auf den Klimawandel in allen neuen Baugebieten grundsätzlich berücksichtigt werden müssen?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2015, OF 189/14
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames
Ost Selbstverständlich muss weder die
Stadtverordnetenversammlung noch Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte
der der Bürger zu Eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt
jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets B 516, insbesondere,
da das Planungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im
Entwurf des B-Planes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern.
Der Ortsbeirat lehnt die B 465 ab und bittet
die Stadtverordnetenversammlung um präzise Stellungnahme zu den nachfolgenden
Fragen: 1. Der Bericht führt aus, dass sich
"die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept
heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten
festzumachen ist". Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was unter "Qualität eines
Baugebietes" verstanden wird und ob dieser Begriff mit "Wohnqualität (eines
Wohnviertels)" etwas zu tun hat. 2. Während ausgeführt wird, dass der Magistrat die
Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne Festlegung auf konkrete
Plandaten weiterühren will ist gleichzeitig zu entnehmen, dass die Zielvorgaben
im Regionalen Flächennutzungsplan Verwendung finden sollen, also 45-60
Wohneinheiten pro Hektar. Das Baugebiet hat eine Fläche von circa 44 ha.
Ist es tatsächlich korrekt, dass der Magistrat und
die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigen, in Bonames Ost zwischen 1980 und
2640 Wohneinheiten zu planen? 3. Auch wenn das Baugebiet sukzessive in mehreren
Abschnitten bebaut werden soll ist die Anzahl der WE aus der GRZ und GFZ
ziemlich genau ermittelbar. Aus welchem Grund werden diese Daten dann nicht
genannt. 4. In der M 146 (Frankfurter
Anpassungsstrategie an den Klimawandel) ist zu entnehmen, dass besonders die
innenstädtisch hohe Bebauungsdichte negative klimatische Auswirkungen auf die
Wohnqualität hat, genauso wie eine Reduzierung von Grünflächen. In der B 465 ist dargelegt, dass bei einer
"unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme
weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen [... würde]". In letzter Konsequenz
bedeutet das doch, dass man der Bonameser Wohnbevölkerung die Wahl vor Augen
führt, ob sie lieber durch höhere Verdichtung oder durch Beseitigung von
Grünflächen ebenfalls unter den schädlichen Einwirkungen auf das Wohnklima
betroffen sein wollen, und nicht nur die Bewohner in der Innenstadt. Schließt sich die Stadtverordnetenversammlung
tatsächlich dieser Logik an oder neigt sie eher dazu, dass die Auswirkungen auf
den Klimawandel in allen neuen Baugebieten grundsätzlich berücksichtigt werden müssen? Antragsteller:
CDU
GRÜNE
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Beratung
im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR
14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015
1.
Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604
zurückgewiesen.
2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis.
3.
Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis.
4.
Die
Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme zu 4. Einstimmige
Annahme