Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
Vorlagentyp: OA
Begründung
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Selbstverständlich müssen weder die Stadtverordnetenversammlung noch der Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte und der Bürger zu eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets im Bebauungsplan Nr. 516, insbesondere, da das Stadtplanungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des Bebauungsplanes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 09.02.2015, OA 604 entstanden aus Vorlage:
OF 189/14 vom
09.02.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Selbstverständlich müssen weder die
Stadtverordnetenversammlung noch der Magistrat sich die Anregungen der
Ortsbeiräte und der Bürger zu eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat
blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets im Bebauungsplan
Nr. 516, insbesondere, da das Stadtplanungsamt sich offenbar entschlossen
hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des Bebauungsplanes nicht mehr zu
veröffentlichen oder zu verschleiern. Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um präzise Stellungnahme zu den
nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Der Bericht B 465 führt aus, dass sich "die
Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus
entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen
ist". Der Magistrat wird um Auskunft
gebeten, was unter "Qualität eines Baugebietes" verstanden wird und ob dieser
Begriff mit "Wohnqualität (eines Wohnviertels)" etwas zu tun hat. 2. Während ausgeführt wird, dass der Magistrat die
Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne Festlegung auf konkrete
Plandaten weiterführen will, ist gleichzeitig zu entnehmen, dass die
Zielvorgaben im Regionalen Flächennutzungsplan Verwendung finden sollen, also
45 bis 60 Wohneinheiten pro Hektar. Das Baugebiet hat eine Fläche von circa
44 Hektar.
Ist es tatsächlich korrekt, dass
der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigen, in Bonames-Ost
zwischen 1.980 und 2.640 Wohneinheiten zu planen? 3. Auch wenn das Baugebiet sukzessive in mehreren
Abschnitten bebaut werden soll, ist die Anzahl der Wohneinheiten aus der GRZ
und GFZ ziemlich genau ermittelbar. Aus welchem Grund werden diese Daten dann nicht
genannt? 4. Der Vorlage M 146 vom 12.09.2014
(Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel) ist zu entnehmen, dass
besonders die innenstädtisch hohe Bebauungsdichte negative klimatische
Auswirkungen auf die Wohnqualität hat, genauso wie eine Reduzierung von
Grünflächen. In der Vorlage B 465 ist dargelegt,
dass bei einer "unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die
Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen [würde]". In letzter
Konsequenz bedeutet das doch, dass man der Bonameser Wohnbevölkerung die Wahl vor Augen führt, ob sie lieber durch höhere
Verdichtung oder durch die Beseitigung von Grünflächen ebenfalls unter den
schädlichen Einwirkungen auf das Wohnklima betroffen sein will, und nicht nur
die Bewohner in der Innenstadt. Schließt sich der Magistrat tatsächlich dieser Logik
an oder neigt er eher dazu, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf das
Wohnklima in allen neuen Baugebieten grundsätzlich berücksichtigt werden
müssen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 12.12.2014, B 465
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 921
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 16
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP
28 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren)
sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE
und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 =
Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren)
ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 =
Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme)
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen
SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD
(= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 =
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5794, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00