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Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465

Vorlagentyp: OA

Begründung

Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Selbstverständlich müssen weder die Stadtverordnetenversammlung noch der Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte und der Bürger zu eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets im Bebauungsplan Nr. 516, insbesondere, da das Stadtplanungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des Bebauungsplanes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern.

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.02.2015, OA 604 entstanden aus Vorlage: OF 189/14 vom 09.02.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Selbstverständlich müssen weder die Stadtverordnetenversammlung noch der Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte und der Bürger zu eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets im Bebauungsplan Nr. 516, insbesondere, da das Stadtplanungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des Bebauungsplanes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um präzise Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Der Bericht B 465 führt aus, dass sich "die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist". Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, was unter "Qualität eines Baugebietes" verstanden wird und ob dieser Begriff mit "Wohnqualität (eines Wohnviertels)" etwas zu tun hat. 2. Während ausgeführt wird, dass der Magistrat die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne Festlegung auf konkrete Plandaten weiterführen will, ist gleichzeitig zu entnehmen, dass die Zielvorgaben im Regionalen Flächennutzungsplan Verwendung finden sollen, also 45 bis 60 Wohneinheiten pro Hektar. Das Baugebiet hat eine Fläche von circa 44 Hektar. Ist es tatsächlich korrekt, dass der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigen, in Bonames-Ost zwischen 1.980 und 2.640 Wohneinheiten zu planen? 3. Auch wenn das Baugebiet sukzessive in mehreren Abschnitten bebaut werden soll, ist die Anzahl der Wohneinheiten aus der GRZ und GFZ ziemlich genau ermittelbar. Aus welchem Grund werden diese Daten dann nicht genannt? 4. Der Vorlage M 146 vom 12.09.2014 (Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel) ist zu entnehmen, dass besonders die innenstädtisch hohe Bebauungsdichte negative klimatische Auswirkungen auf die Wohnqualität hat, genauso wie eine Reduzierung von Grünflächen. In der Vorlage B 465 ist dargelegt, dass bei einer "unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen [würde]". In letzter Konsequenz bedeutet das doch, dass man der Bonameser Wohnbevölkerung die Wahl vor Augen führt, ob sie lieber durch höhere Verdichtung oder durch die Beseitigung von Grünflächen ebenfalls unter den schädlichen Einwirkungen auf das Wohnklima betroffen sein will, und nicht nur die Bewohner in der Innenstadt. Schließt sich der Magistrat tatsächlich dieser Logik an oder neigt er eher dazu, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf das Wohnklima in allen neuen Baugebieten grundsätzlich berücksichtigt werden müssen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 921 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00

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