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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4247 - OA 437/13 OBR 15 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten die Inhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Zu Punkt 1: Die Qualität eines Baugebietes entwickelt sich aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus und lässt sich nicht durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten bemessen. Daher ist es nicht sinnvoll, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle städtebauliche Konzept zu übertragen. Vielmehr muss das aktuelle Konzept im Rahmen der laufenden Überarbeitung weiter optimiert werden. Zu Punkt 2: Die Notwendigkeit und der Bedarf von externen Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Baugebietes können erst nachfolgend im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes endgültig ermittelt und zugeordnet werden. Der Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Flächen wird dabei angemessen berücksichtigt. Zu Punkt 3: Die Planung einer weiteren Grundschule ist aufgrund der aktuellen und prognostizierten Bedarfssituation weiterhin sinnvoll. Die hierfür notwendigen Gemeinbedarfsflächen sind geplant im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen. Die Festsetzung weiterer unbestimmter Gemeinbedarfsfläche wird nicht empfohlen. Zu Punkt 4: Die Anbindung der Ortsrandstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße durch einen Verkehrskreisel und ein höhengleicher beschrankter Übergang von U-Bahn-Strecke und Ortsrandstraße sind seit langem Bestandteil der Planung und werden auch so weiterverfolgt. Es ist angedacht mit dem Bau der Ortsrandstraße zu beginnen werden, sobald die notwendigen Flächen nach § 55 BauGB vorweg aus der Umlegungsmasse zur Verfügung stehen. Hierfür muss das Umlegungsverfahren eingeleitet worden sein und der Bebauungsplan vorliegen. Zu Punkt 5: Die Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens ist abhängig von der Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts und der damit verbundenen Anzahl an Wohneinheiten. Eine Ermittlung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Zu Punkt 6: Eine Bushaltestelle an der U-Bahn-Haltestelle ist nicht vorgesehen. Eine Einbindung in den Verlauf der Linien 27 oder 28 würde derzeit unverhältnismäßig große Umwege und Fahrzeitverlängerungen bedeuten. Eine Verknüpfung der Buslinien mit der U-Bahn besteht bereits an den Haltestellen Kalbach bzw. Bonames-Mitte. In der Vorplanung der Ortsrandstraße sind 20 Stellplätze im Bereich des Bahnübergangs vorgesehen, die für Park-and-ride genutzt werden können. Daneben bestehen am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazitäten, so dass der bestehende Bedarf erfüllt werden kann. Im unmittelbaren Bereich rund um die neue Haltestelle wird der Schwerpunkt auf die fußläufige Erreichbarkeit gelegt. Zusätzlich wird es ausreichend Bike-and-ride-Plätze an der Haltestelle geben. Zu Punkt 7: Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Feuerwache an der Einmündung des Harheimer Weges in die neue Ortsrandstraße vorgesehen. Die Lage und Größe der Wache ist mit der Branddirektion abgestimmt. Nach Einschätzung der Branddirektion ist die vorgesehene Fläche nicht ausreichend, um zusätzlich ein Polizeirevier unterzubringen. Von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main gibt es derzeit keine Überlegungen für eine Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516. Daher wird im Plangebiet aktuell keine Fläche für ein Polizeirevier vorgehalten. Das Polizeipräsidium wird die Anregung des Ortsbeirates 15, ein Polizeirevier im Plangebiet vorzuhalten, in die zukünftigen Erörterungen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit einbeziehen. Sollte sich der Wunsch nach einem Polizeirevier im Plangebiet im Laufe des Bebauungsplanverfahrens konkretisieren, könnten die entsprechenden Flächen noch eingeplant werden. Grundsätzlich wird ein Polizeirevier nach derzeitigem Planungsstand auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Plangebiet planungsrechtlich zulässig sein. Zu Punkt 8: Der Dreimärker befindet sich im aktuellen städtebaulichen Konzept in einer öffentlichen Grünfläche. Im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung werden Vorschläge zur Gestaltung des Treffpunkts der drei Gemarkungen erarbeitet. Die Sicherung des Dreimärkers wird dabei gewährleistet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 593 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 12.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 464 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 593 2015 Anregung OA 594 2015 1. Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00

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