Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B
464 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier:
Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere
Planung einarbeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4247 - OA 437/13 OBR 15 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben
aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu
eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten die
Inhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Zu Punkt 1: Die Qualität eines Baugebietes entwickelt sich aus
dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus und lässt sich nicht durch die
Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten bemessen. Daher ist es
nicht sinnvoll, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen
Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle städtebauliche Konzept zu übertragen.
Vielmehr muss das aktuelle Konzept im Rahmen der laufenden Überarbeitung weiter
optimiert werden.
Zu Punkt 2: Die Notwendigkeit und der Bedarf von
externen Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft als
Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Baugebietes
können erst nachfolgend im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes
endgültig ermittelt und zugeordnet werden. Der Schutz und Erhalt
landwirtschaftlicher Flächen wird dabei angemessen berücksichtigt. Zu Punkt 3: Die Planung einer weiteren Grundschule ist aufgrund
der aktuellen und prognostizierten Bedarfssituation weiterhin sinnvoll. Die
hierfür notwendigen Gemeinbedarfsflächen sind geplant im Bebauungsplan
entsprechend festzusetzen. Die Festsetzung weiterer unbestimmter
Gemeinbedarfsfläche wird nicht empfohlen. Zu Punkt 4: Die Anbindung der Ortsrandstraße an die Kreuzung
Berner Straße / Homburger Landstraße durch einen Verkehrskreisel und ein
höhengleicher beschrankter Übergang von U-Bahn-Strecke und Ortsrandstraße sind
seit langem Bestandteil der Planung und werden auch so weiterverfolgt. Es ist angedacht mit dem Bau der
Ortsrandstraße zu beginnen werden, sobald die notwendigen Flächen nach § 55
BauGB vorweg aus der Umlegungsmasse zur Verfügung stehen. Hierfür muss
das Umlegungsverfahren eingeleitet worden sein und der Bebauungsplan
vorliegen. Zu Punkt 5: Die Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens
ist abhängig von der Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts und der damit
verbundenen Anzahl an Wohneinheiten. Eine Ermittlung wird im weiteren Verfahren
erfolgen. Zu Punkt 6: Eine Bushaltestelle an der U-Bahn-Haltestelle ist
nicht vorgesehen. Eine Einbindung in den Verlauf der Linien 27 oder 28 würde
derzeit unverhältnismäßig große Umwege und Fahrzeitverlängerungen bedeuten.
Eine Verknüpfung der Buslinien mit der U-Bahn besteht bereits an den
Haltestellen Kalbach bzw. Bonames-Mitte. In der Vorplanung der Ortsrandstraße sind 20
Stellplätze im Bereich des Bahnübergangs vorgesehen, die für Park-and-ride
genutzt werden können. Daneben bestehen am Park-and-ride-Parkplatz an der
Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazitäten, so dass der bestehende Bedarf
erfüllt werden kann. Im unmittelbaren Bereich rund um die neue Haltestelle wird
der Schwerpunkt auf die fußläufige Erreichbarkeit gelegt. Zusätzlich wird es
ausreichend Bike-and-ride-Plätze an der Haltestelle geben. Zu Punkt 7: Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Feuerwache an
der Einmündung des Harheimer Weges in die neue Ortsrandstraße vorgesehen. Die
Lage und Größe der Wache ist mit der Branddirektion abgestimmt. Nach
Einschätzung der Branddirektion ist die vorgesehene Fläche nicht ausreichend,
um zusätzlich ein Polizeirevier unterzubringen. Von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main
gibt es derzeit keine Überlegungen für eine Verlagerung des 15. Polizeireviers
in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516. Daher wird im Plangebiet aktuell
keine Fläche für ein Polizeirevier vorgehalten. Das Polizeipräsidium wird die Anregung des
Ortsbeirates 15, ein Polizeirevier im Plangebiet vorzuhalten, in die
zukünftigen Erörterungen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für
Sport mit einbeziehen. Sollte sich der Wunsch nach einem Polizeirevier im
Plangebiet im Laufe des Bebauungsplanverfahrens konkretisieren, könnten
die entsprechenden Flächen noch eingeplant werden. Grundsätzlich wird ein
Polizeirevier nach derzeitigem Planungsstand auch nach Inkrafttreten des
Bebauungsplans im Plangebiet planungsrechtlich zulässig sein. Zu Punkt 8: Der Dreimärker befindet sich im aktuellen
städtebaulichen Konzept in einer öffentlichen Grünfläche. Im Rahmen der
Konkretisierung der Freiraumplanung werden Vorschläge zur Gestaltung des
Treffpunkts der drei Gemarkungen erarbeitet. Die Sicherung des Dreimärkers wird
dabei gewährleistet. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
16.01.2015, OA 593
Anregung vom
16.01.2015, OA 594
Antrag vom
31.12.2014, OF
255/15
Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15
Antrag vom
16.01.2015, OF
257/15 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.11.2013, OA 437
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
14 am 12.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 464 wird wegen Beratungsbedarfs
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 593 2015
Anregung OA 594 2015
1. Die Vorlage
B 464 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt erklärt.
3. Die Vorlage
OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
4. Die Vorlage
OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
10 am 20.01.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 464 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage
OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und
FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
38 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
39. Sitzung des OBR
10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen.
2. Der Vorlage
OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP
27 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren)
sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE
und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung,
OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 =
Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 =
Enthaltung) 40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten
gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD
(= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 =
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00