Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4247 - OA 437/13 OBR 15 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten die Inhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Zu Punkt 1: Die Qualität eines Baugebietes entwickelt sich aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus und lässt sich nicht durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten bemessen. Daher ist es nicht sinnvoll, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle städtebauliche Konzept zu übertragen. Vielmehr muss das aktuelle Konzept im Rahmen der laufenden Überarbeitung weiter optimiert werden. Zu Punkt 2: Die Notwendigkeit und der Bedarf von externen Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Baugebietes können erst nachfolgend im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes endgültig ermittelt und zugeordnet werden. Der Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Flächen wird dabei angemessen berücksichtigt. Zu Punkt 3: Die Planung einer weiteren Grundschule ist aufgrund der aktuellen und prognostizierten Bedarfssituation weiterhin sinnvoll. Die hierfür notwendigen Gemeinbedarfsflächen sind geplant im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen. Die Festsetzung weiterer unbestimmter Gemeinbedarfsfläche wird nicht empfohlen. Zu Punkt 4: Die Anbindung der Ortsrandstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße durch einen Verkehrskreisel und ein höhengleicher beschrankter Übergang von U-Bahn-Strecke und Ortsrandstraße sind seit langem Bestandteil der Planung und werden auch so weiterverfolgt. Es ist angedacht mit dem Bau der Ortsrandstraße zu beginnen werden, sobald die notwendigen Flächen nach § 55 BauGB vorweg aus der Umlegungsmasse zur Verfügung stehen. Hierfür muss das Umlegungsverfahren eingeleitet worden sein und der Bebauungsplan vorliegen. Zu Punkt 5: Die Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens ist abhängig von der Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts und der damit verbundenen Anzahl an Wohneinheiten. Eine Ermittlung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Zu Punkt 6: Eine Bushaltestelle an der U-Bahn-Haltestelle ist nicht vorgesehen. Eine Einbindung in den Verlauf der Linien 27 oder 28 würde derzeit unverhältnismäßig große Umwege und Fahrzeitverlängerungen bedeuten. Eine Verknüpfung der Buslinien mit der U-Bahn besteht bereits an den Haltestellen Kalbach bzw. Bonames-Mitte. In der Vorplanung der Ortsrandstraße sind 20 Stellplätze im Bereich des Bahnübergangs vorgesehen, die für Park-and-ride genutzt werden können. Daneben bestehen am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazitäten, so dass der bestehende Bedarf erfüllt werden kann. Im unmittelbaren Bereich rund um die neue Haltestelle wird der Schwerpunkt auf die fußläufige Erreichbarkeit gelegt. Zusätzlich wird es ausreichend Bike-and-ride-Plätze an der Haltestelle geben. Zu Punkt 7: Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Feuerwache an der Einmündung des Harheimer Weges in die neue Ortsrandstraße vorgesehen. Die Lage und Größe der Wache ist mit der Branddirektion abgestimmt. Nach Einschätzung der Branddirektion ist die vorgesehene Fläche nicht ausreichend, um zusätzlich ein Polizeirevier unterzubringen. Von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main gibt es derzeit keine Überlegungen für eine Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516. Daher wird im Plangebiet aktuell keine Fläche für ein Polizeirevier vorgehalten. Das Polizeipräsidium wird die Anregung des Ortsbeirates 15, ein Polizeirevier im Plangebiet vorzuhalten, in die zukünftigen Erörterungen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit einbeziehen. Sollte sich der Wunsch nach einem Polizeirevier im Plangebiet im Laufe des Bebauungsplanverfahrens konkretisieren, könnten die entsprechenden Flächen noch eingeplant werden. Grundsätzlich wird ein Polizeirevier nach derzeitigem Planungsstand auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Plangebiet planungsrechtlich zulässig sein. Zu Punkt 8: Der Dreimärker befindet sich im aktuellen städtebaulichen Konzept in einer öffentlichen Grünfläche. Im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung werden Vorschläge zur Gestaltung des Treffpunkts der drei Gemarkungen erarbeitet. Die Sicherung des Dreimärkers wird dabei gewährleistet.Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 593 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15