Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg
Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Begründung
Eschbachtal - Harheimer Weg Vorgang: OA 437/13 OBR 15; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 weist die Berichte B464 und B465 des Magistrates zurück und fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten. Speziell fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1320 zu beschränken, wie es in der OA 437 vom
- 11.2013 aufgeführt ist. Begründung: Die Antwort des Magistrates ist ausweichend, nichtsagend und vermessen. Der Ortsbeirat machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser in der OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiter zu verfolgen , der inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden muss. Der Ortsbeirat steht für eine maßvolle Bebauung , welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zu 1) Der Ortsbeirat ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten, sich ein Bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürger und Ortsbeiräte können auch sehr wohl abschätzen was für Ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn diese haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. 2) Es kann nicht sein, das man noch nicht sagen kann wo diese Flächen sein werden und der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur "angemessen" berücksichtigt und nicht vorrangig berücksichtig werden. Dies spricht aber für die Aussage aus B 465, siehe unten. Im Landschaftsplan-Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 Stand Sept. 1998 hieß es z.B.: Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum- Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der "lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes" mit in das städtebauliche Konzept zu Integrieren. 6) 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil die Stadt davon ausgeht das am Park + Ride Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichende Kapazität besteht, wird diese heute schon nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z.B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park + Ride Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. 7) Eine Polizeiaußenstelle für das
- Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465 Die Aussage: "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner der Stadtverwaltung. Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte und ansässigen Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Für was" bitte" dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf den Bürger eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen nur weil einige Planer und der OB Vermeintlich nur das Beste für "unser" Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um "unser" Geld, sondern auch um unseren "Lebensraum", unsere "Lebensqualität", um unsere Lokale Identität.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am
Eschbachtal - Harheimer Weg Vorgang: OA 437/13 OBR 15; B 465/14 Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Ortsbeirat 15 weist die
Berichte B464 und B465 des Magistrates zurück und fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf,
die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten. Speziell
fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1320 zu beschränken, wie
es in der OA 437 vom 1.11.2013 aufgeführt ist. Begründung: Die Antwort des Magistrates ist ausweichend,
nichtsagend und vermessen. Der Ortsbeirat machte konkrete Vorschläge wegen der
besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser in der OA 437
erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiter zu verfolgen , der
inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden muss. Der Ortsbeirat steht für eine maßvolle Bebauung ,
welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen
aus 1998 widerspiegelt. Zu 1) Der Ortsbeirat ist weiter der Ansicht, dass durch
die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten, sich ein Bauliches Konzept erstellen
lässt. Die Bürger und
Ortsbeiräte können auch sehr wohl abschätzen was für Ihre Stadteile sinnvoll
ist und was nicht, denn
diese haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl
der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu
übertragen. 2) Es kann nicht sein, das man noch nicht sagen kann wo
diese Flächen sein werden und der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei
nur "angemessen" berücksichtigt und nicht vorrangig berücksichtig werden. Dies spricht aber
für die Aussage aus B 465, siehe unten. Im Landschaftsplan-Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 516
Stand Sept. 1998 hieß es z.B.: Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es,
den durch Freizeitgärten und Obstbaum- Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu
zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der "lokalen Identität und zur Minimierung des
Eingriffes" mit in das städtebauliche Konzept zu Integrieren. 6) 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil die Stadt davon ausgeht das
am Park + Ride Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichende Kapazität
besteht, wird diese heute schon nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des
Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte
auf. Vielmehr werden z.B. in
Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt,
anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park + Ride Parkplatz in Nieder-Eschbach
ist voll belegt.
7) Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier
ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465 Die Aussage: "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen
niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer
Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit
einiger Stadtplaner der Stadtverwaltung. Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte und
ansässigen Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen.
Für was" bitte" dann die Anhörungen,
wenn am Ende doch nicht auf den Bürger eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche
wachsen nur weil einige Planer und der OB Vermeintlich nur das Beste für "unser" Geld
herausholen wollen. Es geht
hier nicht nur um "unser" Geld, sondern auch um unseren "Lebensraum", unsere
"Lebensqualität", um unsere
Lokale Identität.
Antragsteller:
GRÜNE
CDU
SPD
FDP
FREIE WÄHLER
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 12.12.2014, B 464
Bericht des Magistrats vom
12.12.2014, B 465
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.11.2013, OA 437
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 593 2015
Anregung OA 594 2015
1.
Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen.
2.
Die
Vorlage OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt
erklärt. 3. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an
die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4.
Die
Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2.
Die
Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an
die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme