AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen
Bericht
Das Vorhaben in der Ludwig-Landmann-Straße 405 ist weiterhin nicht möglich. Nach dem Zwischenbericht B 94 vom 08.03.2024 war beabsichtigt, die Gelder des Etatantrags als Einlage für die Realisierung des Azubi-Wohnheims im Neubaugebiet Hilgenfeld zu verwenden, das als Ergebnis eines Konzeptverfahrens für gemeinschaftliches Wohnen als Wohnprojekt realisiert werden soll. Das Vorhaben sieht die Schaffung von Gemeinschaftsräumen und Clustergrundrissen vor. Das Ziel ist, Wohnraum für Auszubildende entstehen zu lassen, der über soziale Beziehungen, hohen Wohnkomfort und preiswertes Wohnen dazu beiträgt, Auszubildende an die Region zu binden und die Abbruchquote zu reduzieren. Für den Bau der Wohnheimplätze für Auszubildende stehen mit den Programmen der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen geeignete Förderinstrumente zur Verfügung, über die Fördermittel beantragt werden können. Die Neufassung des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" ist mit § 5022 am 11.07.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Darüber hinaus stehen für Azubi-Projekte Mittel nach der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" zur Verfügung, die ebenfalls über die Wohnungsbauförderung im Stadtplanungsamt angemeldet werden können. Beide Programme sind kombinierbar. Anträge können von Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Besonderes Augenmerk ist auf den langfristigen Betrieb des preisgünstigen Wohnraums im Sinne der Förderrichtlinien gerichtet. Um dies zu gewährleisten, begrüßt das Stadtplanungsamt die Gründung einer neuen juristischen Person, mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung. Es ist aus fördertechnischer Sicht das geeignete Instrument die Bereitstellung und langfristige Bewirtschaftung günstigen Wohnraums sicherzustellen. Beide Programme können nach Maßgabe der Richtlinien auch für die Baufinanzierung des geplanten Projekt "AZUBI-Wohnen am Hilgenfeld" beantragt werden. Hierzu haben erste Beratungs- und Abstimmungsgespräche mit der Wohnungsbauförderung im Stadtplanungsamt stattgefunden. Um Wohnplätze für städtische Auszubildende zu sichern, wurden erste Gespräche mit dem Personal- und Organisationsamt (11.31) geführt. Es stehen Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe werksgeförderte Wohnungen der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung, die entweder in Form einer Kapitaleinlage oder eines Mietzuschusses für Wohnheimplätze verwendet werden könnten. Für diesen strategischen Einsatz der Mittel wäre die Gründung einer neuen juristischen Person sinnvoll, die die gemeinwohlorientierte und langfristige Bewirtschaftung des Wohnraums für Auszubildende sicherstellt. Eine Budgetübertragung ins folgende Jahr ist nötig, da die Gründung der Rechtsform erst im kommenden Jahr abgeschlossen sein wird.