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AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die im oben genannten Beschluss bereitgestellten Mittel können nicht für eine Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in der Ludwig-Landmann-Straße 405 genutzt werden. Wie im Beschluss bereits vorgeschlagen, werden die Mittel für ein Azubi-Wohnen Frankfurt am Main genutzt. Vorgesehen ist, mit den Mitteln für Auszubildende der Stadt Frankfurt am Main Plätze im einem ersten Wohnprojekt im Hilgenfeld zu sichern. Die Umsetzung wird zum aktuellen Zeitpunkt von der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) bzw. Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) vorangetrieben. Der entstandene Wohnraum soll von der Wohnrauminitiative Frankfurt e. V. (WIF) bewirtschaftet werden. Mit einem gemeinwohlorientierten Finanzierungsmodell, bedarf es pro Platz einer Einlage. Sie dient als Kapital, um den Bau mitzufinanzieren. Mit den beschlossenen 200.000 Euro kann die Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin Plätze für ihre Auszubildenden sichern. Im Rahmen eines städtischen Konzeptverfahrens für gemeinschaftliches Wohnen am Hilgenfeld in 2022 wurde ein Konzept ausgewählt, in dessen Rahmen dort ab 2026 das erste Wohnprojekt für Auszubildende errichtet wird. Am Hilgenfeld wird mit Grundrissen des gemeinschaftlichen Wohnens auch architektonisch Neuland betreten. Sie sehen viele Orte der Begegnung, Gemeinschaftsräume und Clustergrundrisse vor. Das Ziel ist, für Auszubildende Wohnraum entstehen zu lassen, der über soziale Beziehungen, hohen Wohnkomfort und preiswertes Wohnen dazu beiträgt, Auszubildende an die Region zu binden und die Abbruchquote zu reduzieren. Gleichzeitig soll das neu entstehende Quartier mit jungen, engagierten Menschen bereichert werden. Eine Budgetübertragung ins folgende Jahr ist nötig, da die Gründung der Rechtsform erst im kommenden Jahr abgeschlossen sein wird.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 28
OBR 7
TO II, TOP 5
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 10
TO II, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 94 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 27
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 94 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Linke AFD FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 27
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 14
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 94 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung 30
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 398 vom 21.10.2024) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4739,