Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B
346 Betreff:
Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der
Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 21.06.2018, § 2869 - OA
254/18 OBR 6 -
Zu 1. a) und b) Die Westerbachstraße stellt zwischen der
Autobahnanschlussstelle Frankfurt-Rödelheim an der A 648 und der
Gaugrafenstraße eine wichtige Verbindung zwischen dem übergeordneten
Straßennetz und den Siedlungsflächen im östlichen Sossenheim sowie im
westlichen Rödelheim dar. Beim Ausbau der Straße in der jetzigen Form war die
Entwicklung der Verkehrsbelastung, wie sie sich heute darstellt, noch nicht
genau prognostizierbar. Die absehbar zunehmende verkehrliche Bedeutung ist aber
bereits seinerzeit durch einen entsprechend breiten Ausbauquerschnitt gewürdigt
worden. Die Fahrbahnbreite von rd. 13 m erlaubt im Prinzip eine vierstreifige
Verkehrsführung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die anfänglich relativ geringe
Verkehrsbelastung erlaubte jedoch eine zweistreifige Verkehrsführung und die
Anlage von Parkstreifen. Erste Anpassungen an die sich ändernde
Verkehrssituation ergaben sich aus dem Ausbau des Knotenpunktes
Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße. Zuletzt wurde auch der Knotenpunkt der
Westerbachstraße mit der östlichen Rampe der AS Rödelheim und der Betzdorfer
Straße an die sich ändernden verkehrlichen Anforderungen angepasst. Frühere
Überlegungen zu einer leistungsfähigkeitssteigernden Umgestaltung des ganzen
Streckenabschnitts der Westerbachstraße wurden aus unterschiedlichen Gründen
immer wieder zurückgestellt. Angesichts der dynamischen Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung im Bereich Sossenheim, Rödelheim und Eschborn ist absehbar,
dass auch eine leistungsfähig umgestaltete Westerbachstraße allein die
steigende Verkehrsnachfrage nicht auf Dauer zufriedenstellend bewältigen kann.
Ziel der Gesamtverkehrsplanung ist daher zusätzlich ein Ausbau der
Verknüpfungen der Hauptverkehrsstraßen in diesem Bereich mit dem Autobahnnetz.
Der prioritären Zielvorstellung, das Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an
das Autobahnnetz anzubinden, sind durch die dichte Knotenpunktabfolge im
Autobahnnetz und der hohen Belastung der Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen
gesetzt. Mit einer
zusätzlichen Anbindung an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine
verbesserte äußere Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden
Durchgangsverkehr auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen
sind daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der
Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die
Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die
Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig
auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus
einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung
Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz
auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden
kann, bleibt abzuwarten. Zu 1. c) Der Magistrat steht mit der Stadt Eschborn und dem
Land Hessen in einem anhaltenden Austausch zu den Problemlagen und möglichen
Lösungsansätzen. Aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen und
Planungsabläufe gestaltet sich der Prozess aber langwierig. Zu 1. d) In der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 ist gegenüber
den anwesenden Ämtervertretern deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der
Ortsbeirat die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens entlang der
Westerbachstraße (Nordseite) zwischen Gaugrafenstraße/A5 in der Gemarkung
Rödelheim und der Wilhelm-Fay-Straße in der Gemarkung Sossenheim, so wie von
den Ämtervertretern vorgestellt, unter Verzicht auf die in diesem Abschnitt
befindlichen Längsparkstände wünscht. Das Amt für Straßenbau und Erschließung
(ASE) hat in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ und dem
Straßenverkehrsamt die Bearbeitung aufgenommen und wird in Kürze die Vermessung
sowie die Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragen. Mit der
Straßenraumneuaufteilung ist die halbseitige Oberflächensanierung der
Westerbachstraße verbunden; eine zügige Realisierung wird angestrebt. Zu 1. e) Die zum "SEGRO-Park" an der Gaugrafenstraße
vorliegende Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass eine zweistreifige Führung
des Verkehrs von der Wilhelm-Fay-Straße bis zum westlich gelegenen REWE-Markt
mit Weiterführung zur A 648 im Sinne einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung
sinnvoll ist. Der ÖPNV befährt den zusätzlichen Fahrstreifen westlich der
Wilhelm-Fay-Straße im Mischverkehr mit dem MIV. Vom verbesserten Verkehrsfluss
wird auch der ÖPNV profitieren. Ein Durchführungsvertrag SEGRO regelt die
Umsetzung dieser Maßnahmen auf Kosten des Investors innerhalb eines Zeitraums
von 3 Jahren. Zu 2. Unter Hinweis auf die Ausführungen zu 1. d) und e)
wird der Magistrat die Planungen zum Um- und Ausbau der Westerbachstraße unter
besonderer Berücksichtigung einer Busspur weiterverfolgen. Zu 3. Die wesentlichen Grundzüge der Planungen für die
Westerbachstraße sind in der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 hinreichend
erläutert und diskutiert worden. Zur Frage einer zusätzlichen Anbindung des
Hauptverkehrsstraßennetzes an die Autobahn ist in absehbarer Zeit kein
vorstellungsreifer neuer Sachstand zu erwarten. Eine Teilnahme des
Verkehrsdezernenten zu diesem Thema an einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen
ist daher nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
08.05.2018, OA 254
Antrag vom
27.07.2020, OF
495/7
Anregung vom 17.08.2020, OA 590
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6, 7
Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7
am 27.11.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6
am 04.12.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 346 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6
am 22.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3523, 27. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 Aktenzeichen: 32 1