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Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Betreff: Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2869 - OA 254/18 OBR 6 - Zu 1. a) und b) Die Westerbachstraße stellt zwischen der Autobahnanschlussstelle Frankfurt-Rödelheim an der A 648 und der Gaugrafenstraße eine wichtige Verbindung zwischen dem übergeordneten Straßennetz und den Siedlungsflächen im östlichen Sossenheim sowie im westlichen Rödelheim dar. Beim Ausbau der Straße in der jetzigen Form war die Entwicklung der Verkehrsbelastung, wie sie sich heute darstellt, noch nicht genau prognostizierbar. Die absehbar zunehmende verkehrliche Bedeutung ist aber bereits seinerzeit durch einen entsprechend breiten Ausbauquerschnitt gewürdigt worden. Die Fahrbahnbreite von rd. 13 m erlaubt im Prinzip eine vierstreifige Verkehrsführung des Kraftfahrzeugverkehrs. Die anfänglich relativ geringe Verkehrsbelastung erlaubte jedoch eine zweistreifige Verkehrsführung und die Anlage von Parkstreifen. Erste Anpassungen an die sich ändernde Verkehrssituation ergaben sich aus dem Ausbau des Knotenpunktes Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße. Zuletzt wurde auch der Knotenpunkt der Westerbachstraße mit der östlichen Rampe der AS Rödelheim und der Betzdorfer Straße an die sich ändernden verkehrlichen Anforderungen angepasst. Frühere Überlegungen zu einer leistungsfähigkeitssteigernden Umgestaltung des ganzen Streckenabschnitts der Westerbachstraße wurden aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zurückgestellt. Angesichts der dynamischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Bereich Sossenheim, Rödelheim und Eschborn ist absehbar, dass auch eine leistungsfähig umgestaltete Westerbachstraße allein die steigende Verkehrsnachfrage nicht auf Dauer zufriedenstellend bewältigen kann. Ziel der Gesamtverkehrsplanung ist daher zusätzlich ein Ausbau der Verknüpfungen der Hauptverkehrsstraßen in diesem Bereich mit dem Autobahnnetz. Der prioritären Zielvorstellung, das Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an das Autobahnnetz anzubinden, sind durch die dichte Knotenpunktabfolge im Autobahnnetz und der hohen Belastung der Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen gesetzt. Mit einer zusätzlichen Anbindung an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine verbesserte äußere Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden Durchgangsverkehr auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden kann, bleibt abzuwarten. Zu 1. c) Der Magistrat steht mit der Stadt Eschborn und dem Land Hessen in einem anhaltenden Austausch zu den Problemlagen und möglichen Lösungsansätzen. Aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen und Planungsabläufe gestaltet sich der Prozess aber langwierig. Zu 1. d) In der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 ist gegenüber den anwesenden Ämtervertretern deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Ortsbeirat die Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens entlang der Westerbachstraße (Nordseite) zwischen Gaugrafenstraße/A5 in der Gemarkung Rödelheim und der Wilhelm-Fay-Straße in der Gemarkung Sossenheim, so wie von den Ämtervertretern vorgestellt, unter Verzicht auf die in diesem Abschnitt befindlichen Längsparkstände wünscht. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ und dem Straßenverkehrsamt die Bearbeitung aufgenommen und wird in Kürze die Vermessung sowie die Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragen. Mit der Straßenraumneuaufteilung ist die halbseitige Oberflächensanierung der Westerbachstraße verbunden; eine zügige Realisierung wird angestrebt. Zu 1. e) Die zum "SEGRO-Park" an der Gaugrafenstraße vorliegende Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass eine zweistreifige Führung des Verkehrs von der Wilhelm-Fay-Straße bis zum westlich gelegenen REWE-Markt mit Weiterführung zur A 648 im Sinne einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung sinnvoll ist. Der ÖPNV befährt den zusätzlichen Fahrstreifen westlich der Wilhelm-Fay-Straße im Mischverkehr mit dem MIV. Vom verbesserten Verkehrsfluss wird auch der ÖPNV profitieren. Ein Durchführungsvertrag SEGRO regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf Kosten des Investors innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zu 2. Unter Hinweis auf die Ausführungen zu 1. d) und e) wird der Magistrat die Planungen zum Um- und Ausbau der Westerbachstraße unter besonderer Berücksichtigung einer Busspur weiterverfolgen. Zu 3. Die wesentlichen Grundzüge der Planungen für die Westerbachstraße sind in der Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018 hinreichend erläutert und diskutiert worden. Zur Frage einer zusätzlichen Anbindung des Hauptverkehrsstraßennetzes an die Autobahn ist in absehbarer Zeit kein vorstellungsreifer neuer Sachstand zu erwarten. Eine Teilnahme des Verkehrsdezernenten zu diesem Thema an einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen ist daher nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 27.07.2020, OF 495/7 Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3523, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 Aktenzeichen: 32 1

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