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Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2782 - OA 256/18 OBR 7 - Die Erschließungssituation der bestehenden und sich in Entwicklung befindlichen Gewerbegebiete rund um das Nordwestkreuz in Frankfurt-Rödelheim, Frankfurt-Sossenheim und Eschborn stellt sich seit Jahren als besondere Herausforderung dar. Der prioritären Zielvorstellung, das Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an das Autobahnnetz anzubinden, sind durch die dichte Knotenpunktabfolge im Autobahnnetz und der hohen Belastung der Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen gesetzt. Mit einer zusätzlichen Anbindung an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine verbesserte äußere Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden Durchgangsverkehr auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden kann, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund vertritt der Magistrat zu den angeregten Maßnahmen folgende Einschätzung: Zu 1.: Eine direkte Anbindung der Gewerbeflächen an der Gaugrafenstraße an die Wilhelm-Fay-Straße mittels einer Brücke über die A5 stellt für sich keinen geeigneten Lösungsansatz für die problematische Erschließungssituation dar, da die Verkehrsströme wie im Bestand weitgehend über den Knotenpunkt Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße abgewickelt werden müssen. Ob die zusätzliche Verbindung über die Autobahn in Verbindung mit der noch zu findenden Lösung für die verbesserte Anbindung an das Nordwestkreuz sinnvoll ist, muss in nachfolgenden Untersuchungsschritten geklärt werden. Der Maßnahmenvorschlag wird daher zunächst zurückgestellt. Zu 2.: Eschborner Landstraße und Lorscher Straße sind über die Guerickestraße direkt miteinander verbunden. Der Nutzen einer weiteren Verbindung in unmittelbarer Nachbarschaft ist vor dem Hintergrund der durch die Bestandsbebauung und die Bahnstrecke schwierigen trassierungstechnischen Randbedingungen zumindest fraglich. Überlegungen zu einer weiteren Verbindung zwischen Eschborner Landstraße und Lorscher Straße werden daher zunächst nicht weiter verfolgt. Die Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim zur A 66 und weiter über das Nordwestkreuz zur A 5 ist Gegenstand des Vorschlags des Magistrats an die Autobahnverwaltung. Die Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der A 66 zur A 5 in Richtung Bad Homburg stellt eine verkehrlich eingeschränkte Alternative zu dem Magistratsvorschlag dar. Vorzugslösung bleibt daher zunächst der Vorschlag einer Lösung, die auch Fahrtmöglichkeiten zur A 66 in Richtung Westen sowie zur A 5 in Richtung Süden ermöglicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Antrag vom 27.07.2020, OF 495/7 Anregung vom 17.08.2020, OA 590 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3395, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.12.2018 Aktenzeichen: 32 1