Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B
333 Betreff:
Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
21.06.2018, § 2782 - OA
256/18 OBR 7 - Die Erschließungssituation der bestehenden und sich
in Entwicklung befindlichen Gewerbegebiete rund um das Nordwestkreuz in
Frankfurt-Rödelheim, Frankfurt-Sossenheim und Eschborn stellt sich seit Jahren
als besondere Herausforderung dar. Der prioritären Zielvorstellung, das
Hauptverkehrsstraßennetz noch stärker an das Autobahnnetz anzubinden, sind
durch die dichte Knotenpunktabfolge im Autobahnnetz und der hohen Belastung der
Autobahnen ausgesprochen enge Grenzen gesetzt. Mit einer zusätzlichen Anbindung
an die Autobahnen sind dabei nicht nur Chancen für eine verbesserte äußere
Erschließung verbunden, sondern auch Risiken, gebietsfremden Durchgangsverkehr
auf das nachgeordnete Netz zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind daher mit
besonderer Sorgfalt zu prüfen und in enger Abstimmung mit der
Autobahnverwaltung zu planen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan heraus hat die
Autobahnverwaltung die vordringliche Aufgabe, das Nordwestkreuz - die
Verknüpfung aus A 5, A 66 und L 3005 (Lorscher Straße) - leistungsfähig
auszubauen. Der Magistrat hat im Vorfeld aus einer Machbarkeitsstudie heraus
einen Vorschlag zur besseren Anbindung der Lorscher Straße in und aus Richtung
Rödelheim in diesen Planungsprozess eingebracht. Inwiefern dieser Lösungsansatz
auch bei einem grundlegenden Umbau des Nordwestkreuzes Berücksichtigung finden
kann, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund vertritt der Magistrat zu den
angeregten Maßnahmen folgende Einschätzung: Zu 1.: Eine direkte Anbindung der Gewerbeflächen an der
Gaugrafenstraße an die Wilhelm-Fay-Straße mittels einer Brücke über die A5
stellt für sich keinen geeigneten Lösungsansatz für die problematische
Erschließungssituation dar, da die Verkehrsströme wie im Bestand weitgehend
über den Knotenpunkt Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße abgewickelt werden
müssen. Ob die zusätzliche Verbindung über die Autobahn in Verbindung mit der
noch zu findenden Lösung für die verbesserte Anbindung an das Nordwestkreuz
sinnvoll ist, muss in nachfolgenden Untersuchungsschritten geklärt werden. Der
Maßnahmenvorschlag wird daher zunächst zurückgestellt. Zu 2.: Eschborner Landstraße und Lorscher Straße sind über
die Guerickestraße direkt miteinander verbunden. Der Nutzen einer weiteren
Verbindung in unmittelbarer Nachbarschaft ist vor dem Hintergrund der durch die
Bestandsbebauung und die Bahnstrecke schwierigen trassierungstechnischen
Randbedingungen zumindest fraglich. Überlegungen zu einer weiteren Verbindung
zwischen Eschborner Landstraße und Lorscher Straße werden daher zunächst nicht
weiter verfolgt.
Die Schaffung einer Zufahrt von
der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim zur A 66 und weiter über das
Nordwestkreuz zur A 5 ist Gegenstand des Vorschlags des Magistrats an die
Autobahnverwaltung. Die Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die
Abbiegespur von der A 66 zur A 5 in Richtung Bad Homburg stellt eine
verkehrlich eingeschränkte Alternative zu dem Magistratsvorschlag dar.
Vorzugslösung bleibt daher zunächst der Vorschlag einer Lösung, die auch
Fahrtmöglichkeiten zur A 66 in Richtung Westen sowie zur
A 5 in Richtung Süden ermöglicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
08.05.2018, OA 256
Antrag vom
27.07.2020, OF
495/7
Anregung vom 17.08.2020, OA 590
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6, 7
Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7
am 23.10.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7
am 27.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 32
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7
am 12.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7
am 19.03.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7
am 14.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7
am 13.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7
am 10.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 333 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 333 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3395, 26. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 04.12.2018 Aktenzeichen: 32 1