Bebauungsplan Nr. 932 - Guerickestraße -
Anregung
Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Lösung für die Ableitung des bestehenden und erwarteten Verkehrs auf das Bundesautobahnnetz gefunden und umgesetzt wird. Neue Gewerbebetriebe werden erst dann planungsrechtlich genehmigt, wenn eine solche Anbindung existiert und nutzbar ist.
Begründung
In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss legt der Magistrat die verkehrliche Situation dieses Gebiets zutreffend dar. Zitat: "Die BAB A 5, A 66 und A 648 sind jedoch nur über größere Umwege über das stark belastete Straßennetz zu erreichen. Durch bereits genehmigte verkehrserzeugende Nutzungen im Umfeld, ..., wird sich die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Straßennetz in naher Zukunft weiter zuspitzen." Die daraus abzuleitenden Konsequenzen werden hingegen nur vage beschrieben. Der Ortsbeirat erwartet, dass endlich eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der verschiedenen Gewerbegebiete und Einzelstandorte an das Bundesautobahnnetz gefunden wird.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607)
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 606 und OA 607) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)