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Fluglärmbelastung in Frankfurt

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B 317 Betreff: Fluglärmbelastung in Frankfurt Vorgang: A 152/12 Stv. Dr. Dr. Rahn Zur Frage 1: Förmlicher Auslöser der Klage der Stadt Frankfurt am Main waren die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 3138 vom 13.12.2007 sowie § 3210 vom 16.01.2008. Zur Frage 2: Der Magistrat hält den besonderen Schutz der Nachtruhe für unabdingbar. Zur Frage 3: Im Konvent des Forums Flughafen und Region (FFR) wurde am 29.06.2010 das 1. Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz vorgestellt. Es enthält Vorschläge für sieben Maßnahmen, die eine Fluglärmentlastung für die Bevölkerung in der Rhein-Main-Region bringen sollen. Seit dem wurden sechs Maßnahmen umgesetzt. Die siebte, die Anhebung des Anfluggleitwinkels auf der Nordwestbahn, soll wie vorgesehen im Herbst 2012 in den Probebetrieb gehen. Das FFR hat die Probebetriebe durch ein Monitoring begleitet. Das Monitoring diente der Überprüfung der getroffenen Annahmen zu Umsetzbarkeit und Lärmauswirkung und diente als Basis für Empfehlungen, ob und wie die Maßnahmen fortgesetzt bzw. optimiert werden sollten. Der Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz über die Ergebnisse zum Monitoring des Ersten Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main, Berichtszeitrum: Juni 2010 - Mai 2012 vom 15. Juni 2012 ist im Internet unter http://www.forum-flughafen-region.de/forum/expertengremium-aktiver-schallschutz/ monitoringberichtmassnahmenpaketaktiverschallschutz/ abrufbar. Zu den Fragen 4, 5 und 6: Am 31.05.2012 hat der Probebetrieb des konstanten Sinkflugs (CDO-Continuous Descent Operations) begonnen. Wann immer möglich werden Flugzeuge aus größeren Höhen im konstanten Sinkflug zum Endanflug geführt. Damit setzt die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) eine der Maßnahmen um, die in der Allianz für Lärmschutz 2012 im Februar 2012 vereinbart wurde. CDO ist aufgrund der kapazitätsbeeinträchtigenden Wirkung nach bisherigen Testergebnissen nur in verkehrsschwachen Zeiten möglich und nur schwer planbar. Die offizielle Anhebung der Gegenanflüge um 1.000 Fuß ist für den 18.10.2012 vorgesehen und betrifft alle Anflüge. Zur Frage 7: Der Magistrat setzt sich im Rahmen seiner Mitarbeit im Forum Flughafen und Region und der Fluglärmkommission für Modernisierungsmaßnahmen an Flugzeugen ein. Zur Frage 8: Die DFS hat im Rahmen der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest ein Standard Instrumentenlandesystem (3°) installiert, wie es die Anforderung für den CAT II/III-Betrieb erfordert. Der Probebetrieb mit 3,2° ist für Herbst 2012 geplant. Er kann erst durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Zur Frage 9: Es ist angestrebt, dass unter guten Wetterbedingungen immer das 3,2°-ILS (Instrumentenlandesystem) zu benutzen ist und nur bei schlechteren Sichtbedingungen das Standard-3°-ILS benutzt wird. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat hierüber zu befinden. Zur Frage 10: Nein. Zur Frage 11: Der Magistrat ist der Überzeugung, dass alle Potenziale zur Verminderung der Fluglärmbelastung ausgeschöpft werden müssen. Insbesondere fordert der Magistrat die verbindliche Festschreibung einer Lärmobergrenze. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2012, OF 374/5 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.05.2012, A 152 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1460 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.07.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 21.08.2012, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 21.08.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B 317 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1460 2012 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 374/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 4. das Wort "anonymisierter" durch das Wort "statistischer" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 27.08.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 317 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2263, 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.11.2012 Aktenzeichen: 79 3