Fluglärmbelastung in Frankfurt
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B
317 Betreff:
Fluglärmbelastung in
Frankfurt Vorgang: A 152/12 Stv. Dr. Dr. Rahn Zur Frage 1: Förmlicher Auslöser der Klage der
Stadt Frankfurt am Main waren die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung §
3138 vom 13.12.2007 sowie § 3210 vom 16.01.2008. Zur Frage 2: Der Magistrat hält den besonderen Schutz der
Nachtruhe für unabdingbar. Zur Frage 3: Im Konvent des Forums Flughafen und Region (FFR)
wurde am 29.06.2010 das 1. Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz vorgestellt. Es
enthält Vorschläge für sieben Maßnahmen, die eine Fluglärmentlastung für die
Bevölkerung in der Rhein-Main-Region bringen sollen. Seit dem wurden sechs
Maßnahmen umgesetzt. Die siebte, die Anhebung des Anfluggleitwinkels auf der
Nordwestbahn, soll wie vorgesehen im Herbst 2012 in den Probebetrieb gehen. Das
FFR hat die Probebetriebe durch ein Monitoring begleitet. Das Monitoring diente
der Überprüfung der getroffenen Annahmen zu Umsetzbarkeit und Lärmauswirkung
und diente als Basis für Empfehlungen, ob und wie die Maßnahmen fortgesetzt
bzw. optimiert werden sollten. Der Bericht des Expertengremiums Aktiver
Schallschutz über die Ergebnisse zum Monitoring des Ersten Maßnahmenpakets
Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main, Berichtszeitrum: Juni 2010 -
Mai 2012 vom 15. Juni 2012 ist im Internet unter
http://www.forum-flughafen-region.de/forum/expertengremium-aktiver-schallschutz/
monitoringberichtmassnahmenpaketaktiverschallschutz/ abrufbar. Zu den Fragen 4, 5 und 6: Am 31.05.2012 hat der Probebetrieb des konstanten
Sinkflugs (CDO-Continuous Descent Operations) begonnen. Wann immer möglich
werden Flugzeuge aus größeren Höhen im konstanten Sinkflug zum Endanflug
geführt. Damit setzt die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) eine der Maßnahmen
um, die in der Allianz für Lärmschutz 2012 im Februar 2012 vereinbart wurde.
CDO ist aufgrund der kapazitätsbeeinträchtigenden Wirkung nach bisherigen
Testergebnissen nur in verkehrsschwachen Zeiten möglich und nur schwer
planbar. Die offizielle
Anhebung der Gegenanflüge um 1.000 Fuß ist für den 18.10.2012 vorgesehen und
betrifft alle Anflüge. Zur Frage 7: Der Magistrat setzt sich im Rahmen seiner Mitarbeit
im Forum Flughafen und Region und der Fluglärmkommission für
Modernisierungsmaßnahmen an Flugzeugen ein. Zur Frage 8: Die DFS hat im Rahmen der Inbetriebnahme der
Landebahn Nordwest ein Standard Instrumentenlandesystem (3°) installiert, wie
es die Anforderung für den CAT II/III-Betrieb erfordert. Der Probebetrieb mit
3,2° ist für Herbst 2012 geplant. Er kann erst durchgeführt werden, wenn die
erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Zur Frage 9: Es ist angestrebt, dass unter guten
Wetterbedingungen immer das 3,2°-ILS (Instrumentenlandesystem) zu benutzen ist
und nur bei schlechteren Sichtbedingungen das Standard-3°-ILS benutzt wird. Das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat hierüber zu befinden. Zur Frage 10: Nein. Zur Frage 11: Der Magistrat ist der Überzeugung, dass alle
Potenziale zur Verminderung der Fluglärmbelastung ausgeschöpft werden müssen.
Insbesondere fordert der Magistrat die verbindliche Festschreibung einer
Lärmobergrenze. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
23.08.2012, OF
374/5 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
01.05.2012, A 152
Anregung an
den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1460
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 18.07.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4
am 21.08.2012, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 13. Sitzung des OBR 6
am 21.08.2012, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 13. Sitzung des OBR
16 am 21.08.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B
317 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5
am 24.08.2012, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1460 2012
1.
Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 374/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter
Ziffer 4. das Wort "anonymisierter" durch das Wort
"statistischer" ersetzt wird.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP
und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
Einstimmige Annahme
13. Sitzung des OBR
11 am 27.08.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 18. Sitzung der KAV am
24.09.2012, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis. 13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 317 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
14. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2263, 14. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.11.2012 Aktenzeichen: 79 3