Umsetzung des Antrages NR 164 .Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B
169 Betreff:
Umsetzung des Antrages NR
164 "Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und
Gesundheit" Vorgang:
A 92/12 Stv. Dr. Dr.
Rahn Zu Frage 1: Der Magistrat hält Planungssicherheit für die
Bevölkerung und die Kommunen in der Region für unerlässlich. Für den Ausbau des
Frankfurter Flughafens wurde 2000 ein Mediationsverfahren durchgeführt. 2002
wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen, in dem die Nordwestlandebahn
festgelegt und festgestellt wurde, dass die Raumverträglichkeit unter
bestimmten Voraussetzungen hergestellt werden kann. Ab 2003 folgten das
Planfeststellungsverfahren mit begleitendem Dialogprozess und
Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2007 sowie eine Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans für den Ballungsraum. Die Gutachten und Beschlüsse zum
Ausbauvorhaben des Flughafens wurden zur Gewährung der Planungssicherheit
veröffentlicht.
Zu Frage 2: Der Magistrat hatte dem Ergebnis des
Mediationsverfahrens zugestimmt. Dieses beinhaltete, dass Ausbau und
Lärmminderungsmaßnahmen, insbesondere zum Schutz der Nachtruhe, untrennbar
verbunden seien. Konsequenterweise hat der Magistrat gegen die im
Planfeststellungsbeschluss enthaltende Regelung, planmäßige Flüge von 23 bis 5
Uhr zuzulassen, geklagt. Ziel des Ausbaus ist die Steigerung der Kapazität. Es
war bekannt, dass die Lärmbelastungen durch die Bewegungszunahmen steigen und
besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Fluglärm zu mindern.
Hierfür wurde 2008 das Forum Flughafen und Region (FFR) mit seiner
Expertengruppe "Aktiver Schallschutz" 2008 eingerichtet. Das FFR verfolgt das
Ziel, Lärmminderungsmaßnahmen bei den Flugzeugflotten, den An- und
Abflugverfahren und der Flughafennutzung, insbesondere bei Nacht,
auszuarbeiten.
Zu den Fragen 3 bis 5: Fragen zu wirtschaftlichen
Auswirkungen von Nachflugeinschränkungen waren Bestandteil aller Verfahren.
Bereits das Mediationsergebnis hat diese berücksichtigt und demzufolge hat die
Fraport AG im Antrag zur Planfeststellung keine Nachtflüge zwischen 23 und 5
Uhr beantragt. Ausbau und Nachtflugverbot waren aus Sicht des
Mediationsergebnisses verbunden. Dies ist unverändert die Position des
Magistrats. Zur Frage 6: Vor Inbetriebnahmen der neuen Landebahn wurde vom
FFR ein 1. Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz beschlossen, in dem die
Beteiligten der Luftverkehrswirtschaft, die Fraport AG, Flugaufsichtsbehörden,
die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Kommunen und das Land Hessen Schritte zur
Fluglärmminderung eingeleitet haben. Eine Bewertung des Lärmminderungsbeitrags
der sieben Maßnahmen des 1. Schallschutzpaketes wird vom Magistrat
unaufgefordert vorgestellt, sobald die Ergebnisse vorliegen. Zu den Fragen 7 bis 11: Im FFR werden zurzeit weitere Maßnahmen für ein 2.
Paket zum aktiven Schallschutz entwickelt. Hierbei stehen kurz-, mittel- oder
längerfristig umsetzbare Maßnahmen zur Fluglärmminderung durch Optimierung der
An- und Abflugstrecken im Vordergrund. Relativ kurzfristig realisierbar
scheinen Verbesserungen bei den Anflugverfahren durch größere Überflughöhen und
mehr Sinkflugverfahren (Continuous Descent Operations, CDO) zu sein. Für
weitere Möglichkeiten zu lärmärmeren Flugverfahren durch die Anwendung
verbesserter Navigationsmöglichkeiten ist nicht abschätzbar, wann diese die
konventionellen Verfahren ersetzen können. Andere Maßnahmen sollen der
Reduzierung des Bodenlärms dienen und Anreizmodelle enthalten, mit der die
Flugperformance belohnt wird, die Fluggesellschaften zu technischen
Verbesserungen an der Bestandsflotte angeregt und veraltete technische
Ausrüstungen der Flugzeuge sanktioniert werden. Hier sind Weiterentwicklungen
der lärm- und schadstoffabhängigen Entgelte und Zuweisungen für laute Maschinen
auf längeren Flugstrecken denkbar, wenn die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen sind.
Zu den Fragen 12 und 13: Im Endanflugbereich sind die
Möglichkeiten, den Fluglärm zu reduzieren, begrenzt. Eine mögliche Maßnahme ist
der steilere Landeanflug: Auf der neuen Landebahn wurden zwei
Instrumentenlandesysteme (ILS) eingebaut. Eines mit einem Anflugwinkel von 3°,
ein zweites mit einem Anflugwinkel von 3,2°. Das ILS mit dem erhöhten
Anflugwinkel soll, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, im Herbst
2012 getestet werden. Die Umsetzung der Maßnahme wird messtechnisch begleitet
werden. Die Frage, ob mit einem steileren Anflug eine Lärmreduzierung in
Frankfurt am Main verbunden sein wird, kann erst nach Erprobung der Maßnahme
beantwortet werden. Im Landeanflug müssen die Flugzeuge ca. 14 km vor dem
Aufsetzen dem Leitstrahl des ILS folgen und überfliegen aufgrund der Lage der
neuen Landebahn die südlichen Frankfurter Stadteile. Visionen, durch
Kurvenanflüge Lärmminderungen zu erreichen, sind technisch noch nicht
umsetzbar. Sie scheinen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet, im
Frankfurter Süden den Fluglärm zu mindern. Zu Frage 14: Angesichts der Bedeutung des Frankfurter Flughafens
für den Luftverkehr geht der Magistrat davon aus, dass im FFR entwickelte
lärmärmere An- und Abflugverfahren auch dann eingeführt werden können, wenn sie
noch nicht allgemeiner internationaler Standard sind. Zu den Fragen 15 bis 18: Die Definition und rechtliche Implikation einer
Lärmobergrenze wird derzeit vom FFR geprüft und vorbereitet. Wenn Ergebnisse
hierzu vorliegen, werd en diese unaufgefordert
bekanntgegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
04.01.2012, A 92
Anfrage vom
01.05.2012, A 152
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16
Versandpaket: 18.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4
am 08.05.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER 11. Sitzung des OBR 5
am 11.05.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage B
169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des OBR
11 am 14.05.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, FREIE
WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung); GRÜNE (= Kenntnis als
Zwischenbericht) 11. Sitzung des OBR
16 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU und GRÜNE
gegen WBE,SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
11. Sitzung des OBR 6
am 15.05.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.06.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)
Stv. Ochs (= Kenntnis) 12. Sitzung des OBR 5
am 15.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP
und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 169
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1787, 11. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.06.2012 Aktenzeichen: 79 1