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Umsetzung des Antrages NR 164 .Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 169 Betreff: Umsetzung des Antrages NR 164 "Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit" Vorgang: A 92/12 Stv. Dr. Dr. Rahn Zu Frage 1: Der Magistrat hält Planungssicherheit für die Bevölkerung und die Kommunen in der Region für unerlässlich. Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde 2000 ein Mediationsverfahren durchgeführt. 2002 wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen, in dem die Nordwestlandebahn festgelegt und festgestellt wurde, dass die Raumverträglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen hergestellt werden kann. Ab 2003 folgten das Planfeststellungsverfahren mit begleitendem Dialogprozess und Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2007 sowie eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum. Die Gutachten und Beschlüsse zum Ausbauvorhaben des Flughafens wurden zur Gewährung der Planungssicherheit veröffentlicht. Zu Frage 2: Der Magistrat hatte dem Ergebnis des Mediationsverfahrens zugestimmt. Dieses beinhaltete, dass Ausbau und Lärmminderungsmaßnahmen, insbesondere zum Schutz der Nachtruhe, untrennbar verbunden seien. Konsequenterweise hat der Magistrat gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltende Regelung, planmäßige Flüge von 23 bis 5 Uhr zuzulassen, geklagt. Ziel des Ausbaus ist die Steigerung der Kapazität. Es war bekannt, dass die Lärmbelastungen durch die Bewegungszunahmen steigen und besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Fluglärm zu mindern. Hierfür wurde 2008 das Forum Flughafen und Region (FFR) mit seiner Expertengruppe "Aktiver Schallschutz" 2008 eingerichtet. Das FFR verfolgt das Ziel, Lärmminderungsmaßnahmen bei den Flugzeugflotten, den An- und Abflugverfahren und der Flughafennutzung, insbesondere bei Nacht, auszuarbeiten. Zu den Fragen 3 bis 5: Fragen zu wirtschaftlichen Auswirkungen von Nachflugeinschränkungen waren Bestandteil aller Verfahren. Bereits das Mediationsergebnis hat diese berücksichtigt und demzufolge hat die Fraport AG im Antrag zur Planfeststellung keine Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr beantragt. Ausbau und Nachtflugverbot waren aus Sicht des Mediationsergebnisses verbunden. Dies ist unverändert die Position des Magistrats. Zur Frage 6: Vor Inbetriebnahmen der neuen Landebahn wurde vom FFR ein 1. Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz beschlossen, in dem die Beteiligten der Luftverkehrswirtschaft, die Fraport AG, Flugaufsichtsbehörden, die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Kommunen und das Land Hessen Schritte zur Fluglärmminderung eingeleitet haben. Eine Bewertung des Lärmminderungsbeitrags der sieben Maßnahmen des 1. Schallschutzpaketes wird vom Magistrat unaufgefordert vorgestellt, sobald die Ergebnisse vorliegen. Zu den Fragen 7 bis 11: Im FFR werden zurzeit weitere Maßnahmen für ein 2. Paket zum aktiven Schallschutz entwickelt. Hierbei stehen kurz-, mittel- oder längerfristig umsetzbare Maßnahmen zur Fluglärmminderung durch Optimierung der An- und Abflugstrecken im Vordergrund. Relativ kurzfristig realisierbar scheinen Verbesserungen bei den Anflugverfahren durch größere Überflughöhen und mehr Sinkflugverfahren (Continuous Descent Operations, CDO) zu sein. Für weitere Möglichkeiten zu lärmärmeren Flugverfahren durch die Anwendung verbesserter Navigationsmöglichkeiten ist nicht abschätzbar, wann diese die konventionellen Verfahren ersetzen können. Andere Maßnahmen sollen der Reduzierung des Bodenlärms dienen und Anreizmodelle enthalten, mit der die Flugperformance belohnt wird, die Fluggesellschaften zu technischen Verbesserungen an der Bestandsflotte angeregt und veraltete technische Ausrüstungen der Flugzeuge sanktioniert werden. Hier sind Weiterentwicklungen der lärm- und schadstoffabhängigen Entgelte und Zuweisungen für laute Maschinen auf längeren Flugstrecken denkbar, wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Zu den Fragen 12 und 13: Im Endanflugbereich sind die Möglichkeiten, den Fluglärm zu reduzieren, begrenzt. Eine mögliche Maßnahme ist der steilere Landeanflug: Auf der neuen Landebahn wurden zwei Instrumentenlandesysteme (ILS) eingebaut. Eines mit einem Anflugwinkel von 3°, ein zweites mit einem Anflugwinkel von 3,2°. Das ILS mit dem erhöhten Anflugwinkel soll, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, im Herbst 2012 getestet werden. Die Umsetzung der Maßnahme wird messtechnisch begleitet werden. Die Frage, ob mit einem steileren Anflug eine Lärmreduzierung in Frankfurt am Main verbunden sein wird, kann erst nach Erprobung der Maßnahme beantwortet werden. Im Landeanflug müssen die Flugzeuge ca. 14 km vor dem Aufsetzen dem Leitstrahl des ILS folgen und überfliegen aufgrund der Lage der neuen Landebahn die südlichen Frankfurter Stadteile. Visionen, durch Kurvenanflüge Lärmminderungen zu erreichen, sind technisch noch nicht umsetzbar. Sie scheinen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet, im Frankfurter Süden den Fluglärm zu mindern. Zu Frage 14: Angesichts der Bedeutung des Frankfurter Flughafens für den Luftverkehr geht der Magistrat davon aus, dass im FFR entwickelte lärmärmere An- und Abflugverfahren auch dann eingeführt werden können, wenn sie noch nicht allgemeiner internationaler Standard sind. Zu den Fragen 15 bis 18: Die Definition und rechtliche Implikation einer Lärmobergrenze wird derzeit vom FFR geprüft und vorbereitet. Wenn Ergebnisse hierzu vorliegen, werd en diese unaufgefordert bekanntgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.01.2012, A 92 Anfrage vom 01.05.2012, A 152 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 11, 16 Versandpaket: 18.04.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 08.05.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER 11. Sitzung des OBR 5 am 11.05.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage B 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung); GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE,SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.06.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) Stv. Ochs (= Kenntnis) 12. Sitzung des OBR 5 am 15.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1787, 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.06.2012 Aktenzeichen: 79 1