Flugrouten über dem Stadtgebiet Frankfurt
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Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 164
Betreff: Flugrouten über dem Stadtgebiet Frankfurt Vorgang: A 93/12 Stv. Dr. Dr. Rahn Der Magistrat setzt sich im Forum Flughafen und Region (FFR) intensiv für die Ausschöpfung aller Potenziale zur Lärmreduzierung ein, im Flughafennahbereich sind die Möglichkeiten begrenzt. Eine mögliche Maßnahme ist der steilere Landeanflug: Auf der neuen Landebahn wurden zwei Instrumentenlandesysteme (ILS) eingebaut. Eines mit einem Anflugwinkel von 3°, ein zweites mit einem Anflugwinkel von 3,2°. Das ILS mit dem erhöhten Anflugwinkel soll, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, im Herbst 2012 getestet werden. Dann würden die Flugzeuge im Bereich von Sachsenhausen etwa 60 m höher geführt werden als jetzt. Die Umsetzung der Maßnahme wird messtechnisch begleitet werden. Die Frage, ob mit einem steileren Anflug eine Lärmreduzierung in Frankfurt am Main verbunden sein wird, kann erst nach Erprobung der Maßnahme beantwortet werden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Fluglärmbelastung im Flughafennahbereich vor allem durch lärmärmere Flugzeuge erreicht werden kann. Hier gilt es Wege zu finden, um die Luftverkehrswirtschaft zu entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen an der Flotte zu veranlassen. Darüber hinaus werden im FFR, unter Mitarbeit der Stadt Frankfurt am Main, mittel- und langfristige Perspektiven zur Lärmreduzierung weiterverfolgt und die Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit untersucht. Derzeit wird ein zweites Maßnahmenpaket entwickelt, das sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befasst: - Routenoptimierung: Die bestehenden Abflugrouten wurden vor über 30 Jahren als "minimum noise"-Routen für die damalige Siedlungsstruktur und mit den Planungsmöglichkeiten jener Zeit definiert. Die ganze Region hat sich inzwischen erheblich weiterentwickelt. Eine Optimierung der Routen soll auf Basis der aktuellen Siedlungsstruktur und zukünftigen Planungen durchgeführt werden. - Optimierung der Anflugstrecken: Neue Verfahren werden geprüft, die größtenteils noch Forschungscharakter haben. Sie beruhen u.a. auf vertikaler und lateraler Steuerung des Anflugverkehrs durch die Fluglotsen. - Reduzierung des Bodenlärms: Der Rolllärm der Flugzeuge soll durch Schlepphilfen vermindert werden. Die Versorgung (Strom und Klimatisierung) der Maschinen soll über Bodenaggregate erfolgen. - Anreizmodelle: Lärm- und schadstoffabhängige Entgelte, die es in Frankfurt am Main schon gibt, sollen weiterentwickelt werden, ebenso die Förderung von Projekten der Luftfahrtforschung. Ein wichtiges Ziel ist ein Anreizmodell, mit dem Flugperformance belohnt, technische Verbesserungen und Erneuerungen an der Flotte angeregt und veraltete technische Ausrüstung der Flugzeuge sanktioniert werden können. Nachdem die tatsächlichen Erfahrungen zur Fluglärmbelastung seit der Inbetriebnahme der neuen Bahn für alle Betroffenen, besonders unter den Strecken im Landeanflug, so drastisch erlebbar sind, haben die Stadt Frankfurt am Main sowie nahezu alle Kommunen in der Region und alle kommunalen Vertreter in der Fluglärmkommission ihre Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main in dem Positionspapier "Die Region und der Flughafen" deutlich gemacht und werden diese in Kürze dem Land vortragen. Auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat dieser Resolution zugestimmt (§ 978 vom 15.12.2011). Die von Fluglärm betroffenen Kommunen halten den besonderen Schutz der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr für unabdingbar. Unabhängig davon verlangen sie von der Hessischen Landesregierung die Rücknahme der Bemühungen um Revision des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und ein Bekenntnis zum Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, wie es im Mediationsverfahren vereinbart worden ist. Ergänzend wird im Positionspapier die Erarbeitung und Umsetzung nachhaltig wirksamer aktiver Schallschutzmaßnahmen und die verbindliche Festschreibung einer Lärmobergrenze gefordert.Nebenvorlage: Anregung vom 15.05.2012, OA 201 Antrag vom 14.05.2012, OF 118/16