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Parkanlagen Rebstockbad .Alt. und .Neu. auch bei Messe für Fußgänger passierbar machen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305

Betreff: Parkanlagen Rebstockbad "Alt" und "Neu" auch bei Messe für Fußgänger passierbar machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8993 - NR 2031 SPD - Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat Kontakt mit der Messe Frankfurt GmbH mit dem Ziel aufgenommen, den Übergang zwischen den Parkanlagen Rebstockpark "Alt" und "Neu" auch zu Messezeiten für Fußgänger offen zu halten. Seitens der Messe Frankfurt GmbH wird darauf hingewiesen, dass die Parkhausbetriebsspur mit zwei Fahrstreifen direkt von der BAB 648 und mit einem weiteren Fahrstreifen von der Max-Pruss-Straße in das Messeparkhaus Rebstock führt. Über diese drei Fahrstreifen wird in den Spitzenzeiten mit bis zu 4.000 Fahrzeugen pro Stunde ein außerordentlich hohes Verkehrsaufkommen abgewickelt. Die bestehende signalisierte Fußgängerquerung südlich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17 führt bereits heute in den Spitzenzeiten zu einem Fahrzeugrückstau bis in den schlecht einsehbaren Bereich der Ursinusstraße südlich der BAB-Tankstelle / des ADAC. Eine weitere signalisierte Fußgängerquerung in einem Abstand von ca. 300 m würde den Fahrzeugfluss erneut unterbrechen und zu einem zusätzlichen Rückstau führen. Die Parkhausbetriebsspur wird an 65 Tagen pro Jahr zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr an weiteren fünf Tagen bis 22:00 Uhr genutzt. Nur während dieser Zeiten ist die bestehende und nicht signalisierte Fußgängerquerung aus Gründen der Verkehrssicherheit geschlossen und ein Umweg zur signalisierten Querung erforderlich. Dem Vorschlag der Messe Frankfurt, statt eines zweiten signalisierten Überweges die bestehende Signalanlage nach Süden in Höhe des nördlichen Parkrandweges/der Buswendeanlage zu verlegen vermag der Magistrat nicht zu folgen, da sich die Wege für die wichtige Fußgängerbeziehung zur Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17 - Rebstockbad verlängern würden.


Vor diesem Hintergrund besteht zwischen Magistrat und Messe Frankfurt Einvernehmen darüber, den derzeitigen Status Quo beizubehalten.Nebenvorlage: Anregung vom 08.08.2011, OA 50 Antrag vom 08.08.2011, OF 43/2 Antrag vom 08.08.2011, OF 44/2