Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten
Begründung
und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen, den Magistrat mit der Einrichtung einer signalisierten Fußgängerquerung oder dem Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Parkaniagen Rebstockpark neu und Rebstockpark alt zu beauftragen, sodass eine sichere Überquerung der Fahrstreifen "Zum Messeparkhaus Rebstock" und "Zum Rebstockbad" auch während der Messezeiten gewährleistet wird. Begründung: Im Bericht des Magistrats B305 wird durch die Messe Frankfurt angegeben, dass eine zweite Fußgängerquerung den Verkehr weiter aufstauen würde. Dieses ist nicht der Fall. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass auf Grund einer weiteren Ampelaniage das Fußgänger-Aufkommen zunehmen wird. Ob der Verkehr an der bereits existierenden Ampelanlage oder erst 300 Meter weiter durch eine neue, zweite Ampelanlage, gestoppt wird macht für den Rückstau dann keinen Unterschied. Die Argumentation der Messe Frankfurt ist nicht schlüssig. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist wegen der drei fahrstreifigen Straße "Zum Messeparkhaus Rebstock" nicht zulässig. Es bleiben nur eine Ampelanlage oder eine Brücke, wie sie für den Übergang der "Straße der Nationen" zwischen den dort entstehenden Parkaniagen geplant ist. Die derzeitige Situation ist unbefriedigend und gefährlich. Die Messe Frankfurt kommt darüber hinaus ihrer Verpflichtung die Durchgangssperre ausserhalb der Messezeiten freizugeben regelmäßig nicht nach. Hinzu kommt, dass sich im letzten Jahr an exakt dieser Stelle ein tödlicher Verkehrsunfall, ausserhalb der Messezeiten, ereignete, was die Gefährlichkeit unterstreicht.