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Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 08.08.2011, OA 50 entstanden aus Vorlage: OF 44/2 vom 08.08.2011

Betreff: Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einrichtung einer signalisierten Fußgängerquerung oder den Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Parkanlagen Rebstockpark neu und Rebstockpark alt zu beauftragen, sodass eine sichere Überquerung der Straßen "Zum Messeparkhaus Rebstock" und "Zum Rebstockbad" auch während der Messezeiten gewährleistet wird. Begründung: Im Bericht des Magistrats B 305 werden Angaben der Messe Frankfurt genannt, wonach eine zweite Fußgängerquerung den Verkehr weiter aufstauen würde. Dies ist nicht der Fall. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass aufgrund einer weiteren Ampelanlage das Aufkommen an Fußgängern zunehmen würde. Ob der Verkehr an der bereits existierenden Ampelanlage oder erst 300 Meter weiter durch eine neue, zweite Ampelanlage gestoppt wird, macht für den Rückstau keinen Unterschied. Die Argumentation der Messe Frankfurt ist nicht schlüssig. Ein Fußgängerüberweg ist wegen der dreispurigen Straße "Zum Messeparkhaus Rebstock" nicht zulässig. Es bleiben nur eine Ampelanlage oder eine Brücke, wie sie für den Übergang der "Straße der Nationen" zwischen den dort entstehenden Parkanlagen geplant ist. Die derzeitige Situation ist unbefriedigend und gefährlich. Die Messe Frankfurt kommt darüber hinaus ihrer Verpflichtung, die Durchgangssperre außerhalb der Messezeiten freizugeben, regelmäßig nicht nach. Hinzu kommt, dass sich im letzten Jahr an exakt dieser Stelle, außerhalb der Messezeiten, ein tödlicher Verkehrsunfall ereignete, was die Gefährlichkeit noch unterstreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305