Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 231 Betreff: Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Die Anregung wurde zum Anlass genommen, nochmals mit der Messe Frankfurt die Möglichkeiten der Einrichtung einer signalisierten Fußgängerquerung auch während der Messezeiten zu eruieren. Hierbei wurde erkennbar, dass sich durch den Bau einer weiteren signalisierten Fußgängerquerung die Leistungsfähigkeit des Parkhauses verschlechtern würde. Hierbei wurde unterstellt, dass es durch die Rotphasen zu Unterbrechungen im Verkehrsstrom von jeweils etwa 25 Sekunden kommen würde. Dies entspricht etwa 38 Fahrzeugen, wodurch sich der Rückstau in Richtung Westen entsprechend verlängern würde. Von der Messe Frankfurt wurde im Weiteren angeführt, dass die Parkhausbetriebsspur am jeweils letzten Tag einer Veranstaltung als Aufstellfläche für den Schwerlastverkehr genutzt wird, damit dieser nicht den umliegenden Straßenraum belastet. Für diese Nutzung ist es notwendig, das Parkhaus nach Veranstaltungsende schnell zu leeren, damit die Betriebsspur genutzt werden kann. Eine mehrfache Unterbrechung der aus dem Parkhaus ausfahrenden Fahrzeuge würde den Entleerungsprozess sowie eine kontrollierte und polizeigeführte Einfahrt des Schwerlastverkehrs auf das Messegelände verzögern. Vor diesem Hintergrund würde die Messe Frankfurt für den Fall, dass der Anregung gefolgt wird, eine Ausnahmeregelung für die Schließung des Überweges mindestens für die Veranstaltungen Ambiente, ISH, Light&Building, Automechanika und IAA einfordern. Der alternativ angeregte Bau einer Fußgängerbrücke ist bei der gegenwärtigen Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Der Magistrat sieht aus den genannten Gründen gegenwärtig keine Möglichkeit, der Anregung zu entsprechen. Er wird sich jedoch in Verhandlungen mit der Messe Frankfurt weiterhin für eine Lösung im Sinne der Anregung einsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305 Anregung vom 08.08.2011, OA 50