Parkanlagen Rebstockpark .Alt. und .Neu. auch bei Messe für Fußgänger passierbar halten
Begründung
"Alt" und "Neu" auch bei Messe für Fußgänger passierbar halten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Messe in Kontakt zu treten, damit geeignete Maßnahmen gefunden und ergriffen werden können, dass der Übergang zwischen den beiden Parkanlagen, Rebstock Park "Alt" und "Neu" auch zu Messezeiten für Fußgänger passierbar bleibt. Begründung: Der Weg vom Rebstock Park "Neu" zum Rebstock Park "Alt", wird durch die Straßen "Zum Messeparkhaus Rebstock" und "Zum Rebstockbad" von einem Absperrgitter unterbrochen. Ein Durchgang, der allerdings nur außerhalb von Messezeiten passierbar ist, ist vorhanden. Während der Messezeiten ist dieser Übergang für Fußgänger gesperrt. Dies hat zur Folge, dass die Fußgänger einen Umweg von ca. 800 Meter bewältigen müssen, um in den alten Teil des Rebstock Parks oder zum Schwimmbad zu kommen. Dies ist gerade für ältere und gehbehinderte Personen eine nicht hinzunehmende Belastung. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass eine Verbindung zwischen zwei Parkanlagen, die sehr gut genutzt wird, für viele Wochen im Jahr nicht passierbar ist. Nach der Fertigstellung des Europagartens wird die Nutzung dieses Überweges auch weiterhin steigen.