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Spielregeln für Leihfahrräder

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Anzahl der Leihfahrräder hatte sich zum Ende des vergangenen Jahres leicht erhöht. Dennoch blieben sowohl das Beschwerdeaufkommen als auch die Anzahl wahrgenommener Verstöße weiterhin unauffällig. Seit dem

  1. April 2025 werden für die stationsgebundenen Leihfahrräder nun gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Der Magistrat steht in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Anbietern, um das Verhalten der Nutzenden positiv zu beeinflussen.

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