Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel
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Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 246
Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.05.2018, § 2695 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 84/16 OBR 4, B 92/18, M 82/16 - Der Sachverhalt, wie er im Zwischenbericht B 92 vom 16.03.2018 dargelegt war, hat sich aufgrund fraktionsübergreifender Beratungen und noch ausstehender Entscheidungen über die Länge der Einhausung seither nicht geändert. Demnach ist die abschließende Bewertung der wesentlichen Kriterien der Einhausung der A 661 wie Baukosten und Finanzierung zum Redaktionsschluss dieses Zwischenberichtes noch nicht erfolgt. Gleiches gilt auch im Hinblick auf mögliche Förderoptionen und/oder Kostenbeteiligungen vom Land Hessen bzw. der Bundesrepublik Deutschland an dem Projekt. Hierzu sind mit den zuständigen Dienststellen entsprechende Erörterungen zu führen. Der Magistrat befindet sich hierzu weiterhin in Gesprächen.