Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel
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Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 235
Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018, § 3216 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 84/16 OBR 4, B 246/18, M 82/16 - In der OA 84/2016 wurde vorgeschlagen, die Einhausung der A 661 mittels der Variante L 3 zu planen und zu realisieren. Diese Einhausungsvariante ist mittlerweile insofern überholt, als dass mit Beschluss § 3864 vom 04.04.2019 die Stadtverordnetenversammlung festgelegt hat, dass die Einhausung der A 661 in der Länge der Variante L 2 zu realisieren ist. Alle weiteren Planungen für das Ernst-May-Viertel erfolgen nunmehr auf Basis dieser Maßgabe; gleiches gilt auch für Untersuchungen zu technischen Aspekten und für die Kostenschätzungen zu dem Einhausungsprojekt. Über die mögliche Förderoptionen und/oder Kostenbeteiligungen vom Land Hessen bzw. der Bundesrepublik Deutschland befindet sich der Magistrat in Gesprächen mit den zuständigen Dienststellen.