Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockbornhier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: OF CDU, SPD
Begründung
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 219 wird zugestimmt unter Hinweis auf folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Aufstellung des Bebauun gsplans sollte nicht, wie in Ziffer 1.1. der M 219 vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30. 07. 2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung.
- Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist getreu dem Stadtverordnetenbeschluss § 8361 v. 01.07.2010 (NR 1885) stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen.
- Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden.
- Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die nach dem Baumgutachten ergebnisfestgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden
- Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 PKW-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete städteplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften "Am Stockborn 1-7" für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die in der Magistratsvorlage M219 vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge eine Blockrandbebauung und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer 53/4-geschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen sich die aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume 5 bis 10 Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegsflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegsflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße am Stockborrn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohner wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von PKW-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.01.2016,
OF 671/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 219 wird zugestimmt unter
Hinweis auf folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die
Aufstellung des Bebauun gsplans sollte nicht, wie in Ziffer
1.1. der M 219 vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30. 07. 2015"
erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2.
Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast
geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn
ist getreu dem Stadtverordnetenbeschluss § 8361 v. 01.07.2010 (NR 1885) stärker
aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169
(Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung
in die Planung einzubeziehen. 3. Die
umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4.
Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die nach dem Baumgutachten
ergebnisfestgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise
nachgepflanzt werden 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl
von 1,5 PKW-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete
städteplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften "Am Stockborn 1-7"
für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer
sinnvollen Verwendung zugeführt. Die in der Magistratsvorlage M219 vorgestellte
Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge eine Blockrandbebauung und drei
dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke liegen an dem
Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer
53/4-geschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand
drängen sich die aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark
nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln
können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand
gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume
5 bis 10 Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegsflächen
gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegsflächen auf der
Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne
verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich
der Straße am Stockborrn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert
werden In verschiedenen
Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohner wurde sehr stark zum Ausdruck
gebracht, dass Ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne
Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im
Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und
Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend
zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche
Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung
stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste
überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt,
die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die
Schaffung einer hohe Anzahl von PKW-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände
größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten,
dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits
eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragsteller:
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016
1.
Der Vorlage M 219 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung Herr Hofacker zu 2. Annahme bei
Enthaltung Herr Hofacker