Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST
665 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am
Stockborn Auf die Ortsbeiratsanregung OA 140
vom 20.04.17 wurde mit der Stellungnahme des Magistrats 1733 vom 08.09.2017
ausführlich eingegangen. Der Magistrat ist den Anregungen des Ortsbeirats 8
soweit gefolgt, wie sie in das Bebauungsplanverfahren mit seinen Zielen
aufgrund der aktuellen städtebaulichen und wohnungsstrukturellen
Rahmenbedingungen integrierbar sind. Im Einzelnen: Zu Ziffer 1 Zur Forderung des weitgehenden Erhalts der Bäume
Von den 41 Bäumen auf den heutigen
Grundstücken Am Stockborn 1 - 3 und 5 - 7 wurden 17 Bäume in einem
Sachverständigengutachten als "Baum mit hoher Wertigkeit" eingestuft. Von
diesen 17 hochwertigen Bäumen werden 9 Bäume erhalten. Als Ersatz müssen 9
Bäume auf dem künftigen Baugrundstück und mindestens 3 Bäume im öffentlichen
Straßenraum an der Straße Am Stockborn gepflanzt werden. Die inzwischen erfolgten
Baumfällungen sind genehmigt worden. Die Baumfällungen mussten jetzt erfolgen,
damit die Einrichtung der Baustelle für die Abrissarbeiten des
asbestverseuchten Gebäudebestands nicht die Vogelbrutzeit im Frühjahr 2019
beeinträchtigt. Zur Forderung
von maximal vier Geschossen inclusive Dachgeschoss Die städtebauliche Konzeption an der Straße Am
Stockborn mit Kreuzung zum Praunheimer Weg hat insbesondere eine
Lärmschutzfunktion für die dahinter liegenden Neubauten wie auch für die
umliegende Bestandsbebauung. Deshalb ergibt sich ein vergleichsweise
städtisches Bild mit bis zu sechs Vollgeschossen, die sich aufgrund des
Geländegefälles nach Osten bis auf vier Geschosse abstaffeln. Die im Abstand
von mehr als 30 m gegenüberliegende Bebauung an der Straße Am Stockborn ist
dreigeschossig, am Praunheimer Weg jedoch achtgeschossig. Im Kreuzungsbereich
der Straßen Am alten Schloss und Am Stockborn ist der geplante Gebäudeabschnitt
nur dreigeschossig und nimmt damit Rücksicht auf die gegenüberliegende
Einfamilienhausbebauung. Die drei einzelnen Gebäude, die künftig an der
Oberfeldstraße und an der Straße Am alten Schloss stehen, werden 3
Vollgeschosse mit einem zurückspringenden Staffelgeschoss haben. Durch die
Geländeneigung des Baugrundstücks werden diese neuen Solitärgebäude die
Firsthöhen der jeweils gegenüber liegenden, bestehenden Wohngebäude nicht
überragen. Zur Forderung einer maximalen Bruttogeschossfläche
von 12.000 qm Der Bebauungsplan setzt weder eine
GFZ noch eine maximale Bruttogeschossfläche fest. Anhand der Festsetzungen der
überbaubaren Grundstücksfläche in Verbindung mit der zulässigen
Geschosszahl und der Möglichkeit, über dem letzten Vollgeschoss ein weiteres
Nichtvollgeschoss zu errichten, wird eine maximale BGF von 12.000 qm in allen
Vollgeschossen und von 3.000 qm in den Dachgeschossen realisiert werden können.
Mit Blick auf das planerische Oberziel des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden ist es städtebaulich nicht zu rechtfertigen, im Plangebiet keine
Dachgeschosse (als Nichtvollgeschosse) zuzulassen, zumal sie im vorliegenden
Fall deutlich hinter die Hauptfassade zurückspringen müssen. Insofern können
zur ursprünglichen Zielzahl 3.000 qm BGF zusätzlich entstehen. Zur Forderung einer gegliederten
Bebauung entlang Am Stockborn Das städtebauliche Bild mit der stark gegliederten
Fassade entlang Am Stockborn mit mindestens drei Vorsprüngen und mindestens
zwei Rücksprüngen wurde aufgrund der Anregungen des Ortsbeirats und der
Nachbarschaft aufgenommen, sogar übererfüllt und im Bebauungsplan als zwingend
festgesetzt. Die Berücksichtigung von 7 erhaltenswerten Bestandsbäumen in der
Bebauungsplanung war nicht möglich, weil die Tiefgaragenausfahrt und die davon
getrennte Tiefgaragenzufahrt ausschließlich an der Straße Am Stockborn
angeordnet werden sollte, um Verkehrsbelästigungen von den Anwohnern in den
kleinen Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloss fern zu halten. In die
Gebäuderücksprünge müssen jeweils hochkronige Ersatzbäume (also 4 insgesamt)
gepflanzt werden. Zusammen mit mindestens 3 neuen Straßenbäumen an der Straße
Am Stockborn wird die straßenraumprägende Baumkulisse wieder hergestellt werden
können. Zu Ziffer 2 Zur Forderung einer maximalen
Grundflächenzahl von 0,4 Die
Festsetzung einer GRZ von 0,5 war unausweichlich, weil der Bau einer im
Hauptgebäude integrierten Kita in diesem Projekt noch eingeschossige Nebenräume
erforderlich macht. Da die zusätzliche Grundstücksüberbauung durch
Festsetzungen zu ökologischen Minimierungsmaßnahmen ausgeglichen wird, ist
dieses Konzept ebenfalls ein Nachweis für den sparsamen Umgang mit Grund und
Boden. Zu Ziffer 3
Zur Forderung von maximal
100 Wohneinheiten
Die im
Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 (WEP 2011) für das Baugebiet Am Stockborn
dargestellten 50 Wohneinheiten waren eine überschlägig prognostizierte
Mindestzahl, die bei der weiteren Planung zu konkretisieren war. Dies hatte der
Magistrat mit Bericht B 36 vom 27.01.2012 und V 371 vom 27.08.2012(OA 170/12,
OA 171/12) dem Ortsbeirat 8 dargelegt. Die Zahl der Wohnungen wird im
Bebauungsplan nicht festgesetzt. Durch den vereinbarten Anteil von 30 % der zu
errichtenden BGF im geförderten Wohnungsbau sind mehr Wohnungen auf gleicher
Fläche zu erwarten, da die Förderbedingungen sparsame Nebenflächen in den
Grundrisse vorgeben. Zu Ziffer 4 Zur Forderung der Einhaltung der Abstandsflächen
Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen, die
eine Unterschreitung von Abstandsvorschriften der Hessischen Bauordnung
zulassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.10.2018, OA 316