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Im geplanten „Ernst-May-Viertel“: Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung

Vorlagentyp: NR LINKE

Begründung

"Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:

  1. Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
  2. Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  3. Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  4. Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  5. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  6. Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
  7. Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
  8. Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.

Inhalt

Antrag vom 03.11.2016, NR 146

Betreff: Im geplanten "Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:

  1. Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.

  2. Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.

  3. Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.

  4. Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.

  5. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.

  6. Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.

  7. Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.

  8. Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 11 Versandpaket: 09.11.2016

Beratungsverlauf 14 Sitzungen

Sitzung 7
OBR 4
TO II, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU FDP ÖkoLinX-ARL
Sitzung 6
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP
Sitzung 7
OBR 11
TO II, TOP 6
Angenommen
Die Vorlage NR 146 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Linke Grüne FDP
Ablehnung:
SPD BFF
Sitzung 6
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung 6
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF Frankfurter
Sitzung 7
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung 7
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION Frankfurter
Sitzung 7
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 8
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke Frankfurter
Sitzung 8
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
Linke BFF Frankfurter FRAKTION AFD FDP Bff Und Fraktion Grüne Und Bff
Sitzung 8
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
Linke BFF Frankfurter FDP FRAKTION AFD Bff Und Fraktion
Sitzung 9
OBR 3
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL Fdp Und Bff
Sitzung 9
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke BFF Frankfurter FDP FRAKTION Bff Und Fraktion
Sitzung 11
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL Fraktion Und Ökolinx-Arl

Reden im Parlament

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