Im geplanten „Ernst-May-Viertel“: Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
"Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen:
- Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten "Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
- Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
- Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
- Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
- Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
- Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
- Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
- Im geplanten "Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten "Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten "Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.11.2016, NR 146 Betreff: Im geplanten
"Ernst-May-Viertel": Soziale, ökologische, nachhaltige
Stadtentwicklung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial,
ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das
untersuchte sogenannte "Ernst-May-Viertel" zu beschließen: 1. Städtische Grundstücke und Grundstücke von
stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten
"Ernst-May-Viertels" liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an
städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig
agierende Wohnprojektgruppen verpachtet. 2. Alle städtischen Grundstücke, die für den
Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu
bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen)
entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des
Haushaltsnettoeinkommens. 3. Für alle übrigen Grundstücke wird durch
städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für
vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete
beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. 4. Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten
werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem
jetzigen Standort erhalten. 5. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das
Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort
erhalten. 6. Die im Sachstandsbericht zu den
Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1)
ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte
Lärmschutzwand dienen. 7. Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes,
der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für
viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des
Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher
baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle
Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und
die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden
Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt
wird. 8. Im geplanten
"Ernst-May-Viertel" wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die
architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden
begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch
sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu
reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen.
Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen. Begründung: Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum
entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und
realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt - dem geplanten
"Ernst-May-Viertel" - stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige
Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen
werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen.
Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie
des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000
Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu
wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem
Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen
gegenüber. Auf städtischen Grundstücken müssen
langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen
Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der
Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene Grundstücke und
Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an
städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig
agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im
kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt
regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins. Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und
Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen
Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen.
Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies
bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass
in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten
"Ernst-May-Viertels" kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf
einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von
Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem
Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale
Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten
bleiben. Bei der Planung und Entstehung neuer
Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt,
basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht
versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die
Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand.
Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer
und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Astrid
Buchheim
Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff
Stadtv. Eyup
Yilmaz
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve
Ayyildiz
Stadtv. Michael Müller
Stadtv. Pearl Hahn
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 11
Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4
am 29.11.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE.
(= Zustimmung); 1 LINKE. (= Enthaltung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung,
Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
8. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
7. Sitzung des OBR 11
am 05.12.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 146 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (=
Zurückweisung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Beratung
der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Beratung
der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Beratung
der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Beratung
der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
7. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Beratung
der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Beratung
der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Beratung
der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Beratung
der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Beratung
der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Beratung
der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6. Die Beratung
der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7. Die Beratung
der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
8. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Die Vorlage
NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der
Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
7. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage
OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP,
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.,
BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und
Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF
(= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung
ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84
und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung)
FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA
57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage
NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der
Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage
OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne
Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD,
LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 7 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Punkte 2., 3. und
8. der Vorlage NR 146 getrennt abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage
M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 146 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Punkte 2., 3. und 8.: CDU, FDP,
ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE und
SPD Rest der Vorlage: CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE und SPD
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage
OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD,
LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR
115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6
Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die
Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
8. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
9. Die Vorlage
NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage
M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
12. Die Vorlage
NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt.
14. Die Vorlage
OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
15. a) Die
Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
18. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
20. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die
Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
26. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
28. a) Der
Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und
die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 23.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
(= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00