Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B
235 Betreff:
Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 26.04.2018, § 2648 - OA
232/18 OBR 2 -
Zu 1.) Bei einem Mieterwechsel kann es gelegentlich
vorkommen, dass Mietzeiten nicht nahtlos aneinander anknüpfen und Wohnungen für
kurze Zeit nicht bewohnt sind. Dieser Leerstand bewegt sich, bezogen auf den
Gesamtbestand von 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main, im
Promillebereich. Strukturelle Leerstände von Sozialwohnungen sind nicht zu
verzeichnen. Vermieter sind nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz
(HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) verpflichtet,
Sozialwohnungen nur ihrem Zweck entsprechend zu verwenden, Zweckentfremdung und
Leerstand sind nicht gestattet und stellen gemäß der o.g. Gesetze
Ordnungswidrigkeiten dar. Zu 2.) In der Grempstraße in 60487 Frankfurt am Main
befinden sich 36 öffentlich geförderte Wohnungen eines privaten Vermieters. Die
Wohnungen verteilen sich auf drei Liegenschaften und unterliegen noch bis zum
Ablauf des 31.12.2019 den Bestimmungen des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes
(HWoBindG) sowie des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG). Aktuell
befindet sich keine dieser Wohnungen in der Vermittlung. Im Rahmen der allgemeinen
Belegungskontrolle werden die Wohnungen regelmäßig durch das Amt für
Wohnungswesen kontrolliert und mögliche Verstöße geprüft. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
22.08.2018, OF
640/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.03.2018, OA 232
Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979
Antrag vom
25.04.2019, OF
792/2
Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 08.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2018
1. Die Vorlage
B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD
zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§
3213, 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom
29.10.2018