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Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2648 - OA 232/18 OBR 2 - Zu 1.) Bei einem Mieterwechsel kann es gelegentlich vorkommen, dass Mietzeiten nicht nahtlos aneinander anknüpfen und Wohnungen für kurze Zeit nicht bewohnt sind. Dieser Leerstand bewegt sich, bezogen auf den Gesamtbestand von 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main, im Promillebereich. Strukturelle Leerstände von Sozialwohnungen sind nicht zu verzeichnen. Vermieter sind nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) verpflichtet, Sozialwohnungen nur ihrem Zweck entsprechend zu verwenden, Zweckentfremdung und Leerstand sind nicht gestattet und stellen gemäß der o.g. Gesetze Ordnungswidrigkeiten dar. Zu 2.) In der Grempstraße in 60487 Frankfurt am Main befinden sich 36 öffentlich geförderte Wohnungen eines privaten Vermieters. Die Wohnungen verteilen sich auf drei Liegenschaften und unterliegen noch bis zum Ablauf des 31.12.2019 den Bestimmungen des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes (HWoBindG) sowie des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG). Aktuell befindet sich keine dieser Wohnungen in der Vermittlung. Im Rahmen der allgemeinen Belegungskontrolle werden die Wohnungen regelmäßig durch das Amt für Wohnungswesen kontrolliert und mögliche Verstöße geprüft. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.03.2018, OA 232 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Antrag vom 25.04.2019, OF 792/2 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3213, 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 29.10.2018

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