Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235
Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2648 - OA 232/18 OBR 2 - Zu
- ) Bei einem Mieterwechsel kann es gelegentlich vorkommen, dass Mietzeiten nicht nahtlos aneinander anknüpfen und Wohnungen für kurze Zeit nicht bewohnt sind. Dieser Leerstand bewegt sich, bezogen auf den Gesamtbestand von 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main, im Promillebereich. Strukturelle Leerstände von Sozialwohnungen sind nicht zu verzeichnen. Vermieter sind nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) verpflichtet, Sozialwohnungen nur ihrem Zweck entsprechend zu verwenden, Zweckentfremdung und Leerstand sind nicht gestattet und stellen gemäß der o.g. Gesetze Ordnungswidrigkeiten dar. Zu 2.) In der Grempstraße in 60487 Frankfurt am Main befinden sich 36 öffentlich geförderte Wohnungen eines privaten Vermieters. Die Wohnungen verteilen sich auf drei Liegenschaften und unterliegen noch bis zum Ablauf des 31.12.2019 den Bestimmungen des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes (HWoBindG) sowie des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG). Aktuell befindet sich keine dieser Wohnungen in der Vermittlung. Im Rahmen der allgemeinen Belegungskontrolle werden die Wohnungen regelmäßig durch das Amt für Wohnungswesen kontrolliert und mögliche Verstöße geprüft.Nebenvorlage: Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
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OBR 2
TO I, TOP 23
Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Spd
Sitzung
25
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
31
nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter