Bebauungsplan Henninger Turm
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233
Betreff: Bebauungsplan Henninger Turm Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9304 - OA 1276/11 und OA 1277/11 OBR 5 - Zur OA 1276: Zu
- Der Magistrat hat in Zusammenarbeit mit der Eigentümerin zwei Standorte für Kinderspielplätze im Gebiet des ehemaligen Henninger Areals herausgearbeitet: - Eine Spielfläche für Kleinkinder von ca. 12 x 20 m soll direkt auf dem Quartiersplatz - Mittelpunkt des neuen Wohngebietes -, der östlich des Hainer Weges liegt, eingeplant werden. Die genaue Verortung und Ausformung des Spielplatzes wird im Rahmen der Ausbauplanung für den Quartiersplatz festgelegt. - Eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche wird in den eingeschränkten Gewerbegürtel, der die Radeberger Brauerei umschließt, integriert. Der genaue Standort und die Art der Spielmöglichkeit (Bolzplatz, Skate-Park, Basketball usw.) liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest, so dass eine genaue Verortung im Bebauungsplan nicht sinnvoll ist. Im Rahmen des Wettbewerbes zur Umnutzung des Henninger Turmes sollen die Wettbewerbsteilnehmer auch Vorschläge für einen geeigneten Standort liefern. Die Art der Spielmöglichkeit soll in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und Interessensvertretern der Jugendlichen festgelegt werden. Zu
- Durch die geplanten Veränderungen der Nutzungsart im Bebauungsplanentwurf Nr. 847 für einen untergeordneten und überwiegend bereits bebauten Bereich in der Nachbarschaft der Radeberger Brauerei wird es aus Sicht des Magistrats keine signifikanten Verkehrsmengenveränderungen geben, die Einfluss auf die bislang geplante Erschließung des Neubaugebietes Rund um den Henninger Turm hätten. Zur Erschließung des Neubaugebietes soll der Hainer Weg ausgebaut werden, die Geleitstraße wird für den Zweirichtungsverkehr geöffnet und es wird geprüft, ob eine Linksabbiegemöglichkeit am Wendelsplatz (aus Richtung Osten in der Offenbacher Landstraße) eingerichtet werden kann. Zur OA 1277: Zu
- Soziale Anforderungen: Diese Forderungen werden in die Begründung zum Bebauungsplan - Kapitel 5 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung - aufgenommen. Eine differenzierte Preisstruktur, neue Wohnformen und Finanzierungsmodelle, die die soziale Mischung des Gebietes und den demografischen Wandel gewährleisten, können nicht im Rahmen eines Bebauungsplanes festgesetzt und gesichert werden. Hierzu eröffnet der Bundesgesetzgeber den Gemeinden als Satzungsgebern über das Baugesetzbuch keine Ermächtigungsgrundlage. Zu
- Lärmschutz: Der Siedlungsbeschränkungsbereich, der bislang im gültigen Regionalplan und auch im künftigen Regionalen Flächennutzungsplan dargestellt wurde und wird, ist bereits im Kapitel der Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 847 Kapitel 3.1 (Raumordnung und Landesplanung) erläutert. Die Lärmemissionen der Binding Brauerei werden in der Begründung zum Bebauungsplan - Kapitel 11.2.5 Mensch/Lärm - ausführlich behandelt. Zu
- Henninger Turm: Die statischen und konstruktiven Vorgaben des Henninger Turms und die Vereinbarkeit mit den künftigen Nutzungen werden im Rahmen des noch durchzuführenden Wettbewerbes berücksichtigt. Ob das Drehrestaurant wiederbelebt werden kann, muss im Wettbewerb geklärt werden. Auf die Einhaltung der interessensgerechten Nutzung wird der Magistrat im Rahmen des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens achten.Nebenvorlage: Anregung vom 27.05.2011, OA 19 Antrag vom 23.05.2011, OF 51/5