Bebauungsplan Henninger Turm
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B
233 Betreff:
Bebauungsplan Henninger
Turm Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, §
9304 - OA 1276/11 und OA
1277/11 OBR 5 -
Zur OA 1276: Zu 1. Der Magistrat hat in Zusammenarbeit mit der
Eigentümerin zwei Standorte für Kinderspielplätze im Gebiet des ehemaligen
Henninger Areals herausgearbeitet: - Eine Spielfläche für Kleinkinder von ca. 12 x 20 m
soll direkt auf dem Quartiersplatz - Mittelpunkt des neuen Wohngebietes -, der
östlich des Hainer Weges liegt, eingeplant werden. Die genaue Verortung und
Ausformung des Spielplatzes wird im Rahmen der Ausbauplanung für den
Quartiersplatz festgelegt. - Eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche wird in den
eingeschränkten Gewerbegürtel, der die Radeberger Brauerei umschließt,
integriert. Der genaue Standort und die Art der Spielmöglichkeit (Bolzplatz,
Skate-Park, Basketball usw.) liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
fest, so dass eine genaue Verortung im Bebauungsplan nicht sinnvoll ist.
Im Rahmen des Wettbewerbes zur Umnutzung des Henninger Turmes sollen die
Wettbewerbsteilnehmer auch Vorschläge für einen geeigneten Standort liefern.
Die Art der Spielmöglichkeit soll in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und
Interessensvertretern der Jugendlichen festgelegt werden. Zu 2. Durch die geplanten Veränderungen der Nutzungsart im
Bebauungsplanentwurf Nr. 847 für einen untergeordneten und überwiegend bereits
bebauten Bereich in der Nachbarschaft der Radeberger Brauerei wird es aus Sicht
des Magistrats keine signifikanten Verkehrsmengenveränderungen geben, die
Einfluss auf die bislang geplante Erschließung des Neubaugebietes Rund um den
Henninger Turm hätten. Zur
Erschließung des Neubaugebietes soll der Hainer Weg ausgebaut werden, die
Geleitstraße wird für den Zweirichtungsverkehr geöffnet und es wird geprüft, ob
eine Linksabbiegemöglichkeit am Wendelsplatz (aus Richtung Osten in der
Offenbacher Landstraße) eingerichtet werden kann. Zur OA 1277: Zu 1. Soziale Anforderungen: Diese Forderungen werden in die Begründung zum
Bebauungsplan - Kapitel 5 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung -
aufgenommen. Eine differenzierte Preisstruktur, neue Wohnformen und
Finanzierungsmodelle, die die soziale Mischung des Gebietes und den
demografischen Wandel gewährleisten, können nicht im Rahmen eines
Bebauungsplanes festgesetzt und gesichert werden. Hierzu eröffnet der
Bundesgesetzgeber den Gemeinden als Satzungsgebern über das Baugesetzbuch keine
Ermächtigungsgrundlage. Zu 2. Lärmschutz: Der Siedlungsbeschränkungsbereich, der bislang im
gültigen Regionalplan und auch im künftigen Regionalen Flächennutzungsplan
dargestellt wurde und wird, ist bereits im Kapitel der Begründung zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 847 Kapitel 3.1 (Raumordnung und Landesplanung)
erläutert. Die Lärmemissionen der Binding Brauerei werden in der Begründung zum
Bebauungsplan - Kapitel 11.2.5 Mensch/Lärm - ausführlich behandelt.
Zu 3. Henninger Turm: Die statischen und konstruktiven Vorgaben des
Henninger Turms und die Vereinbarkeit mit den künftigen Nutzungen werden im
Rahmen des noch durchzuführenden Wettbewerbes berücksichtigt. Ob das
Drehrestaurant wiederbelebt werden kann, muss im Wettbewerb geklärt werden. Auf
die Einhaltung der interessensgerechten Nutzung wird der Magistrat im Rahmen
des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens achten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
27.05.2011, OA 19
Antrag vom
23.05.2011, OF 51/5
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.01.2011, OA 1276
Anregung vom
26.01.2011, OA 1277
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5
am 27.05.2011, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 19 2011
1.
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 51/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
48 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 19 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 233 = Kenntnis, OA
19 = Prüfung und Berichterstattung) 2. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.08.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 19 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte (= Prüfung und Berichterstattung)
4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 44 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 19 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Bunte (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Annahme) sowie Bunte und REP (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 558, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 61 00