Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 27.05.2011, OA 19 entstanden aus Vorlage: OF 51/5 vom 23.05.2011
Betreff: Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte in den Bebauungsplanentwurf Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - im Rahmen der erneuten Offenlage einzubeziehen:
- In dem geplanten Gewerbe-/Kerngebiet um den Henninger Turm wird je ein Standort für eine neue Grundschule und einen Bolzplatz für Jugendliche ausgewiesen;
- Die Festsetzungen des Mischgebietes (MK) werden dahin gehend ergänzt, dass dort die Schaffung von Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Begründung: Nach der zwischen den Firmen Actris AG und Radeberger Ende 2010 erfolgten Einigung über die Lärmproblematik, die von dem Brauereistandort ausgeht und Auswirkungen auf das geplante neue Wohngebiet hat, muss der Bebauungsplanentwurf Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - erneut offengelegt werden. Diese Offenlage hat bisher nicht stattgefunden, sodass noch für die zukünftige Wohnbevölkerung sowie die Mühlbergschule und die Martin-Buber-Schule wichtige Ergänzungen vorgenommen werden können. Wichtigster Punkt ist die Errichtung einer weiteren Grundschule im geplanten Gewerbe- bzw. Kerngebiet im Bereich des Henninger Turms. Die wegen der steigenden Zahl an Grundschülerinnen und Grundschülern aus den Neubaugebieten im Süden Sachsenhausens beabsichtigte Vergrößerung der beiden bestehenden Grundschulen stellt keine befriedigende Lösung dar. Der Standort der neuen Grundschule am Henninger Turm befindet sich in der geographischen Mitte der bestehenden Grundschulen und unmittelbar am neuen Baugebiet für mehrere Tausend neue Mitbürgerinnen und Mitbürger. Diese Grundschülerinnen und Grundschüler hätten somit einen kurzen Schulweg, der sich auch für Schülerinnen und Schüler aus bereits bestehenden Bereichen verkürzen würde. Der Ortsbeirat 5 hat im Januar 2011 für den Neubaubereich einen Bolzplatz gefordert. Diesen Wunsch hat der Magistrat befürwortet, er muss jedoch noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Auch wenn die zukünftige Nutzung des Henninger Turms erst nach einem Wettbewerb endgültig geklärt werden soll, ist eine - zumindest teilweise - Wohnnutzung nicht ausgeschlossen. Auch gibt es interessante Pläne, nördlich des Henninger Turms in die gewerbliche Nutzung Wohnen zu integrieren. Wohnen in ausgewiesenen Kernbereichen ist dann zulässig, wenn der Bebauungsplan dies festschreibt. Daher ist die Festsetzung "Kerngebiet (MK)" im Interesse des Wohnstandortes Sachsenhäuser Berg zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 233