Bebauungsplan Nr.847-Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
Henninger Turm hier: Erneute Offenlage Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte in den Bebauungsplanentwurf Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - im Rahmen der erneuten Offenlage einzubeziehen:
- In dem geplanten Gewerbe-/Kerngebiet um den Henninger Turm werden je ein Standort für eine neue Grundschule und einen Bolzplatz für Jugendliche ausgewiesen.
- Die Festsetzungen des Mischgebietes (MK) werden dahingehend ergänzt, dass dort die Schaffung von Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Begründung: Nach der zwischen den Firmen actris und Radeberger Ende 2010 erfolgten Einigung über die Lärmproblematik, die von dem Brauereistandort ausgeht und Auswirkungen auf das geplante neue Wohngebiet hat, muss der Bebauungsplanentwurf Nr. 847 -Rund um den Henninger Turm - erneut offengelegt werden. Diese Offenlage hat bisher nicht stattgefunden, so dass noch für die zukünftige Wohnbevölkerung und die Mühlberg- und die Martin-Buber-Schule wichtige Ergänzungen vorgenommen werden können. Wichtigster Punkt ist eine weitere Grundschule im geplanten Gewerbe- bzw. Kerngebiet im Bereich des Henninger Turms zu errichten. Die wegen der steigenden Zahl an Grundschülerinnen und Grundschülern aus den Neubaugebieten im Süden Sachsenhausens beabsichtigte Vergrößerung der beiden bestehenden Grundschulen stellt keine befriedigende Lösung dar. Der Standort der neuen Grundschule am Henninger Turm befindet sich in der geographischen Mitte der bestehenden Grundschulen und unmittelbar am neuen Baugebiet für mehrere Tausend neue Mitbürgerinnen und Mitbürger. Diese Grundschülerinnen und Grundschüler hätten somit einen kurzen Schulweg, der sich auch für Schülerinnen und Schüler aus bereits bestehenden Bereichen verkürzen würde. Der Ortsbeirat hat im Januar 2011 für den Neubaubereich einen Bolzplatz gefordert. Diesen Wunsch hat der Magistrat befürwortet, er muss noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Auch wenn die zukünftige Nutzung des Henninger Turms erst nach einem Wettbewerb endgültig geklärt werden soll, ist eine - zumindest teilweise -Wohnnutzung nicht ausgeschlossen. Auch gibt es interessante Pläne, nördlich des Henninger Turms in die gewerbliche Nutzung Wohnen zu integrieren. Wohnen in ausgewiesenen Kernbereichen ist dann zulässig, wenn der Bebauungsplan dieses festschreibt. Daher ist die Festsetzung "Kerngebiet (MK)" im Interesse des Wohnstandortes Sachsenhäuser Berg zu ergänzen,
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2011, OF 51/5
Betreff: Bebauungsplan Nr.847-Rund um den
Henninger Turm hier: Erneute Offenlage Der Ortsbeirat bittet die
Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Die Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte in
den Bebauungsplanentwurf Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - im Rahmen der
erneuten Offenlage einzubeziehen: 1. In dem geplanten Gewerbe-/Kerngebiet um den
Henninger Turm werden je ein Standort für eine neue Grundschule und einen
Bolzplatz für Jugendliche ausgewiesen. 2. Die Festsetzungen des Mischgebietes (MK) werden
dahingehend ergänzt, dass dort die Schaffung von Wohnungen unter bestimmten
Voraussetzungen möglich ist. Begründung: Nach der zwischen den Firmen actris und
Radeberger Ende 2010 erfolgten Einigung über die Lärmproblematik, die von dem
Brauereistandort ausgeht und Auswirkungen auf das geplante neue Wohngebiet hat,
muss der Bebauungsplanentwurf Nr. 847 -Rund um den Henninger Turm - erneut
offengelegt werden. Diese Offenlage hat bisher nicht stattgefunden, so
dass noch für die zukünftige Wohnbevölkerung und die Mühlberg- und die
Martin-Buber-Schule wichtige Ergänzungen vorgenommen werden können. Wichtigster Punkt ist eine weitere Grundschule im
geplanten Gewerbe- bzw. Kerngebiet im Bereich des Henninger Turms zu errichten.
Die wegen der steigenden Zahl an Grundschülerinnen und Grundschülern aus den
Neubaugebieten im Süden Sachsenhausens beabsichtigte Vergrößerung der beiden
bestehenden Grundschulen stellt keine befriedigende Lösung dar. Der Standort
der neuen Grundschule am Henninger Turm befindet sich in der geographischen
Mitte der bestehenden Grundschulen und unmittelbar am neuen Baugebiet für
mehrere Tausend neue Mitbürgerinnen und Mitbürger. Diese Grundschülerinnen und
Grundschüler hätten somit einen kurzen Schulweg, der sich auch für Schülerinnen
und Schüler aus bereits bestehenden Bereichen verkürzen würde. Der Ortsbeirat hat im Januar 2011 für den
Neubaubereich einen Bolzplatz gefordert. Diesen Wunsch hat der Magistrat
befürwortet, er muss noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Auch wenn die zukünftige Nutzung des Henninger Turms
erst nach einem Wettbewerb endgültig geklärt werden soll, ist eine - zumindest
teilweise -Wohnnutzung nicht ausgeschlossen. Auch gibt es interessante Pläne,
nördlich des Henninger Turms in die gewerbliche Nutzung Wohnen zu integrieren.
Wohnen in ausgewiesenen Kernbereichen ist dann zulässig, wenn der Bebauungsplan
dieses festschreibt. Daher ist die Festsetzung "Kerngebiet (MK)" im
Interesse des Wohnstandortes Sachsenhäuser Berg zu ergänzen, Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.05.2011, B 233 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5
am 27.05.2011, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 19 2011
1.
Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 51/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme