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Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1221 Betreff: Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage Zu 1. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm - fand vom 21.9. bis zum 28.10.2011 statt. Der Bebauungsplanentwurf sieht keinen Standort für eine Grundschule vor, da ein derartiges Grundstück mit 10.000 bis 12.000 qm in dem angestrebten städtebau-lichen Rahmen und Maßstab des neuen Wohnquartiers nicht darstellbar ist. Alle Planungen und Verträge mit den Eigentümern des ehem. Henniger-Areals sind in Abstimmung mit dem Stadtschulamt von einer Erweiterung der Mühlbergschule ausgegangen, die von den Eigentümern finanziert werden. Die Berücksichtigung eines weiteren Grundschul-Grundstückes war vom Stadtschulamt zu keiner Zeit fachlich gefordert. Die Sicherung einer solchen Nutzung bedeutete ein völlig neues Planungsverfahren, das die Revitalisierung des ehemaligen Henninger Geländes in Frage stellen würde. Der Magistrat hält das im Bericht B 233 vorgeschlagene Verfahren zum Umgang mit einem Bolzplatz für zielführender, als einen willkürlichen Standort ohne Kenntnis der konkreten künftigen Baustrukturen festzulegen. Magistratsbericht B 233 vom 06.05.2011, Stv.-V., § 9304 vom 27.01.2011 Eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche wird in den eingeschränkten Gewerbegürtel, der die Radeberger Brauerei umschließt, integriert. Der genaue Standort und die Art der Spielmöglichkeit (Bolzplatz, Skate-Park, Basketball usw.) liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest, so dass eine genaue Verortung im Bebauungsplan nicht sinnvoll ist. Im Rahmen des Wettbewerbes zur Umnutzung des Henninger Turmes sollen die Wettbewerbsteilnehmer auch Vorschläge für einen geeigneten Standort liefern. Die Art der Spielmöglichkeit soll in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und Interessensvertretern der Jugendlichen festgelegt werden. Zu 2. Der Bebauungsplanentwurf setzt im Textteil unter 1.3.1 fest, dass in allen Kerngebieten Wohnungen allgemein zulässig sind. Ferner wurde ein Hinweis auf den Immissionsschutz von Aufenthaltsräumen aufgenommen, so dass die Anregung des Ortsbeirates in diesem Punkt erfüllt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2011, OA 19