Bebauungsplan Nr. 847 - Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST
1221
Betreff: Bebauungsplan Nr.
847 - Rund um den Henninger Turm hier: Erneute Offenlage Zu 1. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 847 -
Rund um den Henninger Turm - fand vom 21.9. bis zum 28.10.2011 statt. Der Bebauungsplanentwurf sieht keinen Standort für
eine Grundschule vor, da ein derartiges Grundstück mit 10.000 bis 12.000 qm in
dem angestrebten städtebau-lichen Rahmen und Maßstab des neuen Wohnquartiers
nicht darstellbar ist. Alle Planungen und Verträge mit den Eigentümern des
ehem. Henniger-Areals sind in Abstimmung mit dem Stadtschulamt von einer
Erweiterung der Mühlbergschule ausgegangen, die von den Eigentümern finanziert
werden. Die Berücksichtigung eines weiteren Grundschul-Grundstückes war vom
Stadtschulamt zu keiner Zeit fachlich gefordert. Die Sicherung einer solchen
Nutzung bedeutete ein völlig neues Planungsverfahren, das die Revitalisierung
des ehemaligen Henninger Geländes in Frage stellen würde. Der Magistrat hält das im Bericht B 233
vorgeschlagene Verfahren zum Umgang mit einem Bolzplatz für zielführender, als
einen willkürlichen Standort ohne Kenntnis der konkreten künftigen
Baustrukturen festzulegen. Magistratsbericht B 233 vom 06.05.2011, Stv.-V., §
9304 vom 27.01.2011 Eine
Aufenthaltsfläche für Jugendliche wird in den eingeschränkten Gewerbegürtel,
der die Radeberger Brauerei umschließt, integriert. Der genaue Standort
und die Art der Spielmöglichkeit (Bolzplatz, Skate-Park, Basketball usw.)
liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest, so dass eine genaue
Verortung im Bebauungsplan nicht sinnvoll ist. Im Rahmen des Wettbewerbes
zur Umnutzung des Henninger Turmes sollen die Wettbewerbsteilnehmer auch
Vorschläge für einen geeigneten Standort liefern. Die Art der Spielmöglichkeit
soll in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und Interessensvertretern der
Jugendlichen festgelegt werden. Zu 2. Der Bebauungsplanentwurf setzt im Textteil unter
1.3.1 fest, dass in allen Kerngebieten Wohnungen allgemein zulässig sind.
Ferner wurde ein Hinweis auf den Immissionsschutz von Aufenthaltsräumen
aufgenommen, so dass die Anregung des Ortsbeirates in diesem Punkt erfüllt
ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.05.2011, OA 19