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Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung hier: Leitbild für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main zur Optimierung des Energieverbrauchs beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B 214 Betreff: Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung hier: Leitbild für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main zur Optimierung des Energieverbrauchs beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3379 (M 80) - NR 2092/10 CDU/GRÜNE, l. B 337/17 - Zur Zielerreichung hat der Magistrat im Berichtszeitraum folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt: Bei Neuanschaffungen im Technologiebereich wird besonderer Wert auf die Erhöhung der Energieeffizienz gelegt. Insbesondere bei der Ausschreibung von stadtweiten Rahmenverträgen spielt die Berücksichtigung von Umweltkriterien eine große Rolle. So wurde beispielsweise bei der Ausschreibung des stadtweiten Bedarfs an Multifunktionsgeräten für die nächsten vier Jahre das standardisierte Umweltsiegel "Blauer Engel" in der aktuellen Form (RAL-UZ 205), welches strenge Maßstäbe an alle relevanten Umweltanforderungen setzt, als zwingend zu erfüllende Anforderung definiert. Um dieses Umweltsiegel verliehen zu bekommen, sind eine Vielzahl an Kriterien aus den Bereichen Ressourcenschonung, Verwendung gefährlicher Stoffe, stoffliche Emissionen und Energieverbrauch nachzuweisen. Zudem wurde der Stromverbrauch als eigenständiges Zuschlagskriterium in den Vergabeunterlagen definiert, um möglichst effiziente Geräte angeboten zu bekommen. Weiterhin gewähren viele Hersteller von IT-Hardware über die Rahmenverträge fünf Jahre Garantie, wodurch die Lebenszyklen der Hardware verlängert werden können. Zudem hat sich die Bereitstellung von zentral verwalteten Arbeitsplätzen (Telearbeitsplätze) über die zentrale Terminalserver-Farm im Rechenzentrum in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt. Die Mitarbeitenden werden darüber hinaus regelmäßig sensibilisiert, die bereitgestellte Hardware beim Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten. Die angestrebte Zentralisierung der Server im Rechenzentrum wird fortgeführt, um perspektivisch die dezentral betriebenen Serverräume bei den Ämtern vollständig aufzulösen und eine Verbesserung der gesamtstädtischen Energiebilanz zu erreichen. Aktuell befinden sich beispielsweise das Straßenverkehrsamt, das Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie das Kulturamt Frankfurt am Main in der Migration. Insbesondere durch die Überführung dezentral betriebener Datenbanken in das Datenbankhosting wird eine Einsparung der bisher erforderlichen (dezentralen) Systeme, verbunden mit einer Erhöhung der stadtweiten Standardisierung erreicht. Auch eine bisher noch dezentral betriebene Terminalserverinfrastruktur (Bereitstellung der Anwendung LOGA) wurde abgeschaltet, da die Anwendung nun über einen zentralen Terminalserver zur Verfügung gestellt wird. Durch die aktualisierten Regelungen (AGA II, Ziffer 8.3) für den Betrieb von IT-Systemen und Anwendungen wird die Nutzung von zentral betriebenen Virenschutzlösungen erstmals verbindlich vorgeschrieben. Hierdurch werden die bisher dezentral betriebenen Serversysteme für die Bereitstellung eigener Lösungen in den Ämtern überflüssig. Die Entwicklung und Umsetzung weiterer neuer standardisierter Services, wie beispielsweise die Bereitstellung von Fileservern ("Fileserver as a Service" bzw. "Managed Fileserver") wird weitere dezentral betriebene Server entbehrlich machen. Die fortschreitende Zentralisierung und insbesondere Virtualisierung von Serversystemen spiegelt sich auch in einer erheblichen Reduzierung der erforderlichen Serverlizenzen wieder, welche sich seit Ende 2015 auf weniger als die Hälfte reduziert hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.11.2010, NR 2092 Bericht des Magistrats vom 06.10.2017, B 337 Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 398 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.07.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.08.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2943, 23. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 20.08.2018 Aktenzeichen: 16 1

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