Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung hier: Leitbild für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main zur Optimierung des Energieverbrauchs beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.07.2018, B
214 Betreff:
Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung hier: Leitbild für die
Stadtverwaltung Frankfurt am Main zur Optimierung des Energieverbrauchs beim
Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, §
3379 (M 80) - NR 2092/10
CDU/GRÜNE, l. B 337/17 - Zur Zielerreichung hat der
Magistrat im Berichtszeitraum folgende Maßnahmen eingeleitet bzw.
umgesetzt: Bei Neuanschaffungen im
Technologiebereich wird besonderer Wert auf die Erhöhung der Energieeffizienz
gelegt. Insbesondere bei der Ausschreibung von stadtweiten Rahmenverträgen
spielt die Berücksichtigung von Umweltkriterien eine große Rolle. So wurde
beispielsweise bei der Ausschreibung des stadtweiten Bedarfs an
Multifunktionsgeräten für die nächsten vier Jahre das standardisierte
Umweltsiegel "Blauer Engel" in der aktuellen Form (RAL-UZ 205), welches strenge
Maßstäbe an alle relevanten Umweltanforderungen setzt, als zwingend zu
erfüllende Anforderung definiert. Um dieses Umweltsiegel verliehen zu
bekommen, sind eine Vielzahl an Kriterien aus den Bereichen Ressourcenschonung,
Verwendung gefährlicher Stoffe, stoffliche Emissionen und Energieverbrauch
nachzuweisen. Zudem wurde der Stromverbrauch als eigenständiges
Zuschlagskriterium in den Vergabeunterlagen definiert, um möglichst effiziente
Geräte angeboten zu bekommen. Weiterhin gewähren viele Hersteller von IT-Hardware
über die Rahmenverträge fünf Jahre Garantie, wodurch die Lebenszyklen der
Hardware verlängert werden können. Zudem hat sich die Bereitstellung von
zentral verwalteten Arbeitsplätzen (Telearbeitsplätze) über die zentrale
Terminalserver-Farm im Rechenzentrum in den letzten drei Jahren mehr als
verdoppelt. Die Mitarbeitenden werden darüber
hinaus regelmäßig sensibilisiert, die bereitgestellte Hardware beim Verlassen
des Arbeitsplatzes auszuschalten. Die angestrebte Zentralisierung der Server im
Rechenzentrum wird fortgeführt, um perspektivisch die dezentral betriebenen
Serverräume bei den Ämtern vollständig aufzulösen und eine Verbesserung der
gesamtstädtischen Energiebilanz zu erreichen. Aktuell befinden sich
beispielsweise das Straßenverkehrsamt, das Amt für Straßenbau- und Erschließung
sowie das Kulturamt Frankfurt am Main in der Migration. Insbesondere durch die Überführung dezentral
betriebener Datenbanken in das Datenbankhosting wird eine Einsparung der bisher
erforderlichen (dezentralen) Systeme, verbunden mit einer Erhöhung der
stadtweiten Standardisierung erreicht. Auch eine bisher noch dezentral
betriebene Terminalserverinfrastruktur (Bereitstellung der Anwendung LOGA)
wurde abgeschaltet, da die Anwendung nun über einen zentralen Terminalserver
zur Verfügung gestellt wird. Durch die aktualisierten Regelungen (AGA II, Ziffer
8.3) für den Betrieb von IT-Systemen und Anwendungen wird die Nutzung von
zentral betriebenen Virenschutzlösungen erstmals verbindlich vorgeschrieben.
Hierdurch werden die bisher dezentral betriebenen Serversysteme für die
Bereitstellung eigener Lösungen in den Ämtern überflüssig. Die Entwicklung und
Umsetzung weiterer neuer standardisierter Services, wie beispielsweise die
Bereitstellung von Fileservern ("Fileserver as a Service" bzw. "Managed
Fileserver") wird weitere dezentral betriebene Server entbehrlich machen.
Die fortschreitende Zentralisierung und insbesondere
Virtualisierung von Serversystemen spiegelt sich auch in einer erheblichen
Reduzierung der erforderlichen Serverlizenzen wieder, welche sich seit Ende
2015 auf weniger als die Hälfte reduziert hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.11.2010, NR 2092
Bericht des
Magistrats vom 06.10.2017, B 337
Bericht des
Magistrats vom 01.11.2019, B 398
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.07.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.08.2018, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 214 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2943, 23. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 20.08.2018 Aktenzeichen: 16 1