Freizeitgärten sichern
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 81 vom 22.04.2016 - Ernst May-Viertel/Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost") - wird zurückgestellt, bis der Magistrat Ersatzstandorte für die Freizeitgärten sowie Ersatzflächen für die Erweiterung des Grüngürtels nachgewiesen hat. Begründung: Gegenstand der Vorlage M 81 ist ein Plangebiet mit einer Fläche von ca. 4,6 ha, das im Osten durch die A 661 und im Norden durch die Friedberger Landstraße begrenzt wird, im Westen durch den Bodenweg und im Süden durch das Flurstück 79/1, Flur 440 der Gemarkung Frankfurt. Der Realisierung der vorgesehenen Bebauung stehen verschiedene rechtliche und tatsächliche Hindernisse im Weg, deren Beseitigung vom Magistrat vor weiteren Maßnahmen sicherzustellen ist. Bei den überplanten Flächen handelt es sich ganz überwiegend um Grünflächen. Der nördliche Teil der Flächen stellt sich dabei als offene Brache dar und im südlichen Bereich erfolgt weitestgehend eine Bewirtschaftung in Form von privaten Freizeitgärten. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain sind diese Flächen dementsprechend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Der Magistrat führt hierzu aus, dass im Gesamtkonzept der Maßnahme "für die entfallenden Freizeitgärten soweit wie möglich Ersatzstandorte geschaffen werden" sollen. Hierzu werde der Magistrat daher ein entsprechendes Verlagerungskonzept entwickeln und ein Managementsystem aufbauen. Ob und an welcher Stelle Ersatzstandorte gefunden werden können, ist dabei völlig offen. Denkbar ist daher auch, dass eine Verlagerung der Freizeitgärten nicht möglich ist. Weiterhin liegen die genannten Flächen im Bereich, der mit der GrünGürtel-Verfassung der Stadt Frankfurt am Main von 1991 als Grün-Gürtel festgelegt wurde, die bei einer Bebauung entfallen und an anderer Stelle in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität in den Grüngürtel einbezogen werden müssen. Ob diese Flächen vorhanden und verfügbar sind, ist nicht bekannt bzw. der Vorlage nicht zu entnehmen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, vor weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 914 zum einen Ersatzstandorte für die Freizeitgärten sowie Ersatzflächen für die Erweiterung des Grüngürtels nachzuweisen.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2016, NR 86
Betreff: Freizeitgärten sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 81 vom 22.04.2016 - Ernst May-Viertel/Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost") - wird zurückgestellt, bis der Magistrat Ersatzstandorte für die Freizeitgärten sowie Ersatzflächen für die Erweiterung des Grüngürtels nachgewiesen hat. Begründung: Gegenstand der Vorlage M 81 ist ein Plangebiet mit einer Fläche von ca. 4,6 ha, das im Osten durch die A 661 und im Norden durch die Friedberger Landstraße begrenzt wird, im Westen durch den Bodenweg und im Süden durch das Flurstück 79/1, Flur 440 der Gemarkung Frankfurt. Der Realisierung der vorgesehenen Bebauung stehen verschiedene rechtliche und tatsächliche Hindernisse im Weg, deren Beseitigung vom Magistrat vor weiteren Maßnahmen sicherzustellen ist. Bei den überplanten Flächen handelt es sich ganz überwiegend um Grünflächen. Der nördliche Teil der Flächen stellt sich dabei als offene Brache dar und im südlichen Bereich erfolgt weitestgehend eine Bewirtschaftung in Form von privaten Freizeitgärten. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain sind diese Flächen dementsprechend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Der Magistrat führt hierzu aus, dass im Gesamtkonzept der Maßnahme "für die entfallenden Freizeitgärten soweit wie möglich Ersatzstandorte geschaffen werden" sollen. Hierzu werde der Magistrat daher ein entsprechendes Verlagerungskonzept entwickeln und ein Managementsystem aufbauen. Ob und an welcher Stelle Ersatzstandorte gefunden werden können, ist dabei völlig offen. Denkbar ist daher auch, dass eine Verlagerung der Freizeitgärten nicht möglich ist. Weiterhin liegen die genannten Flächen im Bereich, der mit der GrünGürtel-Verfassung der Stadt Frankfurt am Main von 1991 als Grün-Gürtel festgelegt wurde, die bei einer Bebauung entfallen und an anderer Stelle in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität in den Grüngürtel einbezogen werden müssen. Ob diese Flächen vorhanden und verfügbar sind, ist nicht bekannt bzw. der Vorlage nicht zu entnehmen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, vor weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 914 zum einen Ersatzstandorte für die Freizeitgärten sowie Ersatzflächen für die Erweiterung des Grüngürtels nachzuweisen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.08.2016
Beratungsverlauf 19 Sitzungen
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