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Flugrouten über dem Stadtgebiet Frankfurt Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 164

Vorlagentyp: V

Inhalt

Anregung vom 15.05.2012, OA 201 entstanden aus Vorlage: OF 118/16 vom 14.05.2012

Betreff: Flugrouten über dem Stadtgebiet Frankfurt Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 164 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Bericht B 164 wird zurückgewiesen.

  2. Der Magistrat wird beauftragt,
    • a)in der Fluglärmkommission und bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) der geplanten Verlagerung der Flugroute 07N (kurz) auf die Flugroute 07N (lang) auf keinen Fall zuzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass der Frankfurter Osten nicht noch mehr verlärmt wird;
    • b)in der Fluglärmkommission und bei der DFS zu klären und zu berichten, warum immer mehr Maschinen im Gegenanflug von Westen schon über Bergen-Enkheim oder kurz danach, und in der Kurve laut aufheulend, auf die Endanfluglinie nach Offenbach einschwenken, das heißt, der Endanflug verläuft über eine Route, die fast der Startroute über die 07N (lang) entspricht. Dieses Verfahren ist eine weitere Belastung für Bergen-Enkheim und vom Magistrat strikt abzulehnen. Begründung: Anstatt den Frankfurter Süden und Osten vom Fluglärm zu entlasten, entwickelt die DFS den Osten immer deutlicher zum Fluglärmmülleimer der Region. Wie die Sprecherin der DFS am 14.05.2012 in der Frankfurter Neuen Presse erläuterte (http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/auf-ein-wort-l-rmschutz-soll-den-menschen-i n-frankfurt-dienen_rmn01.c.9836518.de.html), sollen die geplanten Änderungen den Menschen dienen. Offensichtlich geht die Flugsicherung davon aus, dass im Frankfurter Osten keine Menschen wohnen, die bedient werden müssen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Belange der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in der Fluglärmkommission und bei der DFS nachdrücklicher und vor allem erfolgreicher zu vertreten und eine weitere Lärmbelastung Bergen-Enkheims zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 164