Wann wird der Schandfleck Ostbahnhof endlich vorzeigbar?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B
130 Betreff:
Wann wird der Schandfleck Ostbahnhof endlich vorzeigbar? Vorgang:
A 364/13 SPD Zu 1 und 2: Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Erfordernis
zur Sanierung des Ostbahnhofs in seiner Bedeutung für die verkehrliche
Erschließung des Ostends unabhängig vom Einzugstermin der Europäischen
Zentralbank besteht. Dieses beinhaltet sowohl die Modernisierung des
Erscheinungsbildes von Station, Unterführung und Umfeld als auch den Erhalt des
Ostbahnhofs für den Regionalverkehr einschließlich der Herstellung einer
barrierefreien Zugänglichkeit. Um baldmögliche Verbesserungen zu erreichen, befindet
sich die Stadt Frankfurt am Main in intensiven Verhandlungen mit der DB
Station&Service AG als Verantwortliche für die Verkehrsstation. Nach dem
gegenwärtigen Stand der Verhandlungen ist vorgesehen, den Ostbahnhof in zwei
Schritten zu modernisieren. Da nicht mehr alle Bahnsteiganlagen benötigt werden,
sollen in einer ersten Baustufe die nicht mehr erforderliche Infrastruktur
einschließlich der Bahnsteigdächer zurückgebaut werden. Der Mittelbahnsteig
soll erneuert werden sowie eine neue Überdachung und Beleuchtung erhalten und
mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Außerdem soll die Unterführung
saniert und attraktiv gestaltet werden. Der vollständige barrierefreie Ausbau zwischen der
neu zu bauenden S-Bahnstation (Nord-Mainische S-Bahn) und der U-Bahnstation der
VGF soll mittels Aufzug hergestellt werden. Eine Machbarkeitsstudie wurde unter
Mitwirkung der Stadt, dem RMV und der DB AG erstellt und bildet die Grundlage
für die anstehenden Planungen. Die Realisierung dieses zweiten Bauabschnitts
ist unter den Rahmenbedingungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ab
2017 geplant. Zur Umsetzung des ersten
Bauabschnitts wird der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage vorgelegt
werden, sodass bei entsprechender Beschlussfassung ab Sommer dieses Jahres ein
Baubeginn möglich ist. Zu 3: Basierend auf den Ergebnissen des Ende 2007
durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs wurde in Abstimmung mit den
Investoren ein Gestaltungskonzept Danziger Platz/ Grusonstraße für die
südöstliche Randbebauung erarbeitet. Parallel dazu wurde eine Vorplanung für
die Verkehrsflächen im Bereich Danziger Platz/Grusonstraße erstellt. Das
Konzept sieht u.a. vor, durch die Bündelung des Straßenverkehrs auf der
Nordseite eine ruhige, zusammenhängende Platzfläche zu schaffen, die direkt an
die geplante südöstliche sechs bis siebengeschossige Randbebauung angebunden
sein wird. Über öffentliche Nutzungen in den Sockelzonen (Läden, Restaurants,
Cafés) sollen in den Obergeschossen Büros, Praxen, Hotel etc. ermöglicht
werden. Die Aufgänge zum geplanten linearen Grünzug "Landschaftslücke" auf dem
aufgelassenen nördlichen Gleis als Verbindung vom Ostpark zum Hafenpark sollen
in die geplante Randbebauung integriert werden. Da entlang der Grusonstraße
Baurecht besteht, konnte das Gebäude für die Einzelhandelsnutzung
"Globetrotter" bereits vor der Entwicklung der Bebauung am Danziger Platz
genehmigt und realisiert werden. Der Realisierung der südöstlichen Randbebauung des
Danziger Platzes steht zurzeit entgegen, dass die betroffenen Flächen noch als
Bahnflächen gewidmet und von der Deutschen Bahn AG auch als potenzielle
Baustelleneinrichtungsflächen für den Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgesehen
sind. Da diese diagonal unter dem Platz verlaufen und im Platzbereich ihren
Haltepunkt haben soll (zum Teil offene Bauweise bis in eine Tiefe von 20
Metern), kann der Endausbau der Platzfläche, der Verkehrsflächen und der Bau
der direkt angrenzenden Hochbauten erst nach der Fertigstellung der
Nordmainischen S-Bahn erfolgen. Zu 4: Nach Mitteilung der Deutsche Bahn AG ist vorgesehen,
noch in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren einzuleiten. zu 5: Die Planungen für die erste Baustufe zur
Modernisierung des Ostbahnhofes werden der Stadtverordnetenversammlung mit dem
Vortrag des Magistrats voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte
vorgelegt. zu 6.: Nach gegenwärtiger Kenntnis verfolgt
die Eigentümerin die Absicht, das Bahnhofsgebäude zu veräußern. Dementsprechend
sind keine Aktivitäten der Eigentümerin erkennbar, in eine Verbesserung der
Zugangssituation zum Regionalhalt, z. B. durch Abriss des maroden
Bahnhofsgebäudes, zu investieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
15.05.2013, A 364
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 30.04.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4
am 03.06.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER gegen ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Beschlussausfertigung(en): § 4776, 31. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 15.07.2014 Aktenzeichen: 92 1