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Wann wird der Schandfleck Ostbahnhof endlich vorzeigbar?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 130 Betreff: Wann wird der Schandfleck Ostbahnhof endlich vorzeigbar? Vorgang: A 364/13 SPD Zu 1 und 2: Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Erfordernis zur Sanierung des Ostbahnhofs in seiner Bedeutung für die verkehrliche Erschließung des Ostends unabhängig vom Einzugstermin der Europäischen Zentralbank besteht. Dieses beinhaltet sowohl die Modernisierung des Erscheinungsbildes von Station, Unterführung und Umfeld als auch den Erhalt des Ostbahnhofs für den Regionalverkehr einschließlich der Herstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit. Um baldmögliche Verbesserungen zu erreichen, befindet sich die Stadt Frankfurt am Main in intensiven Verhandlungen mit der DB Station&Service AG als Verantwortliche für die Verkehrsstation. Nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen ist vorgesehen, den Ostbahnhof in zwei Schritten zu modernisieren. Da nicht mehr alle Bahnsteiganlagen benötigt werden, sollen in einer ersten Baustufe die nicht mehr erforderliche Infrastruktur einschließlich der Bahnsteigdächer zurückgebaut werden. Der Mittelbahnsteig soll erneuert werden sowie eine neue Überdachung und Beleuchtung erhalten und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Außerdem soll die Unterführung saniert und attraktiv gestaltet werden. Der vollständige barrierefreie Ausbau zwischen der neu zu bauenden S-Bahnstation (Nord-Mainische S-Bahn) und der U-Bahnstation der VGF soll mittels Aufzug hergestellt werden. Eine Machbarkeitsstudie wurde unter Mitwirkung der Stadt, dem RMV und der DB AG erstellt und bildet die Grundlage für die anstehenden Planungen. Die Realisierung dieses zweiten Bauabschnitts ist unter den Rahmenbedingungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ab 2017 geplant. Zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts wird der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage vorgelegt werden, sodass bei entsprechender Beschlussfassung ab Sommer dieses Jahres ein Baubeginn möglich ist. Zu 3: Basierend auf den Ergebnissen des Ende 2007 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs wurde in Abstimmung mit den Investoren ein Gestaltungskonzept Danziger Platz/ Grusonstraße für die südöstliche Randbebauung erarbeitet. Parallel dazu wurde eine Vorplanung für die Verkehrsflächen im Bereich Danziger Platz/Grusonstraße erstellt. Das Konzept sieht u.a. vor, durch die Bündelung des Straßenverkehrs auf der Nordseite eine ruhige, zusammenhängende Platzfläche zu schaffen, die direkt an die geplante südöstliche sechs bis siebengeschossige Randbebauung angebunden sein wird. Über öffentliche Nutzungen in den Sockelzonen (Läden, Restaurants, Cafés) sollen in den Obergeschossen Büros, Praxen, Hotel etc. ermöglicht werden. Die Aufgänge zum geplanten linearen Grünzug "Landschaftslücke" auf dem aufgelassenen nördlichen Gleis als Verbindung vom Ostpark zum Hafenpark sollen in die geplante Randbebauung integriert werden. Da entlang der Grusonstraße Baurecht besteht, konnte das Gebäude für die Einzelhandelsnutzung "Globetrotter" bereits vor der Entwicklung der Bebauung am Danziger Platz genehmigt und realisiert werden. Der Realisierung der südöstlichen Randbebauung des Danziger Platzes steht zurzeit entgegen, dass die betroffenen Flächen noch als Bahnflächen gewidmet und von der Deutschen Bahn AG auch als potenzielle Baustelleneinrichtungsflächen für den Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgesehen sind. Da diese diagonal unter dem Platz verlaufen und im Platzbereich ihren Haltepunkt haben soll (zum Teil offene Bauweise bis in eine Tiefe von 20 Metern), kann der Endausbau der Platzfläche, der Verkehrsflächen und der Bau der direkt angrenzenden Hochbauten erst nach der Fertigstellung der Nordmainischen S-Bahn erfolgen. Zu 4: Nach Mitteilung der Deutsche Bahn AG ist vorgesehen, noch in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren einzuleiten. zu 5: Die Planungen für die erste Baustufe zur Modernisierung des Ostbahnhofes werden der Stadtverordnetenversammlung mit dem Vortrag des Magistrats voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte vorgelegt. zu 6.: Nach gegenwärtiger Kenntnis verfolgt die Eigentümerin die Absicht, das Bahnhofsgebäude zu veräußern. Dementsprechend sind keine Aktivitäten der Eigentümerin erkennbar, in eine Verbesserung der Zugangssituation zum Regionalhalt, z. B. durch Abriss des maroden Bahnhofsgebäudes, zu investieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.05.2013, A 364 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.04.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 03.06.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.07.2014 Aktenzeichen: 92 1