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Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof Die Fragestellungen des Ortbeirates wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) geprüft und werden auf dieser Grundlage beantwortet: Hinsichtlich der Einrichtung einer Schieberampe für Fahrräder und/oder Kinderwagen hat die technische Prüfung und Beurteilung auf der Grundlage der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, den Regelwerken der DB AG und der Landesbauordnung ergeben, dass in vergleichbaren Fällen der nachträgliche Einbau von Schieberampen auf Treppenanlagen (für Fahrräder und Kinderwagen) nicht genehmigungsfähig ist, da das Gefälle in der Regel sehr steil ist und somit eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Darüber hinaus kann in Frankfurt (Main) Ost die notwendige Treppenlaufbreite von 2,40 m bei Einbau einer Schieberampe nicht mehr eingehalten werden, wenn man davon ausgeht, dass eine Schieberampe unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kinderwagenspuren ca. 90 cm breit sein muss. Außerdem wäre ein zusätzlicher Handlauf zwischen Schieberampe und Treppe erforderlich, wodurch die nutzbare Treppenlaufbreite zusätzlich verringert würde. Seit dem Jahr 2010 konnte die Nutzerzahl von 1500 auf 1700 Fahrgäste gesteigert werden. Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Antrag vom 05.10.2019, OF 381/4 Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1449