Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3
und 4 am Ostbahnhof Die Fragestellungen des Ortbeirates
wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) geprüft und werden auf dieser
Grundlage beantwortet: Hinsichtlich der Einrichtung einer Schieberampe für
Fahrräder und/oder Kinderwagen hat die technische Prüfung und Beurteilung auf
der Grundlage der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, den Regelwerken der DB AG
und der Landesbauordnung ergeben, dass in vergleichbaren Fällen der
nachträgliche Einbau von Schieberampen auf Treppenanlagen (für Fahrräder und
Kinderwagen) nicht genehmigungsfähig ist, da das Gefälle in der Regel sehr
steil ist und somit eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Darüber
hinaus kann in Frankfurt (Main) Ost die notwendige Treppenlaufbreite von 2,40 m
bei Einbau einer Schieberampe nicht mehr eingehalten werden, wenn man davon
ausgeht, dass eine Schieberampe unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Kinderwagenspuren ca. 90 cm breit sein muss. Außerdem wäre ein zusätzlicher
Handlauf zwischen Schieberampe und Treppe erforderlich, wodurch die nutzbare
Treppenlaufbreite zusätzlich verringert würde. Seit dem Jahr 2010 konnte die Nutzerzahl von 1500 auf
1700 Fahrgäste gesteigert werden. Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie
Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße
verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen
Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das
rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als
Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.08.2016, V 116
Antrag vom
05.10.2019, OF
381/4
Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1449