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Ostbahnhof - Was folgt aus dem Sanierungsprogramm von Bahn, Land und Verkehrsverbünden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 711 Betreff: Ostbahnhof - Was folgt aus dem Sanierungsprogramm von Bahn, Land und Verkehrsverbünden? Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Bahnhofes hat das Bahnhofsmanagement kurzfristig folgende Maßnahmen ergriffen: - In der Unterführung wurden die alten Werbetafeln und Vitrinen entfernt und eine neue Fahrplanvitrine angebracht. - Graffitis wurden entfernt und Wände ausgebessert und gestrichen. - Ferner wurde die Verlängerung des provisorischen Fußgängersteiges innerhalb der Unterführung beauftragt. Darüber hinaus ist nach Angaben der Deutschen Bahn AG eine Sanierung der Verkehrsstation vorgesehen, die folgende Maßnahmen beinhaltet: - Sanierung Mittelbahnsteig 3/4, inkl. Bahnsteigdach - Erneuerung der Wegeleitung und Möblierung - Rückbau der von Station&Service nicht mehr benötigten Infrastruktur - Grünpflege im gesamten Bereich der Hochbahnsteige - Prüfung zur Veräußerung Bahnsteig 1 an die Stadt Frankfurt Hiervon unabhängig hat die Stadt Frankfurt am Main auf Basis eines Kooperationsvertrages mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und der Deutschen Bahn AG eine Machbarkeitsstudie zur Modernisierung des Regionalbahnhofes Frankfurt Ost erstellen lassen, nach deren Ergebnis seitens der Deutschen Bahn AG gegenwärtig folgende Maßnahmen für eine barrierefreien Erschließung vorgesehen sind: - Einbau eines Aufzuges zum Mittelbahnsteig 3/4, einschließlich Aufschaltung per Notrufleitung auf die 3-S-Zentrale - Sicherung, Änderung und Ergänzung vorhandener bzw. Erstellung neuer elektrischer Energie-, Signal-, Oberleitungs-, Gleis- und Telekommunikationsanlagen in dem für die Infrastrukturmaßnahme erforderlichen Umfang Die barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation Frankfurt (M) Ost ist in der Projektliste zur Rahmenvereinbarung ,,Modernisierung der Verkehrsstationen in Hessen" zur Umsetzung im Jahre 2017 vorgesehen. Über die Höhe der Kosten und deren Verteilung lassen sich im gegenwärtigen Stadium keine Aussagen treffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2011, OM 552 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116