Ostbahnhof - Was folgt aus dem Sanierungsprogramm von Bahn, Land und Verkehrsverbünden?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST
711
Betreff: Ostbahnhof - Was
folgt aus dem Sanierungsprogramm von Bahn, Land und Verkehrsverbünden? Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des
Bahnhofes hat das Bahnhofsmanagement kurzfristig folgende Maßnahmen
ergriffen: - In der Unterführung wurden die
alten Werbetafeln und Vitrinen entfernt und eine neue Fahrplanvitrine
angebracht. - Graffitis wurden entfernt und
Wände ausgebessert und gestrichen. - Ferner wurde die Verlängerung
des provisorischen Fußgängersteiges innerhalb der Unterführung beauftragt.
Darüber hinaus ist nach Angaben der Deutschen Bahn
AG eine Sanierung der Verkehrsstation vorgesehen, die folgende Maßnahmen
beinhaltet: - Sanierung Mittelbahnsteig 3/4,
inkl. Bahnsteigdach - Erneuerung der Wegeleitung und
Möblierung - Rückbau der von
Station&Service nicht mehr benötigten Infrastruktur - Grünpflege im gesamten Bereich
der Hochbahnsteige - Prüfung zur Veräußerung
Bahnsteig 1 an die Stadt Frankfurt Hiervon unabhängig hat die Stadt Frankfurt am Main
auf Basis eines Kooperationsvertrages mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und
der Deutschen Bahn AG eine Machbarkeitsstudie zur Modernisierung des
Regionalbahnhofes Frankfurt Ost erstellen lassen, nach deren Ergebnis seitens
der Deutschen Bahn AG gegenwärtig folgende Maßnahmen für eine barrierefreien
Erschließung vorgesehen sind: - Einbau eines Aufzuges zum
Mittelbahnsteig 3/4, einschließlich Aufschaltung per Notrufleitung auf die
3-S-Zentrale - Sicherung, Änderung und
Ergänzung vorhandener bzw. Erstellung neuer elektrischer Energie-,
Signal-, Oberleitungs-, Gleis- und Telekommunikationsanlagen in dem für die
Infrastrukturmaßnahme erforderlichen Umfang Die barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation
Frankfurt (M) Ost ist in der Projektliste zur Rahmenvereinbarung
,,Modernisierung der Verkehrsstationen in Hessen" zur Umsetzung im Jahre
2017 vorgesehen. Über die Höhe der Kosten und deren Verteilung lassen sich im
gegenwärtigen Stadium keine Aussagen treffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2011, OM 552
Auskunftsersuchen
vom 30.08.2016, V 116