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Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 entstanden aus Vorlage: OF 22/4 vom 20.06.2016 Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof Vorgang: ST 711/13; B 130/14 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, 1. ob es möglich ist, sofort eine Einrichtung für Fahrräder und/oder Kinderwagen zu installieren, um den Zugang für die Personengruppen, auch nach dem Bau des Aufzuges, zu erleichtern; 2. welche Anzahl von Fahrgästen den Bahnhof in den Jahren 2010 bis 2015 pro Tag nutzte; 3. wann der Aufzug voraussichtlich fertiggestellt sein wird. Begründung: Der Bahnhof wird zunehmend von Fahrgästen genutzt werden. Vor den Aufzügen an anderen Stationen bilden sich häufig Schlangen, weil mehrere Personengruppen den Aufzug nutzen wollen. Deshalb sollte schon jetzt über eine weitere Zugangsmöglichkeit bis zum Bau des Aufzuges und darüber hinaus nachgedacht werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 711, findet sich der Hinweis: "- Erneuerung der Wegeleitung und Möblierung; [...] - Einbau eines Aufzuges zum Mittelbahnsteig 3/4, einschließlich Aufschaltung per Notrufleitung auf die 3-S-Zentrale. Die barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation Frankfurt am Main-Ost, ist in der Projektliste zur Rahmenvereinbarung "Modernisierung der Verkehrsstationen in Hessen" zur Umsetzung im Jahre 2017 vorgesehen." Im Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 130, findet sich der Hinweis: "Dieses [Erfordernis] beinhaltet sowohl die Modernisierung des Erscheinungsbildes von Station, Unterführung und Umfeld als auch den Erhalt des Ostbahnhofs für den Regionalverkehr einschließlich der Herstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 711 Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 130 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648