Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116
entstanden aus Vorlage:
OF 22/4 vom 20.06.2016
Betreff: Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am
Ostbahnhof Vorgang: ST 711/13; B 130/14 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu
erteilen, 1. ob es möglich ist, sofort eine
Einrichtung für Fahrräder und/oder Kinderwagen zu installieren, um den Zugang
für die Personengruppen, auch nach dem Bau des Aufzuges, zu erleichtern;
2. welche Anzahl von Fahrgästen
den Bahnhof in den Jahren 2010 bis 2015 pro Tag nutzte; 3. wann der Aufzug voraussichtlich fertiggestellt
sein wird. Begründung: Der Bahnhof wird zunehmend von Fahrgästen genutzt
werden. Vor den Aufzügen an anderen Stationen bilden sich häufig Schlangen,
weil mehrere Personengruppen den Aufzug nutzen wollen. Deshalb sollte schon
jetzt über eine weitere Zugangsmöglichkeit bis zum Bau des Aufzuges und darüber
hinaus nachgedacht werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013,
ST 711, findet sich der Hinweis: "- Erneuerung der Wegeleitung und Möblierung;
[...] - Einbau eines Aufzuges zum Mittelbahnsteig 3/4,
einschließlich Aufschaltung per Notrufleitung auf die 3-S-Zentrale. Die barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation
Frankfurt am Main-Ost, ist in der Projektliste zur Rahmenvereinbarung
"Modernisierung der Verkehrsstationen in Hessen" zur Umsetzung im Jahre 2017
vorgesehen." Im Bericht des Magistrats vom
28.04.2014, B 130, findet sich der Hinweis: "Dieses [Erfordernis] beinhaltet sowohl die
Modernisierung des Erscheinungsbildes von Station, Unterführung und Umfeld als
auch den Erhalt des Ostbahnhofs für den Regionalverkehr einschließlich der
Herstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit." Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 27.05.2013, ST 711
Bericht des
Magistrats vom 28.04.2014, B 130
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648