Verwendung der Stellplatzablösemittel 2010
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 11
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2010 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592/02 GRÜNE, l. B 782/10 - Einnahmen und Ausgaben Die Situation der Rücklage stellt sich für das Jahr 2010 wie folgt dar: Rücklage Jahresbeginn 109.215.686,82 € Einnahmen 7.377.100,00 € Ausgaben -16.061.696,62 € Rücklage Jahresende 100.531.090,20 € Im Vergleich zu dem Bericht vom 20.12.2010 (B 782) weist die Rücklage zwischen Ende 2009 und Anfang 2010 einen Differenzbetrag in Höhe von -46.770 € auf. Diese Abweichung ist auf einen Fehler im Zusammenhang mit einer stadtinternen Umbuchung zurückzuführen. Verwendung der Mittel Innerhalb des Berichtszeitraumes sind für die jeweiligen Fördertatbestände folgende Summen kassenwirksam geworden: Investitionen ruhender Verkehr 220.213,54 € Unterhaltung ruhender Verkehr 102.466,72 € Investitionen ÖPNV 15.020.571,40 € Investitionen Radverkehr 718.444,96 € Ausgaben insgesamt 16.061.696,62 € Nach den einzelnen Förderbereichen klassifiziert ergibt sich folgende prozentuale Verteilung: Im Jahr 2010 ist der Großteil der Gelder in Investitionen für den ÖPNV geflossen. Unter anderem wurden die Straßenbahnanbindung Frankfurter Bogen und der Stadtbahnanschluss Riedberg anteilig finanziert. Darüber hinaus wurden der barrierefreie Ausbau von Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen sowie die Nachrüstungen von Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen bezuschusst. Im Bereich der Investitionen in Anlagen für den ruhenden Verkehr wurden Restzahlungen zum Bau der Quartiersgarage am Bezirksbad Sachsenhausen und dem Parkhaus unter dem Goetheplatz geleistet. Im Rahmen der Radverkehrsförderung wurden hauptsächlich Maßnahmen für die Öffnung von Einbahnstraßen in gegenläufige Fahrtrichtung finanziert. Eine detaillierte Auflistung aller Maßnahmen, die im Jahr 2010 aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert wurden, und deren aktueller Finanzierungsstatus sind in der Anlage zusammengestellt. Innerhalb des Berichtszeitraumes wurde keine der zur Förderung eingereichten Maßnahmen abgelehnt. Anlage 1 (ca. 10 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 17.02.2012, OA 152 Antrag vom 15.02.2012, OF 237/5