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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 246 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach Vorgang: A 180/17 AfD Zu 1.) Die Nutzfläche nach DIN 277 beträgt gemäß dem eingereichten und genehmigten Bauantrag 3.490 m2. Zu 2.) Es handelt sich um die Kostengruppe 200 aus der DIN 276. In dieser Kostengruppe (KG) sind die KG 210 - 240 zusammengefasst und enthalten Kosten für den Trinkwasser-, Strom- und Telefonanschluss sowie alle Erschließungsleitungen auf dem Baugrundstück. Zu 3.) Die Kostengruppe 510 beinhaltet Kosten für Geländeoberflächen, Bodenabtrag und Bodenauftrag. Unter der KG 510 sind das Feinplanum und die Raseneinsaat nach Beendigung der Baumaßnahme ausgewiesen. Zu 4.) In der KG 610 sind Schaukästen, Küchenzeilen inkl. Elektrogeräte und mobile Heizungen ausgewiesen. Zu 5.) Unter dieser Position werden Baunebenkosten ausgewiesen. Dies sind u. a. Kosten für die Planungsvorbereitung, Objektplanung (Hochbau), Planung der Technischen Ausrüstung (Haustechnik), Gutachten und Beratungsleistungen. Außerdem allgemeine Baunebenkosten, wie Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen. Zu 6.) Die KG 740 ist eine Untergruppe der KG 700 und beinhaltet Kosten für Gutachten und Beratungen, wie z. B. Bodengutachter, Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination und Kosten für den Kampfmittelräumdienst. Zu 7.) Diese Kosten sind noch nicht zu beziffern. Zu 8.) Für die Betreuung und Beratung der in der Unterkunft lebenden Menschen rechnet der Magistrat mit Kosten zwischen 18,- und 20,- € pro Tag und Person. Zu 9.) Mit der Diakonie hat der Magistrat die Zahlung der Kosten vereinbart, die für Betreuung (incl. Kinderbetreuung für die Kinder; ohne Kitaplatz und Ferienspiele), die Sozialberatung, laufende Betriebskosten (Wasser, Strom, Müllabfuhr) Instandhaltung der Liegenschaft (Hausmeister, Kleinreparaturen) und Sicherheit entstehen. Die Kosten sind in der unter 8. genannten Pauschale enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 30.03.2017, A 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 12 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1896, 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.11.2017 Aktenzeichen: 51