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Meine Nachbarschaft: Emil-Sulzbach-Straße

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit

25.05.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 1074/2 Betreff: Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Initiative Zukunft Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 4.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des Projekts "Kochen und Essensausgabe in der ehemaligen Akademie der Arbeit" zur Verfügung. Begründung: Ziel ist die Wiedereröffnung einer Großkantine in der vormaligen Akademie der Arbeit. Die Gebäude der Akademie der Arbeit befinden sich in der Gräfstraße 62 (ehemaliges Wohnheim) und in der Mertonstraße 30. Nachdem die Akademie der Arbeit in das neue "House of Labour" umgezogen ist, wurden die Gebäude von der Stadt Frankfurt bzw. der KEG erworben. Langfristiges Ziel ist es, das Gebäudeensemble für gemeinschaftliches Wohnen zu nutzen. Das Erdgeschoss mit der Kantine sollte auf jeden Fall weiterhin für öffentliche Belange und nachbarschaftliche Unterstützung genutzt werden. Der Betrieb der sehr gut erhaltenen Küche inkl. Speiseraum und Aufenthaltsraum soll idealerweise bereits ab dem 1. Juni aufgenommen werden und in einem ersten Schritt mit einer Küche für Bedürftige starten. Das Stadtteilbüro Bockenheim und ggf. weitere Vereine möchten folgende Punkte schrittweise umsetzen: 1. Ab 1. Juni Zubereitung von Essen für bedürftige Menschen sowie Sammlung und Ausgabe von Lebensmitteln. 2. Nutzung der Küche durch Initiativen, Vereine und Gruppen. Die Vielfalt der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen wird sich in den unterschiedlichen Formen und Stilen der Speisen und ihrer Zubereitung spiegeln. Gleichzeitig entsteht ein buntes Miteinander. Kooperierende Vereine sind bisher: Offenes Haus der Kulturen, Über den Tellerrand, Project Shelter, Begegnen in Bockenheim, Gruppe Dialog. 3. Aufbau eines Ausbildungsbetriebs, der Köchinnen ausbildet mit dem Fokus auf Mädchen und Frauen, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind. 4. Eine Weiterführung des Projekts auch nach Übernahme der gesamten Gebäudeflächen durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt wird angestrebt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2020 Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

20.01.2020 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

20.01.2020 · Aktualisiert: 19.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85

20.01.2020 · Aktualisiert: 06.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5617 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 03.01.2020 Betreff: Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer an der Schloßstraße in Höhe Haus Nr. 85 auf einem der dortigen Pkw-Parkplätze aufzustellen. Begründung: Besucher der ansässigen Pizzeria und anderer Ladenlokale in der Nachbarschaft finden häufig keine adäquate Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad, sodass häufig Hofeinfahrten mit Fahrrädern zugestellt werden. Der Fußweg an dieser Stelle der Schloßstraße ist recht schmal. Sonstige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es nicht ausreichend. Daher wären Fahrradständer an dieser Stelle sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 760 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten

02.12.2019 · Aktualisiert: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 941/2 vom 01.10.2019 Betreff: Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Radverkehrsanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke/Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten und gegebenenfalls ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof installieren. 5. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses entfernen, um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 6. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße, Nauheimer Straße und Kasseler Straße das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlauben. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: Es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder sowie entsprechenden Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs sowie weitergehend in Anbindung an die Emser Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Busse sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße beziehungsweise Kurfürstenstraße kommend, ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer, den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier die fehlenden farblichen Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges aufzuführen. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstraße in die Kasseler Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße. Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee. Kurfürstenstraße. Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet. . Bilder: Arno Völker (c) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Anregung vom 03.11.2021, OA 98 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern

16.09.2019 · Aktualisiert: 10.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 892/2 vom 26.08.2019 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger Allee hineinreichen. Zu erneuern ist 1. die Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den motorisierten Individualverkehr; 2. die Fahrradspur Richtung Emser Brücke. Diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten; 3. die Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße. Zudem ist diese mit einer farblich markierten Fahrr adspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen insbesondere der Fahrradspur sind fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6640 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 896/2 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Rödelheimer Straße an den Fuß- und Radverkehr anzupassen und insbesondere die Grünphasen zu anzupassen, dass Fußgänger*innen die Schlossstraße in einem Zug überqueren können. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung zwingt Fußgänger*innen dazu, auf dem engen Mittelstreifen zu warten - ein Risiko insbesondere mit Kindern, da die Geschwindigkeit der Autofahrer an dieser Stelle oftmals hoch ist. Außerdem führt die derzeitige Regelung zu einer weitgehenden Missachtung der Verkehrsführung durch Radfahrer*innen, was wiederum Risiken für die Fußgänger mit sich bringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 896/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz

19.08.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tilly-Edinger-Platz umgestalten

19.08.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4959 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 09.07.2019 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern, dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Als das Adorno-Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche Menschen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden, gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Bilder: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2105 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 869/2 vom 30.07.2019 Betreff: Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des Von-Bernus-Parks durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch Pkw und Lkw zu sichern. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht, die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Radstreifen, der leider sehr häufig unter Missachtung des Parkverbots zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Radstreifen. Dadurch müssen Radfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das Überfahren des Radweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2286 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße

19.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2019, OF 886/2 Betreff: Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße Der Magistrat möchte Sorge dafür tragen, dass spätestens mit der Eröffnung der geplanten Schule hierzu an der Schloßstraße ein beidseitiger, baulich getrennter, spezifisch 2 m breiter und durchgehender Fahrradweg zur Verfügung steht. Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule ist für die Kinder wichtig. Früh Rad fahren, lernen und leben, da gesund, nachhaltig und weniger Autoverkehr durch (parkende) Autos, mit denen Eltern ansonsten ihre Kinder zur Schule bringen. Nebenbei dient dieser Radverkehr entlang einer zentralen Achse in Frankfurt am Main auch Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und anderen Menschen. Daran führt kein Fahrradweg vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 899/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 875/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Rödelheimer-, Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2019 Die Vorlage OF 875/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Bonifatiusschule

17.06.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 823/2 vom 30.05.2019 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule/Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee/Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden, aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1816 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die ewige rote Ampel

17.06.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 837/2 vom 30.05.2019 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schloßstraße/Kaufunger Straße sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Die betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr Grün ist und nur bei Bedarf der Fußgängerinnen und Fußgänger für den Straßenverkehr auf Rot und für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf Grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses Umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei Rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erhebliches Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist, jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit schlechten Vorbildern konfrontiert - Erwachsene, die bei Rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation zum anderen, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und schlechte Vorbilder zum Überqueren der Straße bei Rot animiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schimmel in der neuen Grundschule

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 819/2 Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten DIPF/der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. Ob, ob falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert. 3. Welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäuden getroffen werden, damit sich künftig dort kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Video-Interview-Kabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2019 Die Vorlage OF 819/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee

13.05.2019 · Aktualisiert: 27.08.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4656 entstanden aus Vorlage: OF 804/2 vom 25.04.2019 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Magistrat wird beauftragt, in der Hamburger Allee Höhe Straßenbahnhaltestelle "Nauheimer Straße" eine verkehrsabhängige Ampelschaltung einzuführen, da die auf zehn Sekunden verkürzte Grünphase Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1596

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

29.10.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren

29.10.2018 · Aktualisiert: 15.03.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 650/2 vom 09.10.2018 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrerinnen und Autofahrer im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um drei bis vier Sekunden verkürzt werden kann, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße/Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbiegerinnen und Abbieger von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes

10.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17

10.09.2018 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3596 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 05.08.2018 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den letzten Jahren immer wieder für eine Woche ein Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Straßenbahnlinie 17 im Bereich zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße eingerichtet werden musste; 2. warum die Gleise in diesem Bereich jährlich instand gesetzt werden müssen und was unternommen werden kann, um diese jährliche Instandsetzung zu vermeiden bzw. nachhaltiger durchzuführen; 3. was unternommen wird, damit die Fahrgäste, die von dem SEV betroffen sind, frühzeitig informiert werden; 4. was unternommen wird, um zu vermeiden, dass die Busse des SEV an der Varrentrappstraße ankommen und die Straßenbahnlinie 17 abfährt, ohne auf die Fahrgäste zu warten. Begründung: Auch in diesem Jahr sind wieder Gleisbauarbeiten an der Strecke Rebstockbad bis Varrentrappstraße, die Bürger (m/w/d) fragen sich mittlerweile, warum dies sich jährlich wiederholt. In diesem Jahr kommt noch hinzu, dass die Ankündigung des SEV erst am 01.08.2018 durch Aushänge an den Haltestellen bekannt gegeben worden ist. Durch das Ende der Sommerferien hat es dieses Jahr etliche Fahrgäste eiskalt erwischt. Zudem sollten die Straßenbahnen an der Varrentrappraße auf die Gäste des SEV warten und nicht "planmäßig" abfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2356 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 23.08.2018 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie 16:00 Uhr und 22:00 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße das Parken für Pkw auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann, falls dort nicht der Schulweg verläuft; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeignete Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u. a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen der Reisebusse die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2203 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Grundschule in der Schloßstraße

24.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!

28.07.2018 · Aktualisiert: 30.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße 24 Parksituation

11.06.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 23.04.2018 Betreff: Schloßstraße 24 Parksituation Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, das Parken vor der Liegenschaft Schloßstraße 24 zu verhindern. Geeignete Maßnahmen hierzu können sein, 1. in Anbetracht der geplanten Nutzung als Kindergarten, Drängelgitter oder Poller anzubringen; 2. nach Möglichkeit den Bordstein in Richtung Straße zu verschieben, mit den vorher genannten Maßnahmen. Begründung: Vor dieser Liegenschaft besteht eine Engstelle auf der Schloßstraße, deshalb sind hier entsprechende schraffierte Straßenmarkierungen angebracht, um das Parken zu verhindern. Trotz dieser Markierungen ist zu beobachten, dass hier unerlaubt geparkt wird. Gerade in Anbetracht der Nutzung als Kindergarten sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder zu schützen. Auch der Fahrradverkehr ist an dieser Stelle durch die Falschparker beeinträchtigt. Wie auf den beiliegenden Bildern ersichtlich, die noch den Zustand vor der Neubebauung zeigen, muss im Hinblick auf die Kindergartennutzung Abhilfe geschaffen werden. (Quelle: Google Streetview) (Quelle: Google Streetview) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße?

31.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich?

12.03.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 519/2 Betreff: Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich? Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, die fachliche Stellungnahme bzw. das Prüfergebnis des Magistrats (angekündigt in ST-1312 vom 24.07.2017) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 2 vom 13.03.2017, benannt als V 377, in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates vorzustellen und zu erläutern. 2.) der Ortsvorsteher wird gebeten, die Betreiber der veganen Kita in der Schloßstraße in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates mit der Bitte einzuladen, den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Konzept der veganen Kita vorzustellen Begründung: Mit Überraschung wurde in Bockenheim die Genehmigung der veganen Kita durch die Stadt Frankfurt zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird weiterhin kritisch nachzufragen sein inwieweit die Kinder mit bestimmten Nährstoffen z.B. Vitamin B12, das nur in tierischen Lebensmitteln vorkommt, versorgt werden. Angereicherte Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmittel bei Kindern erscheinen nicht vorbehaltlos angemessen. Im Ergebnis ist die öffentliche Informationsveranstaltung und sachliche Diskussion insbesondere bei einem so umstrittenen Thema notwendige Voraussetzung für ein besseres Verständnis und Akzeptanz. Hierfür bietet sich der Ortsbeirat an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 519/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Potz Blitz!

23.02.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2648 entstanden aus Vorlage: OF 470/2 vom 02.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz Vorgang: OM 3772/15 OBR 2; ST 594/15 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der Stand der Planung zur Umgestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz ist; 2. ob es anderweitige Planungen zur Gestaltung des Platzes gibt. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 19.01.2015 erging der Beschluss zur Einrichtung eines - im Zusammenhang mit den Forschungsprojekten der namensgebenden Paläontologin stehenden - Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz. In der Stellungnahme des Magistrats, ST 594, wird auf die Komplexität des Themas und die erforderliche ämterübergreifende Abstimmung hingewiesen. Im Jahr 2018 harrt der Platz weiterhin einer benutzerfreundlichen Umgestaltung. Nach nunmehr drei Jahren sollte es dem Magistrat gelungen sein, die erforderlichen Planungsschritte abzuschließen und den Ortsbeirat umgehend über den Stand der Planung zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 747 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

ScienceCenter ExperiMINTa

04.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim

04.12.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 424/2 vom 16.10.2017 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Vorgang: V 421/17 OBR 2; ST 1301/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnraum in Bockenheim ergriffen werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine unbürokratisch arbeitende, zentral gelegene Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht, eingerichtet werden kann. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil, wie das Stadtteilbüro, können Hilfe in dieser Form nicht leisten. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter, trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Notübernachtungsplätzen deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der Stellungnahme ST 1301 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten, Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen betreut im Ortsbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt. Die Frage des Wohnungsverlustes spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig - "gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 421 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 552 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße

04.12.2017 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2506 entstanden aus Vorlage: OF 451/2 vom 11.11.2017 Betreff: Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße am Westbahnhof, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren, aber auch für Fußgänger mit Rollkoffer sowie für Radfahrer, verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wird angeregt, das Kopfsteinpflaster auf dem Weg zum Westbahnhof zu ersetzen, um unter anderen Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren den Weg zum demnächst barrierefreien Westbahnhof zu erleichtern. Hierbei ist auch zu beachten, dass durch die bauliche Situation häufig Radfahrer auf den Fußweg ausweichen, um dem Kopfsteinpflaster zu entgehen, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt. Darüber hinaus fühlen sich auch Fußgänger mit Rollkoffern von dem Kopfsteinpflaster behindert. Fußgänger mit Rollkoffer mit dem Ziel Westbahnhof sind sehr häufig in dem beschriebenen Teil der Kurfürstenstraße anzutreffen. Namentlich wird zu prüfen sein, ob das Kopfsteinpflaster nicht komplett ersetzt werden kann und sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1975 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule

04.12.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2508 entstanden aus Vorlage: OF 456/2 vom 14.11.2017 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Ziffer 2. vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an der Straßenecke Hamburger Allee/Nauheimer Straße vorzunehmen. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 309 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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