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Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten.
Antrag vom 17.09.2020, OF 1201/2 Betreff: Eingleisiger Abschnitt der Tram in der Hamburger Allee bleibt trotz Einführung der Verstärkungslinie 20 erhalten. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der eingleisige, ca. 200 m lange, Tram-Schienenabschnitt zwischen den Tramstationen Varrentrappstraße und Nauheimer Straße bleibt auch nach der zusätzlichen Einführung der Linie 20, das nach dem neuen Straßebahnkonzept 2020, auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Rebstockbad, einen 5 minütigen Takt vorsieht, erhalten. Eine Ertüchtigung des eingleisigen Abschnitts in der Hamburger Allee für einen 5-Minuten-Takt, ist ohne den Eingriff in den Baumbestand und mit technischen Mitteln zu realisieren. Begründung: Die Hamburger Allee ist, wie der Name sagt, von vielen alten Bäumen gesäumt und muss in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben. Das Straßenbahnkonzept aus 2020 muss dem Rechnung tragen und den Allee-Charakter, trotz eines 5 Minuten Takts, der beiden Linien 17 und 20, erhalten. Laut dem Straßenbahnkonzept 2020, ist unter dem Punkt: Infrastrukturelle Voraussetzungen, die "Ertüchtigung Hamburger Allee für 5-Minuten-Takt" aufgeführt. Nach diesseitiger Lesart heißt das, es sind technische Mittel einzusetzen, um das zu realisieren und nicht in den Allee-Baumbestand einzugreifen. Blick von der Haltestelle Nauheimer Straße Blick auf die Haltestelle Varrentrappstraße Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1201/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Grüne Pfeile für Radfahrer
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 07.08.2020 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an den folgenden Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll: - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z. B. aus der Siesmayerstraße), - Rödelheimer Straße/Schloßstraße, - Emser Straße/Voltastraße, - Einbiegen auf die Voltastraße, - Einbiegen in die Senckenberganlage, - Kreuzung an der Alten Oper, - Am Römerhof. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 1114/2 vom 30.07.2020 Betreff: Umwidmung öffentlicher Parkflächen zugunsten von 20 Fahrradbügeln für das Bürogebäude Hamburger Allee 45 und dessen Hintereingang Emser Straße 29 Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 circa zehn Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren; 2. am Hintereingang des Gebäudes der Hamburger Allee 45, in der Emser Straße 29, beidseits der Toreinfahrt je fünf Fahrradbügel im öffentlichen Parkraum zu installieren. Begründung: In dem Bürogebäude Hamburger Allee 45 sind viele Unternehmen mit geschätzten 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingemietet. Ein großer Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt mit dem Rad zur Arbeit. Leider fehlt es im Innenhof des Anwesens an genügend abschließbaren Fahrradständern, sodass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Fahrrad außerhalb abstellen müssen, leider auch an Absperrgittern der gegenüber gelegenen Tramhaltestelle "Nauheimer Straße", sodass der Zugang zur Haltestelle "zugeparkt" ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Anwesens Hamburger Allee 45 würden es sehr begrüßen, wenn hier Abhilfe geschaffen würde, dann können noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Rad nutzen, wenn entsprechende Fahrradbügel zum Abschließen ihrer Räder zur Verfügung stehen. Auch kulturinteressierte Gäste des Galli Theaters und des Kinos Orfeos Erben fahren mit dem Rad und finden im Umfeld kaum Möglichkeiten, ihr Rad sicher an Fahrradbügeln anzuschließen. Bilder: (c) Arno Völker Blick auf den Nebeneingang Emser Straße 29 Blick auf den Parkraum vor der Toreinfahrt des Anwesens Hamburger Allee 45 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 357 Antrag vom 19.05.2021, OF 84/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 31.07.2020 Betreff: Verlängerung der vorgesehenen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potenzieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u. a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U-Bahn-Linie 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U-Bahn-Linie 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. die vorgesehene Straßenbahnlinie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; 2. die U-Bahn-Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der U-Bahn-Linie 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U-Bahn-Linie 6 nach Steinbach und die U-Bahn-Linie 7 ins Nordwestzentrum zu verlängern; 3. durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 298 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser
Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0
Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte „Poser“ bremsen
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 28.05.2020 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Verbindung mit der Landespolizei die Sophienstraße und die Schloßstraße durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen und sogenannte "Poser" aufzuspüren, die besonders in den Abendstunden die Sophienstraße und die Schloßstraße als Rennstrecke benutzen. Begründung: Wie Anwohner der Sophienstraße berichten, "hat sich die Sophienstraße leider zu einer Raserstrecke entwickelt - glücklicherweise vor allem abends, wenn keine Kinder mehr unterwegs sind. Mit schätzungsweise 80 km/h und schneller fahren hier sogenannte ‚Poser' durch Bockenheim." In diesen, durch die COVID-19-Pandemie erzeugten Freiräumen, mit weniger Verkehrsaufkommen, scheinen sich manche dazu eingeladen, ihre lauten PS-strotzenden Fahrzeuge über die Gesetze zu stellen. Dieses Phänomen scheint nicht nur in der Sophienstraße und der Schloßstraße aufzutreten, sondern auch an vielen weiteren Straßenabschnitten in der Stadt, wenn die Voraussetzungen, breite Straßen und kaum eine Verkehrsüberwachung findet statt, zusammenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6416 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1873 Aktenzeichen: 32 4
Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 1064/2 vom 28.04.2020 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Haltelinie vor d er Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Straße aus Richtung der Gräfstraße auf der Fahrbahn zu markieren; 2. die städtische Verkehrsüberwachung einzusetzen, um diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen, gegebenenfalls auch durch eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes Bremsen der Vorfahrtsberechtigten verhindert werden konnten. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit
Antrag vom 25.05.2020, OF 1074/2 Betreff: Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Initiative Zukunft Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 4.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des Projekts "Kochen und Essensausgabe in der ehemaligen Akademie der Arbeit" zur Verfügung. Begründung: Ziel ist die Wiedereröffnung einer Großkantine in der vormaligen Akademie der Arbeit. Die Gebäude der Akademie der Arbeit befinden sich in der Gräfstraße 62 (ehemaliges Wohnheim) und in der Mertonstraße 30. Nachdem die Akademie der Arbeit in das neue "House of Labour" umgezogen ist, wurden die Gebäude von der Stadt Frankfurt bzw. der KEG erworben. Langfristiges Ziel ist es, das Gebäudeensemble für gemeinschaftliches Wohnen zu nutzen. Das Erdgeschoss mit der Kantine sollte auf jeden Fall weiterhin für öffentliche Belange und nachbarschaftliche Unterstützung genutzt werden. Der Betrieb der sehr gut erhaltenen Küche inkl. Speiseraum und Aufenthaltsraum soll idealerweise bereits ab dem 1. Juni aufgenommen werden und in einem ersten Schritt mit einer Küche für Bedürftige starten. Das Stadtteilbüro Bockenheim und ggf. weitere Vereine möchten folgende Punkte schrittweise umsetzen: 1. Ab 1. Juni Zubereitung von Essen für bedürftige Menschen sowie Sammlung und Ausgabe von Lebensmitteln. 2. Nutzung der Küche durch Initiativen, Vereine und Gruppen. Die Vielfalt der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen wird sich in den unterschiedlichen Formen und Stilen der Speisen und ihrer Zubereitung spiegeln. Gleichzeitig entsteht ein buntes Miteinander. Kooperierende Vereine sind bisher: Offenes Haus der Kulturen, Über den Tellerrand, Project Shelter, Begegnen in Bockenheim, Gruppe Dialog. 3. Aufbau eines Ausbildungsbetriebs, der Köchinnen ausbildet mit dem Fokus auf Mädchen und Frauen, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind. 4. Eine Weiterführung des Projekts auch nach Übernahme der gesamten Gebäudeflächen durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt wird angestrebt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2020 Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1
Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5617 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 03.01.2020 Betreff: Bitte Fahrradständer aufstellen an der Schloßstraße auf Höhe Haus Nr. 85 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer an der Schloßstraße in Höhe Haus Nr. 85 auf einem der dortigen Pkw-Parkplätze aufzustellen. Begründung: Besucher der ansässigen Pizzeria und anderer Ladenlokale in der Nachbarschaft finden häufig keine adäquate Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad, sodass häufig Hofeinfahrten mit Fahrrädern zugestellt werden. Der Fußweg an dieser Stelle der Schloßstraße ist recht schmal. Sonstige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt es nicht ausreichend. Daher wären Fahrradständer an dieser Stelle sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 760 Aktenzeichen: 66 2
Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395
Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 941/2 vom 01.10.2019 Betreff: Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Radverkehrsanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke/Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten und gegebenenfalls ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof installieren. 5. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses entfernen, um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 6. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße, Nauheimer Straße und Kasseler Straße das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlauben. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: Es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder sowie entsprechenden Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs sowie weitergehend in Anbindung an die Emser Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Busse sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße beziehungsweise Kurfürstenstraße kommend, ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer, den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier die fehlenden farblichen Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges aufzuführen. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstraße in die Kasseler Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße. Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee. Kurfürstenstraße. Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet. . Bilder: Arno Völker (c) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Anregung vom 03.11.2021, OA 98 Aktenzeichen: 66 0
Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 892/2 vom 26.08.2019 Betreff: Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee an der Ecke Voltastraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung auf der Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend vor dem Abzweig in die Voltastraße zu erneuern. Die Markierung sollte weiter als bisher in die Hamburger Allee hineinreichen. Zu erneuern ist 1. die Geradeausspur Richtung Emser Brücke für den motorisierten Individualverkehr; 2. die Fahrradspur Richtung Emser Brücke. Diese ist ausreichend breit und farblich zu gestalten; 3. die Rechtsabbiegerspur Richtung Voltastraße. Zudem ist diese mit einer farblich markierten Fahrr adspur zu gestalten. Nach Möglichkeit ist eine Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Ampel mit einzuplanen. Begründung: Die Markierungen insbesondere der Fahrradspur sind fast nicht mehr zu erkennen. Bild: Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 76 Antrag vom 31.08.2020, OF 1156/2 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6640 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7
Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße
Antrag vom 29.08.2019, OF 896/2 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Schlossstraße/Rödelheimer Straße an den Fuß- und Radverkehr anzupassen und insbesondere die Grünphasen zu anzupassen, dass Fußgänger*innen die Schlossstraße in einem Zug überqueren können. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung zwingt Fußgänger*innen dazu, auf dem engen Mittelstreifen zu warten - ein Risiko insbesondere mit Kindern, da die Geschwindigkeit der Autofahrer an dieser Stelle oftmals hoch ist. Außerdem führt die derzeitige Regelung zu einer weitgehenden Missachtung der Verkehrsführung durch Radfahrer*innen, was wiederum Risiken für die Fußgänger mit sich bringt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 896/2 wurde zurückgezogen.
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee
Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Sicherer Radweg auf der Schloßstraße
Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße
Antrag vom 19.08.2019, OF 886/2 Betreff: Sicher mit dem Rad zur Schule auf der Schloßstraße Der Magistrat möchte Sorge dafür tragen, dass spätestens mit der Eröffnung der geplanten Schule hierzu an der Schloßstraße ein beidseitiger, baulich getrennter, spezifisch 2 m breiter und durchgehender Fahrradweg zur Verfügung steht. Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule ist für die Kinder wichtig. Früh Rad fahren, lernen und leben, da gesund, nachhaltig und weniger Autoverkehr durch (parkende) Autos, mit denen Eltern ansonsten ihre Kinder zur Schule bringen. Nebenbei dient dieser Radverkehr entlang einer zentralen Achse in Frankfurt am Main auch Eltern, Großeltern, Lehrer*innen und anderen Menschen. Daran führt kein Fahrradweg vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 886/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 899/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 869/2 vom 30.07.2019 Betreff: Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des Von-Bernus-Parks durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch Pkw und Lkw zu sichern. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht, die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Radstreifen, der leider sehr häufig unter Missachtung des Parkverbots zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Radstreifen. Dadurch müssen Radfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das Überfahren des Radweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2286 Aktenzeichen: 66 2
Tilly-Edinger-Platz umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4959 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 09.07.2019 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern, dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Als das Adorno-Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche Menschen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden, gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Bilder: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2105 Aktenzeichen: 67 0
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 875/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Bahngleise in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Schloßstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Rödelheimer-, Schloßstraße möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten für eine solche Maßnahme gebeten. Da dieser Gleisabschnitt nicht im Dauerbetrieb genutzt wird, wird ebenfalls gebeten zu prüfen, ob er sich als Fläche für eine Blühwiese eignen würde. Begründung: Die optische Wirkung des Gleisbereichs im benannten Abschnitt der Schloßstraße zeichnet sich durch einen sehr zurückhaltenden Charme aus. Auch kommt es durch den mittig im Straßenraum liegenden Gleiskörper zu einer trennenden Wirkung. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1389 2019 Die Vorlage OF 875/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung)
Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Verkehrssicherheit Bonifatiusschule
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 823/2 vom 30.05.2019 Betreff: Verkehrssicherheit Bonifatiusschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen mit Blick auf die Verkehrssituation im Umfeld der Bonifatiusschule umzusetzen: 1. Einrichtung von (Warn-) Hinweisen "Achtung Grundschule/Kinder" bereits im Kreuzungsbereich (Kurvenbereich) Hamburger Allee/Schloßstraße; 2. Anbringen einer "Tempo 30"-Markierung auf der Fahrbahn im vorgenannten Kreuzungsbereich; 3. Erneuerung der bestehenden, aber teilweise "verblichenen" Fahrbahnmarkierungen auf der Hamburger Allee stadteinwärts und -auswärts; 4. Überprüfung des bestehenden "Tempo 30"-Verkehrsschildes auf dessen tatsächliche Einsehbarkeit für den Autoverkehr. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1816 Aktenzeichen: 32 1
Die ewige rote Ampel
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 837/2 vom 30.05.2019 Betreff: Die ewige rote Ampel Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Schloßstraße/Kaufunger Straße sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw. dem Kurfürstenplatz deutlich schneller auf die Anforderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch Betätigen des Tasters reagiert. Begründung: Die betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr Grün ist und nur bei Bedarf der Fußgängerinnen und Fußgänger für den Straßenverkehr auf Rot und für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf Grün schaltet. Problematisch ist jedoch, dass dieses Umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr häufig diese Zeit nicht abwarten und bei Rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein erhebliches Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist, jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit schlechten Vorbildern konfrontiert - Erwachsene, die bei Rot über die Ampel gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation zum anderen, da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) entsteht. Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und schlechte Vorbilder zum Überqueren der Straße bei Rot animiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597 Antrag vom 14.11.2019, OF 964/2 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee
Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schimmel in der neuen Grundschule
Antrag vom 30.05.2019, OF 819/2 Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten DIPF/der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. Ob, ob falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert. 3. Welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäuden getroffen werden, damit sich künftig dort kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Video-Interview-Kabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2019 Die Vorlage OF 819/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4656 entstanden aus Vorlage: OF 804/2 vom 25.04.2019 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Magistrat wird beauftragt, in der Hamburger Allee Höhe Straßenbahnhaltestelle "Nauheimer Straße" eine verkehrsabhängige Ampelschaltung einzuführen, da die auf zehn Sekunden verkürzte Grünphase Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1596
Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 650/2 vom 09.10.2018 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrerinnen und Autofahrer im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um drei bis vier Sekunden verkürzt werden kann, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße/Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbiegerinnen und Abbieger von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes
Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.
Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3596 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 05.08.2018 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den letzten Jahren immer wieder für eine Woche ein Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Straßenbahnlinie 17 im Bereich zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße eingerichtet werden musste; 2. warum die Gleise in diesem Bereich jährlich instand gesetzt werden müssen und was unternommen werden kann, um diese jährliche Instandsetzung zu vermeiden bzw. nachhaltiger durchzuführen; 3. was unternommen wird, damit die Fahrgäste, die von dem SEV betroffen sind, frühzeitig informiert werden; 4. was unternommen wird, um zu vermeiden, dass die Busse des SEV an der Varrentrappstraße ankommen und die Straßenbahnlinie 17 abfährt, ohne auf die Fahrgäste zu warten. Begründung: Auch in diesem Jahr sind wieder Gleisbauarbeiten an der Strecke Rebstockbad bis Varrentrappstraße, die Bürger (m/w/d) fragen sich mittlerweile, warum dies sich jährlich wiederholt. In diesem Jahr kommt noch hinzu, dass die Ankündigung des SEV erst am 01.08.2018 durch Aushänge an den Haltestellen bekannt gegeben worden ist. Durch das Ende der Sommerferien hat es dieses Jahr etliche Fahrgäste eiskalt erwischt. Zudem sollten die Straßenbahnen an der Varrentrappraße auf die Gäste des SEV warten und nicht "planmäßig" abfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2356 Aktenzeichen: 92 14
Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 23.08.2018 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie 16:00 Uhr und 22:00 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße das Parken für Pkw auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann, falls dort nicht der Schulweg verläuft; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeignete Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u. a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen der Reisebusse die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2203 Aktenzeichen: 32 1
Neue Grundschule in der Schloßstraße
Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0
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