Meine Nachbarschaft: Emil-Sulzbach-Straße
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Vorlagen
Wegweiser ins Nirgendwo entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20
Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Regentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5489 entstanden aus Vorlage: OF 922/2 vom 06.05.2024 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, für eine nachhaltige Bewässerung der neu entsiegelten "Green it up"-Flächen in der Kiesstraße und Jordanstraße öffentlich zugängliche Regentonnen bereitzustellen, deren Aufstellung an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum zu gestatten bzw. mit den anliegenden Eigentümer*innen geeignete private Stellflächen für Regentonnen zu identifizieren. Begründung: Ende April wurden im Rahmen der Initiative "Green it up" erfolgreich vier Stellplätze in der Jordanstraße bzw. Kiesstraße im Sinne des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität entsiegelt und mit großem ehrenamtlichen Engagement der Anwohnenden bepflanzt. Auch die Pflege und Bewässerung wird ehrenamtlich von den Anwohnenden übernommen, vor allem koordiniert von der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus". Die Initiative hat die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Regentonnen angeregt und auch die Bereitschaft der Eigentümer*innen für die Nutzung von privaten Flächen zu diesem Zweck erfragt. Die Regentonnen sollen einen Beitrag leisten, weniger kostbares Leitungswasser für die Bewässerung der Flächen zu verschwenden. Außerdem müsste das Gießwasser nicht länger über weite Strecken zu den Pflanzen transportiert werden. Von den Regentonnen würden auch Anwohnende profitieren, die sich um Mikrobeete beworben haben. Für ein Urban-Gardening-Projekt in Frankfurt-Höchst wurden öffentlich zugängliche Regentonnen bereits realisiert. Dieses Modellprojekt kann als Blaupause für die Bereitstellung von Regentonnen zur Bewässerung der "Green it up"-Flächen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1
Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
Weiter lesenGesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20
Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 -
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 304 2024 Die Vorlage OF 851/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenNach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-6
Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 entstanden aus Vorlage: OF 841/2 vom 21.01.2024 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29; 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann; 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt; 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschülerinnen und Grundschülern der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird; 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idealerweise nach der Nachmittagsbetreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschülerinnen und Grundschüler in der Georg-Büchner-Schule zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.115 Schülerinnen und Schülern nimmt im Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugendbildung und -förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 Quadratmeter Raumfläche fehlen (laut Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1533, hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge zwei und drei - ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der dritten Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schülerinnen und Schülern ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens neun Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Westbahnhof-Tunnel wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2
Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 21.09.2023 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße/Große Seestraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A 648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schloßstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schloßstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an ein Ortsbeiratsmitglied herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Route empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Aktenzeichen: 32-1
Begrünung Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 31.08.2023 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße, im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen, eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden; 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Aktueller Planungsstand Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 12.11.2023 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schloßstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schloßstraße rechtzeitig dem Ortsbeirat 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schloßstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere gegen Radfahrer hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 412 Aktenzeichen: 66-0
Rücknahme der Anregung an den Magistrat „Gefahrensituation auf der Schloßstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 763/2 vom 29.09.2023 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 4337 (beruhend auf OF 667/2), zurückzieht. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Umsetzung der Anregung OM 4337 abzusehen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE.) der Vorlage OF 667/2 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung, anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates vom 10.07.2023, OM 4337, kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zustande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu dem neu eingebrachten Antrag OF 667/2 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE. vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand, die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben, an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Aktenzeichen: 66-0
Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradanbindung des Westbahnhofs
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenDie Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Fotos zu sehen, so genehmigt wurde; b) falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde. Begründung: Seit Monaten stehen zwei mobile Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße, sodass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Außerdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzerinnen und Benutzern des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3907, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023
Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 654/2 vom 21.03.2023 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Ecke Carlo-Schmid-Platz kommend Richtung Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Begründung: Die Ampelphasen sind so programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0
Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 685/2 Betreff: Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kies-/Jordanstraße größere Mülleimer (Müllgarage, siehe Foto 2) zu installieren und durch eine entsprechend erhöhte Frequenz der Mülleimerleerung die Sauberkeit des Straßenbildes zu verbessern. Begründung: Die beiden regulären Mülltonnen quillen derart über, dass der gesamte Müll sich über der Kreuzung verteilt (siehe Fotos). Das ist keine haltbare Situation. Und da sich der Müll immer um die beiden Eimer sammelt, die zwar vorhanden, aber schlicht zu klein sind, ist davon auszugehen, dass größere zweckdienlicher wären. Des weiteren sollte die Frequenz der Leerung an dieser Stelle überprüft werden. AnwohnerInnen aus der Nachbarschaft machten uns auf die Situation aufmerksam. Anlage: Fotos (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Tilly-Edinger-Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 647/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Tilly-Edinger-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 werden 50.000 Euro Planungsmittel zur Sanierung des Tilly-Edinger -Platzes eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat ersucht seit Jahren um die Sanierung des Platzes um die Aufenthaltsqualität zu steigern und hat hier bereits unterschiedlichste Vorschläge eingebracht. Zuletzt haben sich auch zivilgesellschaftliche Interessensgruppen mit Engagement für die Neugestaltung des Platzes eingesetzt. Es ist dringend an der Zeit die finanziellen Voraussetzungen für diese Umgestaltung zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 187 2023 Die Vorlage OF 647/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Planungsmittel zur" das Wort "klimagerechten" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenUmsteigezeit der Straßenbahnlinien 16 und 17 zwischen den Haltestellen „Varrentrappstraße“ und „Baseler Platz“ fahrgastfreundlich anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3559 entstanden aus Vorlage: OF 589/2 vom 26.01.2023 Betreff: Umsteigezeit der Straßenbahnlinien 16 und 17 zwischen den Haltestellen "Varrentrappstraße" und "Baseler Platz" fahrgastfreundlich anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Umsteigezeiten zwischen den Straßenbahnlinien 16 und 17 zwischen den Haltestellen "Varrentrappstraße" und "Baseler Platz" zum Fahrplanwechsel im November 2023 so anzupassen, dass die Nutzer bei Umstieg eine angemessene Wartezeit haben. Begründung: Es handelt sich um Anfragen von Nutzern des ÖPNV im genannten Bereich. Derzeit ist der Fahrplan so getaktet, dass Fahrgäste nach Ausstieg für Umstieg fast zehn Minuten auf die nächste Straßenbahn warten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 944
Projektunterstützung „Green it up“ in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 602/2 Betreff: Projektunterstützung "Green it up" in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat stellt zur Realisierung des "Green it up"-Projektvorschlags der Initiative Bockenheim außer Haus einen Betrag i.H.v. bis zu 7.000,- EUR unter nachfolgend genannten Maßgaben zur Verfügung: Die anteilige Finanzierung durch den OBR 2 erfolgt nur, wenn die Stadt Frankfurt in Form eines sog. "Klimabonus" mind. 50% der Gesamtkosten übernimmt. 2. Der OBR 2 spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der Maßnahme insbesondere in der Kiesstraße sowie ggf. auch in der Jordanstraße erfolgt. 3. Der OBR 2 setzt voraus, dass vor Umsetzung der Maßnahme mit den jeweiligen Anwohnern gesprochen und deren Einverständnis eingeholt wurde. Standorte, deren Nachbarschaft eine Umsetzung nicht wünschen, werden nicht realisiert. Begründung: "Green it up" beabsichtigt gemeinsam mit örtlichen Projektgruppen und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern in stark verdichten Quartieren Frankfurts Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Aus Bockenheim hat sich die Initiative Bockenheim außer Haus um eine Förderung beworben. Die "Green it up"-Jury entscheidet am 08.03.2023, welche Gruppen eine Co-Förderung erhalten. Darüber hinaus stellt "Green it up" als Projektträger einen Antrag auf einen "Klimabonus" der Stadt Frankfurt, durch den 50% Gesamtkosten mitfinanziert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 201 2023 Die Vorlage OF 602/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. die Worte "in Form eines sog. Klimabonus" gestrichen werden und es bei Ziffer 2. "im Quartier Jordanstraße/Kiesstraße" lauten soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenVerlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBegrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0
Neugestaltung des Kurfürstenplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2022, OF 566/2 Betreff: Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anlehnung an die im Rahmen des Stadtspaziergangs "Kurfürstenstraße" den Kurfürstenplatz neu zu gestalten und in die weitere Planung aufzunehmen. Zu diesem Zweck soll ein Ortstermin mit dem Ortsvorsteher vereinbart werden. Begründung: Der Kurfürstenplatz mit seinem großen Brunnen und der Grünfläche zwischen Leipziger Straße und Schloßstraße bildet den zentralen Platz an der im Rahmen eines Stadtspaziergangs unter Teilnahme der Ämter und des Dezernenten Herrn Stefan Majer besichtigten Straße "Kurfürstenstraße", die neu beplant werden soll. Vor einigen Monaten ist die dortige Containeranlage für die KiTa abgebaut worden. Es wäre daher begrüßenswert, einen Ortstermin für die Beplanung des Platzes folgen zu lassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 566/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAmpelphase für Radverkehr/Fußgänger an der TheodorHeussAllee/Ecke Varrentrappstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 545/2 vom 19.11.2022 Betreff: Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße dahin gehend anzupassen, dass die Theodor-Heuss-Allee mit einer Ampelphase zu queren ist. Begründung: Der Übergang ist auf einem längeren Stück der Theodor-Heuss-Allee der einzige für Fußgänger- und Radverkehr und für diesen von zentraler Bedeutung. Es ist nicht angenehm, an dieser stark befahrenen Straße in der Mitte warten zu müssen. Schließlich ist es auch ein Zeitverlust, wenn das Queren der Straße nur bei mehrfachem Warten möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1955 Aktenzeichen: 32-1
Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2
Aushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2
Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 477/2 Betreff: Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten für wann der Ausbau der Schloßstraße zur Integration des geplanten Radschnellwegs Frankfurt Rhein-Main 5 geplant ist. Begründung: Die bisherigen bekannten Planungen zum Umbau der Schloßstraße gingen von einem Ausbau und anschließender Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab dem Jahr 2025 aus und waren daran gekoppelt. Da nun diese Planungen absehbar auf Grund von Umbauarbeiten am Hauptbahnhof nicht mehr verfolgt werden* entsteht die Sorge dies könne den Umbau der Schloßstraße allgemein verzögern, die nicht nur für den geplanten Radschnellweg dringend notwendig erscheinen. *Frankfurter Neue Presse vom 24.08.22 "Ausbau des Straßenbahn-Angebots wird eingedampft" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 518 2022 Die Vorlage OF 477/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz der Begründung nach dem Wort "verzögern" das Wort "die" durch den Wortlaut "obwohl diese" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 entstanden aus Vorlage: OF 433/2 vom 22.08.2022 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann; 3. wie in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 469, erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der Anregung vom 03.11.2021, OM 1046, angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469, aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das Aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
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